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Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Sa 16. Jan 2010, 17:24
von Leopold Bloom
Heute habe ich die Ablehnung zu meinem Antrag vom 26.10.2009 erhalten.
(Ich weiß nicht, ob das Thema hier schon durch ist, wenn ja, bitte entschuldigen)
"...blablabla...bis zu einer ggf anders lautenden Entscheidung des Bundesverfasungsgerichts ... von der Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Regelung auszugehen...
Diese Verfahrensweise stimmt mit der Regelung des §330 Abs.1 SGB III überein, die gemäß §40 Abs.1 SGB II auch für die Grundsicherung für Arbeitssuchende gilt.
Danach sind für den Fall, das eine gesetzliche Bestimmung für verfassungswidrig erklärt wird, bestandskräftige Entscheidungen nur mit Wirkung für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfasungsgerichts zurückzunehmen....blablabla...dennoch rückwirkende Erhöhung...so liegt es in der Verantwortung des Gesetzgebers, hierfür die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen."

Was ist also zu tun?

PS: Die Ablehnung habe ich mit gleicher Post mit meinem Leistungsbescheid für die Zeit vom 1.1.2010 - 30.6.2010 erhalten.
Den Leistungsbescheid habe ich erst erhalten, nachdem ich beim Sozialgericht Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt habe.

Gruß Leopold Bloom

Re: Dringend - Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen

Verfasst: Sa 16. Jan 2010, 17:31
von Koelsch
Widerspruch und bei Ablehnung des Widerspruch Klage beim SG. Damit will/soll ARGE die Wirkung des Überprüfungsantrags aushebelen. Der wurde ja gerade deshalb gestellt, damit bei einer positiven Entscheidung des BVerfG der § 330 SGB III nicht angewendet werden kann.

Re: Überprüfungsantrag nach $ 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Sa 16. Jan 2010, 17:36
von Emmaly
Ich habe das jetzt mal abgetrennt, weil ich befürchte, dass hier noch weitere Anfragen kommen.

Re: Überprüfungsantrag nach $ 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Sa 16. Jan 2010, 18:07
von keindurchblickmehr
Emmaly hat geschrieben:Ich habe das jetzt mal abgetrennt, weil ich befürchte, dass hier noch weitere Anfragen kommen.
@emmaly....korrigierst du bitte die Thread Überschrift.. da ist ein "n" zuviel...Sonst findet den ja am End keiner...

Re: Überprüfungsantrag nach $ 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Sa 16. Jan 2010, 18:18
von Emmaly
Danke Dir. war mir nicht aufgefallen.

Hat jemand schon eine Formulierung für den Widerspruch?

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 18:31
von Krownik
ts ts... ist mir unverständlich, wie das BMAS zu der Empfehlung gekommen ist, die Überprüfer jetzt alle zurückzuweisen. Da kennt man im Ministerium ganz offensichtlich nicht das Urteil des BSG zum 330! Das wird ein schöner Bumerang, wenn den Klagen dann durch die Bank stattgegeben wird.

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 18:46
von kleinchaos
Aber versuchen kann man es doch mal ;)
Und wenn man so eine Meldung in die Presse bringt, hält das vielleicht paar Leute von Ü-Anträgen ab. Rechtswidrig hin oder her

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 20:21
von Krownik
Wenn das ne ARGE aus eigenem Antrieb macht, halte ich den Fehler für entschuldbar. Da kann das Personal schlecht oder unzureichend geschult sein. Aber beim BMAS sollten eigentlich die etwas besseren Juristen sitzen, weswegen die Empfehlung fast schon den Geschmack eines offenen Rechtsbruches hat.

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 20:23
von angel6364
Krownik hat geschrieben:Wenn das ne ARGE aus eigenem Antrieb macht, halte ich den Fehler für entschuldbar. Da kann das Personal schlecht oder unzureichend geschult sein. Aber beim BMAS sollten eigentlich die etwas besseren Juristen sitzen, weswegen die Empfehlung fast schon den Geschmack eines offenen Rechtsbruches hat.
"Fast"?

Nicht nur fast, nicht nur Geschmack. Das ist einer.

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 20:26
von kleinchaos
Tz tz die besseren Juristen :pssst:
In anderen Ministerien werden auch externe Kanzleien mit der Erstellung von Gesetzentwürfen beauftragt :lachen1:

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 20:45
von Krownik
kleinchaos hat geschrieben: In anderen Ministerien werden auch externe Kanzleien mit der Erstellung von Gesetzentwürfen beauftragt :lachen1:
Tja, als Freiherr vergibt man gerne ein paar Begünstigungen an seine Untertanen!

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Fr 5. Feb 2010, 11:53
von Günter
Krownik hat geschrieben:ts ts... ist mir unverständlich, wie das BMAS zu der Empfehlung gekommen ist, die Überprüfer jetzt alle zurückzuweisen. Da kennt man im Ministerium ganz offensichtlich nicht das Urteil des BSG zum 330! Das wird ein schöner Bumerang, wenn den Klagen dann durch die Bank stattgegeben wird.
Hier das Urteil viewtopic.php?f=28&t=3827
4. Die Rüge der Beklagten, das Urteil des LSG verkenne den Regelungsbereich der Sonderregelung des § 330 Abs 1 SGB III, greift nicht durch, weil es sich vorliegend nicht um einen Fall des § 44 SGB X handelt; nur dann käme § 330 Abs 1 SGB III zum Zuge, der die Rechtsfolgen des § 44 SGB X modifiziert: Liegen die in § 44 Abs 1 Satz 1 SGB X genannten Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakts vor, weil er auf einer Rechtsnorm beruht, die in ständiger Rechtsprechung anders als durch das Arbeitsamt ausgelegt worden ist, so ist der Verwaltungsakt, wenn er unanfechtbar geworden ist, nur mit Wirkung für die Zeit nach dem Entstehen der ständigen Rechtsprechung zurückzunehmen.
Der §330 kann hier mM nach nicht angewandt werden,denn die ständige Rechtsprechung kann erst mit dem BVerfG-Urteil enstehen.

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Mi 31. Okt 2018, 09:51
von Appitsed - gesperrt
Die Empfehlung hat fast den Geschmack eines offenen Gesetzesverstoßes.

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Mi 31. Okt 2018, 11:53
von tigerlaw
Appitsed hat geschrieben: Mi 31. Okt 2018, 09:51 Die Empfehlung hat fast den Geschmack eines offenen Gesetzesverstoßes.
Muss man zu solchem Schwachfug irgendwelche Kommentierung abgeben?

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Mi 31. Okt 2018, 12:30
von Günter
Und warum tust du es dann?

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Mi 31. Okt 2018, 12:38
von Olivia
Es war ja nur die Frage, ob man eine Kommentierung abgeben müsse. Die Frage selbst ist doch noch keine Kommentierung im engeren Sinne.

Davon mal abgesehen - der Thread ist fast zehn Jahre alt!

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Verfasst: Mi 31. Okt 2018, 13:58
von Pegasus
Vielleicht mal überlegen ob es Sinn macht, bestimmte Themen als "gelöst" und gesperrt markieren? Nur ein Gedanke. Auf der anderen Seite könnten dann neuere Themen mit B..S.. "kommentiert" werden.