Einladung -Bewerbungsangebot ...

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Pegasus
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Einladung -Bewerbungsangebot ...

#1

Beitrag von Pegasus »

... bitte kommen Sie am 20.01.2009 10. Uhr in die ARGE Kreis Wesel - Moers ....
Ich möchte mit Ihnen über Ihr Bewerbungsangebot bwz. Ihre berufliche Situation sprechen

Ich werde kurz mit Ihnen das Ergebnis des Ärztlichen Gutachtens erörtern.
Diese Einladung gilt meinen Mann (er ist KHK, Bypass-OP im letzten Jahr, außerdem Diabethiker).
Er hat aber am 20.01.09 Mittags einen wichtigen Termin im Krankenhaus wegen eines anstehenden chirurgischen Eingriffs. Seine linke Schulter ist fast steif und er hat höllische Schmerzen.

Der Harken dabei ist, das er erst gegen 13:30 im Krankenhaus sein muss. So hätte er im Grunde genug Zeit für die ARGE. Aber er schafft am Tag gesundheitlich eben nur einen Termin. Überhaupt geht es ihm zur Zeit gar nicht gut (der nächste Termin beim Kardiologen ist erst im Februar.). Wann der OP-Termin ist wird mein Mann wahrscheinlich erst später erfahren. Keiner traut sich den Eingriff ambulant zu machen - wegen der Bypässe ......


Kann ich jetzt in etwa so absagen:
Am 20.01.2009 Vormittag/Mittag habe ich einen wichtigen Termin im Krankenhaus wegen eines bevorstehenden chirurgischen Eingriffs. Eine Bescheinigung über die Wahrnehmung des Termins reiche ich nach.
mfg. bla bla
Oft hat man monatelange Wartezeiten und dieser Termin ist nun mal wichtig. Da darf die ARGE auch die Leistungen nicht kürzen?

Peg
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marsupilami

Re: Einlandung -Bewerbungsangebot ...

#2

Beitrag von marsupilami »

Am ... Datum (ohne Uhrzeit, Tageszeit) habe ich einen schon länger anberaumten Termin für eine Voruntersuchung im Krankenhaus für einen notwendige Operation mit anschließender stationärer Nachbehandlung.
Eine entsprechende Bescheinigung reiche ich nach.

Wenn die ARGE auf die Idee kommen sollte zu Kürzen, müssen Sie Deinen Mann (Dich) erst anhören, dann könnten sie evtl. kürzen.
Wenn sie kürzen, auf alle Fälle Widerspruch einlegen.
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RobertKS
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Re: Einlandung -Bewerbungsangebot ...

#3

Beitrag von RobertKS »

Hallo Pegasus,
marsupilami hat geschrieben:Am ... Datum (ohne Uhrzeit, Tageszeit) habe ich einen schon länger anberaumten Termin für eine Voruntersuchung im Krankenhaus für einen notwendige Operation mit anschließender stationärer Nachbehandlung.
Eine entsprechende Bescheinigung reiche ich nach.

Wenn die ARGE auf die Idee kommen sollte zu Kürzen, müssen Sie Deinen Mann (Dich) erst anhören, dann könnten sie evtl. kürzen.
Wenn sie kürzen, auf alle Fälle Widerspruch einlegen.
Damit würde ich aber sehr vorsichtig umgehen, oder besser nicht drauf einlassen, denn wenn das KH bescheinigt das der Termin erst gegen Mittag (13:30 Uhr) war, und was anderes kann das KH nicht machen, dann würde dein Mann mit Zitronen handeln, sprich das kann nach hinten losgehen.Dann sich lieber dahin schleppen, und den den Termin bei der Arge so kurz wie möglich halten, um pünktlich im KH zu sein.

Gute Besserung deinem Mann.
Gruß Robert :zwinker:
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keindurchblickmehr
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#4

Beitrag von keindurchblickmehr »

Das KH bescheinigt lediglich den Tag...an dem man dort zur Untersuchung war.... schließlich könnte es auch sein...daß er schon am Vormittag sich dort einfindet...weil er später keine Möglichkeit mehr hat, dort hingebracht zu werden...

Von daher.... egal...um welche Uhrzeit der Termin im KH ist...der ARGE genau dies mitteilen....


PS: Ich weiß das aus persönlicher Erfahrung... zumindest macht es die Uni-Klinik bei uns hier in der Nähe so....
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Pegasus
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#5

Beitrag von Pegasus »

Danke für eure Rückmeldung.

Bin doch recht unsicher. Ich meine es ist im Grunde doch ein wichtiger Grund, warum mein Mann den Termin nicht wahrnehmen möchte. Vielleicht sollte ich (Ausnahmsweise und sehr ungern) die SB anrufen und die Lage meines Mannes schildern. Um eine Krankschreibung vom Orthopäden zu erhalten, ist es zu spät. Die Terminvergabe zu lang.....

Im Grunde ist es doch egal, ob mein Mann nächste Woche oder die Woche darauf zu Gespräch kommt.

Peg
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Emmaly
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#6

Beitrag von Emmaly »

Pegasus hat geschrieben:Im Grunde ist es doch egal, ob mein Mann nächste Woche oder die Woche darauf zu Gespräch kommt.
Vielleicht ja nicht. Meldetermin ist Meldetermin.
Zum Termin mit Beistand und gleich auf den Arzttermin verweisen.

Wenn dein Mann gesundheitlich nicht in der Lage ist, den Termin wahrzunehmen, dann sollte der Hausarzt dies bescheinigen.

Oder anrufen und den Termin verschieben, das wäre eigentlich so früh die einfachere Sache.
LG Emmaly
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Pegasus
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#7

Beitrag von Pegasus »

Okay .... werde die SB morgen einfach anrufen.

Danke Peg
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Christoph
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#8

Beitrag von Christoph »

Der Termin ist erst am 20.1., wieso ist da eine Krankschreibung zu spät?
schlaraffenland

Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#9

Beitrag von schlaraffenland »

Pegasus hat geschrieben:Okay .... werde die SB morgen einfach anrufen.

Danke Peg
Nicht nur anrufen. Sondern die Unmöglichkeit des Erscheinens unbedingt schriftlich belegen.

Mit den Ämtern niemals ohne Nachweise kommunizieren. Außer, es handelt sich um (hier:) Sachverhalte, die niemals sanktioniert werden können.

Die Krankschreibung sollte aber nicht rückwirkend ausgestellt werden, sage ich mal so. Aber ich glaube, so etwas dürfen Ärzte gar nicht.

Vielleicht so vorgehen:

1. Früh zum Hausarzt gehen.

Wenn Krankschreibung erhalten, dann bei der Arge/dem Jobcenter anrufen und sagen, dass die Krankschreibung nachgereicht wird. Eventuell per Fax am gleichen Tag (ist wahrscheinlich nicht rechtsgültig), dann per Post und Einschreiben nachschicken oder gegen Empfangsbestätigung bei der Arge/dem Jobcenter abgeben

Wenn keine Krankschreibung, dann in den sauren Apfel beißen und zur Arge fahren ...

2. Zum Krankenhaustermin fahren.

Aber ob das alles wasserdicht ist (um eine ggf. willkürliche) Sanktion abzuwehren, das weiß ich nicht.

Nachtrag: ich lese gerade, dass der Termin bei der Arge nicht am Montag ist, sondern am Dienstag. Das oben Geschrieben basiert auf der Annahme, dass der Arge- und der Krankenhaustermin an einem Montag sind. Wenn kein Orthopäde verfügbar ist, dann zum Hausarzt gehen, würde ich sagen.
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Emmaly
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#10

Beitrag von Emmaly »

Hallo,
Anmerkung, der Meldetermin ist als solcher wahrgenommen, wenn der Meldepflichtige (wie das klingt *bäh*) am gleichen Tag sich persönlich meldet. Am Tresen melden.

Vielleicht wurde der Termin inzwischen ja verschoben.
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Pegasus
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#11

Beitrag von Pegasus »

Christoph hat geschrieben:Der Termin ist erst am 20.1., wieso ist da eine Krankschreibung zu spät?
Moin moin Allerseits,

weil mein Mann am Freitag beim Zahnarzt (sorry Koelsch - magst so war nicht lesen) war und am Montag einem Termin beim Augenarzt. Auf beide Termine hat er sehr lange gewartet, teilweise liegt die Wartezeit inzwischen schon bei 4 Monaten!

Wenn er jetzt einen Termin abgesagt hätte und stattdessen zum Hausarzt oder Orthopäden, dann hätte er in der Praxis, weil ohne Termin halt sehr lange warten müssen. Und das genau ist gesundheitlich eben zur Zeit nicht möglich.
Nicht nur anrufen. Sondern die Unmöglichkeit des Erscheinens unbedingt schriftlich belegen.
Bin da ganz deiner Meinung und daran halte ich mich auch grundsätzlich. Nur hier hatte ich doch die Sorge, dass meine Antwort/Absagen des Termins wieder (schon mal geschehen) durch die ARGE wandert und nicht bei der SB ankommt. Da wäre natürlich eine Sanktion angeordnet worden.

Ich habe also die SB angerufen und ihr aufgerechnet, wenn mein Mann zum Termin kommt, er nur knapp eine Stunde 'Pause' zwischen den Terminen hätte. Und das ist zu wenig. Das wurde übrigens akzeptiert! Auch ist eine Bescheinigung, dass mein Mann am 20.01.2009 im Krankenhaus ist, nicht notwendig.

Allerdings habe ich zugesagt, mich am Mittwoch zu melden. Da ich auch demnächst eine solche Einladung bekommen werde, gehen wir halt wieder zusammen hin. Denn ich brauche für meine Unterlagen auch das ärztliche Gutachten.

Trotzdem.... ich fühle mich nie wohl dort....und habe Sorge, das ich nun gedrängt werde, mich irgendwo zu bewerben oder gar eine Eingliederungsvereinbarung verlangt wird..... wo jetzt so ganz langsam der Schrottpreis anzieht und nicht mehr täglich rauf und runterrennt.

Peg
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Koelsch
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#12

Beitrag von Koelsch »

Das hört sich doch schon mal recht vernünftig an. :bravo: :bravo:

Zum Wohlfühlen wurden die ARGEn, so weit ich weiß, auch nicht geschaffen (dann wären die Stühle im Wartebereich bequemer :mrgreen: ), das ist also normal, wenn Du Dich da nicht so wohl fühlst. Drängen lassen, aber das weißt Du ja, darfst Du Dich dort nicht. Wenn man Dir was vorlegt, mitnehmen, posten, abwarten ob jemandem hier was einfällt.

Das die Schrottpreise sich stabilisieren ist doch schon mal ein gutes Zeichen. Möglicherweise erinnert sich ja inzwischen doch der ein oder andere Industriezweig, dass nur mit Jammern und nach staatlicher Hilfe rufen das Geschäft auch nicht am Laufen zu halten ist.
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Pegasus
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#13

Beitrag von Pegasus »

Moin ....

habe da noch mal eine Frage bezüglich der Leistungen.

Termin 20.2.09) für OP heute bekommen. Mein Guter wird voraussichtlich ca. 3-5 Tagen im Krankenhaus bleiben müssen. Darf die ARGE für diese Zeit die Leistung kürzen?

Meine ich hatte mal gelesen, das Leistungen gekürzt worden, weil man der Ansicht war, im Krankenhaus muss man sich nicht selbst verköstigen oder so.

Peg
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Günter
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#14

Beitrag von Günter »

Nachdem immer mehr Gerichte, zuletzt das BSG diese Kürzungen als rechtswidrig zurückgewiesen haben, hat das "Sozial"Ministerium den Schwanz eingezogen und der "Sozial"demokrat Scholz hat die Erfindung des "Sozial"demokraten Münte, der bekannterweise dagegen war, dass jemand, der nicht arbeitet Lebensmittel zu sich nimmt, außer Kraft gesetzt.

Dein Mann kann also ungestört vom Neid der vom Steuerzahler finanzierten Müntes und Konsorten gesunden.

Gute Besserung wünschen wir alle.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#15

Beitrag von Koelsch »

Keine Sorge, diesen Unfug hat man nun endlich beendet - Krankenhausverpflegung wird nicht angerechnet, aslo darf es sich Dein Mann guten Gewissens gut schmecken lassen, allerdings sollte ihn die hoffentlich gute Verpflegung nicht verleiten, den Genesungsprozess hinaus zu zögern - also flott rein aber noch flotter und vor allem gesünder wieder raus! :admin:
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Emmaly
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#16

Beitrag von Emmaly »

Pegasus hat geschrieben:Termin 20.2.09) für OP heute bekommen. Mein Guter wird voraussichtlich ca. 3-5 Tagen im Krankenhaus bleiben müssen. Darf die ARGE für diese Zeit die Leistung kürzen?
NEIN!
Krankenhausessen ist weder Einkommen noch geldwerte Einnahme. Man kann es nicht verkaufen.
Zudem fehlt die Öffnungsklausel im Gesetz. Der Regelsatz ist pauschal, da gibt es keine Kürzung beim Essenanteil, wenn man im KH oder zur Kur ist.
Was Einkommen ist wurde in § 11 genannt.

Zudem kommt, dass Mehrausgaben durch Telefonate, Fahrten zu Besuch ect. nicht berücksichtigt werden. Da berufen sie sich dann wieder auf den pauschalen Regelsatz.
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#17

Beitrag von Koelsch »

Emmaly hat geschrieben:
Pegasus hat geschrieben:Termin 20.2.09) für OP heute bekommen. Mein Guter wird voraussichtlich ca. 3-5 Tagen im Krankenhaus bleiben müssen. Darf die ARGE für diese Zeit die Leistung kürzen?
NEIN!
Krankenhausessen ist weder Einkommen noch geldwerte Einnahme. Man kann es nicht verkaufen.
Zudem fehlt die Öffnungsklausel im Gesetz. Der Regelsatz ist pauschal, da gibt es keine Kürzung beim Essenanteil, wenn man im KH oder zur Kur ist.
Was Einkommen ist wurde in § 11 genannt.

Zudem kommt, dass Mehrausgaben durch Telefonate, Fahrten zu Besuch ect. nicht berücksichtigt werden. Da berufen sie sich dann wieder auf den pauschalen Regelsatz.
Diese "Klimmzüge" brauchen wir heute nicht mehr § 1 ALG II-V reicht ab 1.1.2009
§ 1 ALG II-V - Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
(1) Außer den in § 11 Abs. 3 SGB II genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
1.
2. ......

11. Verpflegung, die außerhalb der in den §§ 2, 3 und 4 Nr. 4 genannten Einkommensarten bereitgestellt wird,
....
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marsupilami

Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#18

Beitrag von marsupilami »

Moooooment.
Was ist mit der Zuzahlung?
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#19

Beitrag von Günter »

Marsu,
Äpfel -> Kürzung der Regelsatzes um 35 % des Tagessatzes durch die Arge
Birnen -> 10 € Zuzahlung/Tag wenn die jährlichen 1 % (ein Herzpatient ist Chroniker also 41,tüdelkram €/a) noch nicht erreicht sind. Ich werde dir jetzt nich von DMP erzählen, das weiß Peg mit Sicherheit, wenn nicht fragt sie gleich.

>Es ging um
Darf die ARGE für diese Zeit die Leistung kürzen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
marsupilami

Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#20

Beitrag von marsupilami »

Günter, Du hast - wie immer - recht.
Ich wollt nur vermeiden, dass dieses Element außer acht gelassen wird.
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Koelsch
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#21

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben:Günter, Du hast - wie immer - recht.
Marsu, muss man Dich denn auf Alles hinweisen. :never: :never:

Hinter Deinen oben zitierten Satz gehört selbstverständlich ein :guru: :guru: :guru:
das sind doch nun wirklich Grundbegriffe der Interpunktion, oder wie das heißt. :totlach: :totlach: :totlach:
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#22

Beitrag von Pegasus »

Alsooooooo erst mal vielen Dank für die kompetenten Antworten.

Wenigstens kann ich so bei Bedarf gleich Widerspruch einlegen. Ist doch immer gut, wenn man sich vorher informiert.
Ich werde dir jetzt nich von DMP erzählen, das weiß Peg mit Sicherheit, wenn nicht fragt sie gleich.
Jep sie frägt nicht gleich, sondern jetzt. DMP kenne ich. Männe ist als Diabetiker in den sogenannten Besser-Leben-Programm. Und vermutlich im System der Krankenkasse auch wegen KHK geführt, was er aber gar nicht ist. Vor einiger Zeit kam so ein Fragebogen, den er anonym ausfüllen sollte. Ein Institut sollte alles auswerten. Da ging es rein um Herzpatienten im DMP.

Marsus Hinweis ist nicht verkehrt, aber irgendwie bin ich über das Apfel-Birnen-Rechnen hinaus.
Also was hat es damit auf sich? Sicher bewahre ich alle Quittungen für Rezeptgebühren etc. auf. Aber da Männe noch keinen Schwerbehindertenstatus hat, werde ich das kaum umsetzen können. Somit muss er die Zuzahlungen Krankenhaus zahlen? Oder bringe ich wieder etwas durcheinander ?????

Peg
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#23

Beitrag von Koelsch »

Nee fleißig Belege sammeln und wenn dann die Belastungsgrenze überschritten wird (Zuzahlungen egal wo, ob Medikament oder KK) dann Befreiung bei der Krankenversicherung beantragen. (Ich hoff mal, das ist korrekt, Emmaly und Günter kennen sich da glaube ich besser aus. Günter kann dann auch noch was zu DMP??? (Das Muss Passen???) sagen)
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#24

Beitrag von Günter »

DMP ist wenn ..... ich kanns nicht aussprechen

http://de.wikipedia.org/wiki/Disease-Ma ... t-Programm

http://www.arztwiki.de/wiki/DMP_Disease ... t-Programm

Und die Zuzahlungsgrenze hat Männe mit Sicherheit überschritten, die liegt bei Chronikern bei 1 % des Einkommens, also 351 € x 12 x 0,01 = 42,12 €/Jahr

Von eurer Krankenkasse erhält er einen Fragebogen für den Arzt, da wird bestätigt, dass ein Besuch pro Quartal erforderlich ist, sonst drohen Verschlimmerungen des Gesundheitszustandes, Die Quittungen für Praxisgebühren und Medikamente zur Kasse und die überzahlten Gelder gibt es zurück.
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Re: Einladung -Bewerbungsangebot ...

#25

Beitrag von Pegasus »

Danke Günter. Wie immer hast Du eine gute Erklärung gefunden.

Werde mich bei der Kasse erkundigen. Seid diesen Jahr muss Männe wieder die Praxisgebühr zahlen. Weil man nur für die ersten 24 Monate davon befreit wird (DMP).


Der nächste Termin bei der SB ist am 4.2. Da wird die gesundheitliche Lage meines Mannes wohl eher eine Nebenrolle spielen. Die wollen wissen, wie es für die Zukunft mit meinen Betrieb aussieht. Wird demnach schon ein wichtiges Gespräch. Muss mir also genau überlegen, was ich dort von mir gebe.

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