Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Hallo Ich bin Alleinerziehende Mutter von 2 kindern 6 und 10 Jahre leben von Hartz4 möchte nun gern mit meinem Freund zusammen ziehen sind nun fast 1 1/2 Jahre zusammen
Sein lohn ca 1500 euro Brutto netto ca 1300
Mein einkommen 328 Euro Kindergeld
Miete 500 Euro
70 Euro Nebenkosten
70 Euro Heizkosten der rest Strom
wie läuft das bekomme ich weiter Hartz 4 oder bin ich das Amt endlich los ?Können wir vieleicht Kinderzuschlag und oder Wohngeld bantragen? Was bekommen wir dann?Denn ich denke mal mit knappe 1628 Euro kann man keine 700 Euro für ne wohnung mit Gas,Strom Miete und Nebenkosten bezahlen.Wenigstens solang bis ich endlich Arbeit gefunden habe.Wohnen in Niedersachsen.Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann Ich komme mit den Online rechnern nicht klar .Ich Danke euch schon mal im vorraus.
Sein lohn ca 1500 euro Brutto netto ca 1300
Mein einkommen 328 Euro Kindergeld
Miete 500 Euro
70 Euro Nebenkosten
70 Euro Heizkosten der rest Strom
wie läuft das bekomme ich weiter Hartz 4 oder bin ich das Amt endlich los ?Können wir vieleicht Kinderzuschlag und oder Wohngeld bantragen? Was bekommen wir dann?Denn ich denke mal mit knappe 1628 Euro kann man keine 700 Euro für ne wohnung mit Gas,Strom Miete und Nebenkosten bezahlen.Wenigstens solang bis ich endlich Arbeit gefunden habe.Wohnen in Niedersachsen.Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann Ich komme mit den Online rechnern nicht klar .Ich Danke euch schon mal im vorraus.
Zuletzt geändert von Christoph am Sa 10. Jan 2009, 12:21, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Nicht so groß bitte, ich habe eine Brille und kann daher Normalgröße lesen!
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Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammen ziehen nur ...???????
Hallo,
zwei Fragen vorab, sind die Kinder von ihm und wollt Ihr gleich als gemeinsame Bedarfsgemeinschaft füreinander einstehen?
zwei Fragen vorab, sind die Kinder von ihm und wollt Ihr gleich als gemeinsame Bedarfsgemeinschaft füreinander einstehen?
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Wie läuft es denn mit einer Haushaltsgemeinschaft, die es doch dann eigentlich wäre, oder?
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
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Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Es kommt drauf an, sie können sagen, gut wir bekennen uns zu einer Bedarfsgemeinschaft oder sie sagen, nein wir sind noch nicht so weit, wir wollen erst prüfen. Im ersten Jahr des Zusammenlebens geht das.
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Ich rechne mal:
Regelleistung für Dich und Freund: 632,00€
Regelleistung 2 Kinder bis 13: 422,00€
Regelleistungen: 1.054,00€
Miete: 500,00€
Nebenkosten: 70,00€
Heizkosten: 70,00€
Kosten für Unterkunft und Heizung
(vorausgesetzt Wohnung ist angemessen): 640,00€
Bedarf: 1.694,00€
Nettoeinkommen Ihres Partners aus Erwerbstätigkeit: 1.300,00€
abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit: −310,00€
Kindergeld: 328,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: −1.318,00€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 376,00€
Vergleichsrechnung mit Kinderzuschlag::
Bedarf: 1.694,00€
anrechenbares Einkommen incl. Kindergeld: −1.318,00€
Kinderzuschlag: −280,00€
ungedeckter Bedarf: 96,00€
Das hieße also, es bestünde ein Bedarf von ca. € 380,00 im Monat, der von der ARGE gedeckt würde.
@ Salty:
Haushaltsgemeinschaft wenn Kinder im Haushalt versorgt werden ist nicht so einfach, da wird erst mal eine Bedarfsgemeinschaft vermutet:
Regelleistung für Dich und Freund: 632,00€
Regelleistung 2 Kinder bis 13: 422,00€
Regelleistungen: 1.054,00€
Miete: 500,00€
Nebenkosten: 70,00€
Heizkosten: 70,00€
Kosten für Unterkunft und Heizung
(vorausgesetzt Wohnung ist angemessen): 640,00€
Bedarf: 1.694,00€
Nettoeinkommen Ihres Partners aus Erwerbstätigkeit: 1.300,00€
abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit: −310,00€
Kindergeld: 328,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: −1.318,00€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 376,00€
Vergleichsrechnung mit Kinderzuschlag::
Bedarf: 1.694,00€
anrechenbares Einkommen incl. Kindergeld: −1.318,00€
Kinderzuschlag: −280,00€
ungedeckter Bedarf: 96,00€
Das hieße also, es bestünde ein Bedarf von ca. € 380,00 im Monat, der von der ARGE gedeckt würde.
@ Salty:
Haushaltsgemeinschaft wenn Kinder im Haushalt versorgt werden ist nicht so einfach, da wird erst mal eine Bedarfsgemeinschaft vermutet:
Da müsste die BG also erst mal wiederlegt werden, und das ist nicht so einfach.§ 7 SGB II
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Die ARGE wird natürlich sofort versuchen euch als BG zu sehen...dies würde bedeuten...daß dein Freund für dich und deine Kinder mit einzustehen hat...
Unter anderem würde dann auch er...der eigentlich für sich alleine sorgen kann...von der ARGE mittels allerlei Schikanen evtl. dazu genötigt werden, sich eine besser bezahlte Arbeit zu suchen...damit er euch alle auch gut mit versorgen kann....Er muß sich quasi "nackich" machen vor der ARGE .. und all seine Vermögenswerte..die er sich vielleicht für später angespart hat..offenlegen....Möchte er das denn ??.. und vor allem ...möchte er für euch alle einstehen... (sog. Einstehungsgemeinschaft..soll ja wohl mal den Namen Bedarfsgemeinschaft ersetzen) ?
Also in den momentanen Zeiten.. würde ich als alleinstehende Mutter nicht mit meinem Freund zusammenziehen wollen...Da such ich mir (bzw. der Freund sucht sich) lieber eine Wohnung in der unmittelbaren Nähe... Wo und wie oft jemand bei einem schläft...das kann den Behörden ja egal sein....
Zumal es im Falle eines Zusammenzugs aufgrund von evtl. besser bezahltem Job des Freundes plötzlich dazu kommen kann..daß Du kein ALG 2 mehr erhältst.. und dich dann zum Dank auch noch selber krankenversichern darfst... deine Kinder natürlich auch...
Ich würde mir das alles gut überlegen.... Ist allerdings nur meine Meinung...
Unter anderem würde dann auch er...der eigentlich für sich alleine sorgen kann...von der ARGE mittels allerlei Schikanen evtl. dazu genötigt werden, sich eine besser bezahlte Arbeit zu suchen...damit er euch alle auch gut mit versorgen kann....Er muß sich quasi "nackich" machen vor der ARGE .. und all seine Vermögenswerte..die er sich vielleicht für später angespart hat..offenlegen....Möchte er das denn ??.. und vor allem ...möchte er für euch alle einstehen... (sog. Einstehungsgemeinschaft..soll ja wohl mal den Namen Bedarfsgemeinschaft ersetzen) ?
Also in den momentanen Zeiten.. würde ich als alleinstehende Mutter nicht mit meinem Freund zusammenziehen wollen...Da such ich mir (bzw. der Freund sucht sich) lieber eine Wohnung in der unmittelbaren Nähe... Wo und wie oft jemand bei einem schläft...das kann den Behörden ja egal sein....
Zumal es im Falle eines Zusammenzugs aufgrund von evtl. besser bezahltem Job des Freundes plötzlich dazu kommen kann..daß Du kein ALG 2 mehr erhältst.. und dich dann zum Dank auch noch selber krankenversichern darfst... deine Kinder natürlich auch...
Ich würde mir das alles gut überlegen.... Ist allerdings nur meine Meinung...
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Mit Wohngeld und Kinderzuschlag könnte man auf ALG2 verzichten, dann müsste aber zusätzlich eine Krankenversicherung für die Mutter bezahlt werden.
Es muss also vor einem Zusammenziehen alles sehr gut durchdacht sein.
Alternativen wären:
1. versicherungspflichtiger Teilzeitjob (reicht 401 Euro, sofern man einen finden kann)
2. Heirat (sofern das überhaupt geplant ist)
Es muss also vor einem Zusammenziehen alles sehr gut durchdacht sein.
Alternativen wären:
1. versicherungspflichtiger Teilzeitjob (reicht 401 Euro, sofern man einen finden kann)
2. Heirat (sofern das überhaupt geplant ist)
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Bei mir haben sie für das erste Jahr als Haushaltsgemeinschaft anerkannt..wohl eine noble Geste der ARGE?Koelsch hat geschrieben: @ Salty:
Haushaltsgemeinschaft wenn Kinder im Haushalt versorgt werden ist nicht so einfach, da wird erst mal eine Bedarfsgemeinschaft vermutet:
Da müsste die BG also erst mal wiederlegt werden, und das ist nicht so einfach.§ 7 SGB II
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
An diesem Rechenbeispiel und dem letzten Post kann man mal wieder sehen, wie abhängig man doch von der ARGE ist, wie sie persönliche Freiheiten einschränkt...ect....
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
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Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Salty, natürlich besteht die Möglichkeit, dass man im ersten Jahr des Zusammenlebens noch nicht als Bedarfsgemeinschaft angesehen wird, manchmal auch recht problemlos.
Aber es kann auch zu einer schweren Belastungsprobe für die Beziehung werden, das sollte man immer bedenken.
Aber es kann auch zu einer schweren Belastungsprobe für die Beziehung werden, das sollte man immer bedenken.
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Die Kinder sind nicht von ihm und ich weiß nicht man muss es ja woh beweisen können das wir nicht eheähnliich sind oder so
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Vater Staat zieht sich aus der Unterhaltspflicht zu Lasten eines Dritten zurück, dem werden die selben Verpflichtungen wie einem Ehepartner aufgebürdet, ohne dass er die gleichen Entlastungen (Steuerklasse und kostenlose Familienversicherung) hat.
Eine kleine Hilfe gibt es noch zur KV den §26 SGB II wenn ihr nur durch die Beiträge zur KV bedürftig seid, gibt es einen Zuschuss maximal in Höher der freiwilligen KV.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... sbeitr.pdf
Eine kleine Hilfe gibt es noch zur KV den §26 SGB II wenn ihr nur durch die Beiträge zur KV bedürftig seid, gibt es einen Zuschuss maximal in Höher der freiwilligen KV.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... sbeitr.pdf
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Richtig, die haben die Beweislastumkehr eingeführt. Nicht mehr die ARGE muss euch beweisen das ihr ..... es geht hier nicht um eheähnlich, oder um eine sexuelle Komponente, sondern um das gegenseitige füreinander einstehen.mydear hat geschrieben:Die Kinder sind nicht von ihm und ich weiß nicht man muss es ja woh beweisen können das wir nicht eheähnliich sind oder so
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
ich bin in April in seiner nähe gezogen wohnten vorher bald 50 kilometer ausseinander wenn wir noch zahlung vom amt erhalten haben wir dann überhaupt noch anschpuch auf kinderzuschlag und wohngeld möchte schon vom amt weg das ich mir ohne einschränkung vom amt her Arbeit suchen kann
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Psssst nur mal so auch Interesse gefragt, weil ich dass überall mal lese, wo behindert dich das Amt bei der Arbeitssuche? Im Geigenteil, deren Aufgabe ist doch dir zu helfen?mydear hat geschrieben:ich bin in April in seiner nähe gezogen wohnten vorher bald 50 kilometer ausseinander wenn wir noch zahlung vom amt erhalten haben wir dann überhaupt noch anschpuch auf kinderzuschlag und wohngeld möchte schon vom amt weg das ich mir ohne einschränkung vom amt her Arbeit suchen kann
Ich würde dir gerne behilflich sein einige Irrtümer auszuräumen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Das eine schließt das Andere aus. Entweder Wohngeld, und den Kinderzuschlag, der ja grade Eltern mit geringen Einkommen aus dem ALG II bringen soll, oder ALG II.
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Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Hmm..irgendwie steh ich glaub auf der Leitung....Du möchtest mit deinem Freund zusammenziehn....möchtest aber nicht als BG oder eheänlich oder wie auch immer gelten.....
Dann frag ich mich doch... Warum möchtest du denn mit ihm zusammenziehen ??... Entschuldige wenn ich so dumm frage.... ABER...entweder .... oder.....Hier kommts mir so vor, wie... ich möchte mit ihm zusammenziehn... möchte aber trotzdem weiter Geld vom Amt haben... Und sein Gehalt ??..... das soll natürlich ihm gehören... Also hier beißt sich doch die Katze irgendwo... hin...
... Und soweit ich weiß... hindert dich das Amt keineswegs daran, dir nen Job zu suchen... Wie wär es also, wenn du dir erst nen Job suchst.. und dann mit deinem Freund zusammenziehst...??
Sorry...wenn ich hier vielleicht ein bisschen wenig Verständnis habe... aber hier ist mir einiges unverständlich.
Dann frag ich mich doch... Warum möchtest du denn mit ihm zusammenziehen ??... Entschuldige wenn ich so dumm frage.... ABER...entweder .... oder.....Hier kommts mir so vor, wie... ich möchte mit ihm zusammenziehn... möchte aber trotzdem weiter Geld vom Amt haben... Und sein Gehalt ??..... das soll natürlich ihm gehören... Also hier beißt sich doch die Katze irgendwo... hin...
... Und soweit ich weiß... hindert dich das Amt keineswegs daran, dir nen Job zu suchen... Wie wär es also, wenn du dir erst nen Job suchst.. und dann mit deinem Freund zusammenziehst...??
Sorry...wenn ich hier vielleicht ein bisschen wenig Verständnis habe... aber hier ist mir einiges unverständlich.
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Ich versteh Ihre Überlegungen schon, als BG würde sie von einem Tag auf den anderen finanziell völlig von ihrem Freund abhängig sein, auch er muss sich dann von der ARGE teilweise wie ein Hilfebedürftiger betreuen lassen, da muss man schon überlegen, ob die Beziehung das auf Dauer aushält.
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Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Deswegen doch meine Frage...warum sie gerade jetzt mit ihm zusammenziehen möchte.....Christoph hat geschrieben:Ich versteh Ihre Überlegungen schon, als BG würde sie von einem Tag auf den anderen finanziell völlig von ihrem Freund abhängig sein, auch er muss sich dann von der ARGE teilweise wie ein Hilfebedürftiger betreuen lassen, da muss man schon überlegen, ob die Beziehung das auf Dauer aushält.
Einerseits sagt sie von dem Geld was er verdient... zzgl. ihrem Kindergeld kann man keine Wohnung, Familie...usw. finanzieren.... andererseits möchte sie aber doch nicht als eheähnlich oder als BG gelten....Es geht doch nur...entweder ...oder... Es geht nicht... hier ein bisschen ...dort ein bisschen...
Deswegen auch mein Vorschlag...sich erst eine Arbeit zu suchen.. und dann zusammenziehen...
Die ARGE wird auf jeden Fall von einer BG ausgehen... und bis das Gegenteil evtl. vor Gericht bewiesen wird...solange wird er mit seinem Gehalt für die Familie aufkommen müssen... Glaub mir..... sowas hält keine Beziehung lange aus...
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, wir versuchen diese aufzuzeigen, über den richtigen Weg muss sie selbst entschieden.
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
@keindurchblickmehr, ich kann mich noch ganz dumpf an meine Jugend erinnern, da bin ich mit diversen Damen (ne, waren keine, Damen hätten nicht zu mir gepasst ) für eine gewisse Zeit zusammengezogen. Wir hatten beide unser Einkommen und waren voneinander unabhängig und damit auf gleicher Augenhöhe. Heute gibt es diese Arbeitsplätze nicht mehr.
Der Staat entzieht dem Schwächeren die Unterstützung, ohne gleichzeitig die Steuervergünstigungen und die kostenlose Familienversicherung zu gewähren. Und das alles unter dem ideologischen Deckmäntelchen des Verfassungsgebots vom besonderen Schutz der Ehe und Familie.
Für mich ist das Bigotterie. Oder auch staatlich verordnete Zwangsprostitution.
Ehrlich gesagt kotzt es mich an.
Der Staat entzieht dem Schwächeren die Unterstützung, ohne gleichzeitig die Steuervergünstigungen und die kostenlose Familienversicherung zu gewähren. Und das alles unter dem ideologischen Deckmäntelchen des Verfassungsgebots vom besonderen Schutz der Ehe und Familie.
Für mich ist das Bigotterie. Oder auch staatlich verordnete Zwangsprostitution.
Ehrlich gesagt kotzt es mich an.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Als mein Mann und ich noch nicht verheiratet waren habe ich noch Unterhaltsvorschuss eins meiner Kinder von meinem Ex-Mann vom Jugendamt bekommen......Mit dem Tage der Heirat viel der Unterhaltsvorschuss weg mit der Begründung, mein Mann müsse für den Sohn eines anderen aufkommen..nämlich den Sohn meines Ex-Mannes...
Mein Mann bekam aber keinerlei Vergünstigungen und hat auch keine "rechtlichen" Ansprüche daraus erworben....nur Pflichten. Ich finde das total verkehrte Welt.....und der leibliche Vater kann angeblich nichts zahlen ausser 36 euro monatlich...ha..ha...ha...ha...ha.....
Wann wird sich daran etwas ändern?
Mein Mann bekam aber keinerlei Vergünstigungen und hat auch keine "rechtlichen" Ansprüche daraus erworben....nur Pflichten. Ich finde das total verkehrte Welt.....und der leibliche Vater kann angeblich nichts zahlen ausser 36 euro monatlich...ha..ha...ha...ha...ha.....
Wann wird sich daran etwas ändern?
Ich bin , wie ich bin, wer das nicht akzeptieren kann, sollte es wenigstens respektieren.
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Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Du kannst Fragen stellen.salty hat geschrieben:Mein Mann bekam aber keinerlei Vergünstigungen und hat auch keine "rechtlichen" Ansprüche daraus erworben....nur Pflichten. Ich finde das total verkehrte Welt.....und der leibliche Vater kann angeblich nichts zahlen ausser 36 euro monatlich...ha..ha...ha...ha...ha.....
Wann wird sich daran etwas ändern?
Zur Erläuterung, wir alle hier haben erst kürzlich, durchaus mit Erfolg, am Kristallkugel-Weitwurf Wettbewerb teilgenommen
leider war der Untergrund im Zielgebiet nicht Kristallkugel kompatibel und niemand hatte, wie vom Gesetzgeber gewünscht, aus dem Regelsatz für eine Ersatzkristallkugel angespart. Anträge auf ein Darlehen wurden angeblich bei allen abgelehnt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
hey ich möchte mit ihm zusammen ziehen ob ehe ähnlich oder nicht wolltre mich nur schlau machen und er möchte es auch gern wissen ob wir irgendwo noch hilfe bekommen ausser von der arge weil es hieße das er jeden monat seine lohnabrechnug vorzeigen muss wir möchten ja ganz von weg
Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Ich frag mal in aller Unschuld, was ist denn mit Unterhalt vom Kindsvater, oder von der Unterhaltsvorschußkasse?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Möchte gern mit meinem Freund zusammenziehen nur ...?
Ein bißchen stutzig mach mich sein Gehalt. 1500€ brutto da kommst Du als Mensch ohne Kinder und Lst.Kl. 1 nie auf 1300€ netto ???
Da könnte die Rechnung letztlich anders aussehen. LG Nicole
Da könnte die Rechnung letztlich anders aussehen. LG Nicole