Frage,großes Problem

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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elbensonne

Frage,großes Problem

#1

Beitrag von elbensonne »

Hallo,

also ich hatte eine Stelle bei Mac Donald, 30 Std versichert, diese habe ich aber gekündigt auf Grund eines Angebotes durchs Amt. Es war ein Privathaushalt, gleiche Stdzahl aber besserer Verdienst.
So, nach Vorstellungsgespräch habe ich die Stelle auch bekommen. Allerdings bis heute alles nur mündlich. Habe aber alles ordnungsgemäss bei der Jobkomm gemeldet, auch bei der DAK, ab wann und wo halt.

So, am Montag angefangen alles oki. Heut abend bekam ich den Anruf, April April Kündigung ohne Angabe von Gründen. Heut Mittag noch alles oki, und nun so. So davon ab, wer kann mir einen Tip geben wie ich mich bei der Jobkomm morgen richtig verhalte. Weil ich ja nix schriftliches habe, und damit ich keine Sanktion bekomme.

Die Herrschaften, haben via Amt gesucht, dann auch sich selber bei meiner Sachbearbeiterin gemeldet, damit Sie evtl. Fördergelder bekommen , also da sind die auch bekannt. Meine Chefin hat auch mit meiner Krankenkasse getelt, wann wie und wo ich schaffen sollte.

Falls das hier net richtig ist, bitte verschieben. Danke euch schon mal.

Ps= Ich habe eben noch mal mit dem getelt (Exchef), die schicken mir jetzt ne Kündigung inner Probezeit ohne Angabe von Gründen.
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Emmaly
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Re: Frage,großes Problem

#2

Beitrag von Emmaly »

Hallo elbensonne,

willkommen im Forum.

du hast einen Arbeitsvertrag, der nicht schriftlich fixiert wurde.
Die Kündigung, April, April für deinen Arbeitgeber, hast du noch nicht. Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. In der Probezeit ohne Angaben von Gründen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Morgen also deine Arbeitskraft wieder anbieten. Wird dir der Zutritt zur Arbeit verweigert, dann schriftlich geben lassen.
Ich würde einen Anwalt einschalten.

Wenn die Leute schon Amtsbekannt sind, warum wird dann noch vermittelt. :roll:
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
elbensonne

Re: Frage,großes Problem

#3

Beitrag von elbensonne »

Hallo Emaly,
vielen Dank für den Tip. Tja, ist halt so...Wie gesagt habe die nochmals telefonisch erreicht die schicken mir die Kündigung zu, soll ich am Freitag in der Post sein.Hm, aber was mache ich in Punkto meldung Jobkomm????Weil da auftauchen nochmal, nein bringt nix sie will mich net mehr.
Ähm, ich weiß nicht ob so in der Art bekannt , war mein Fehler wieder mal falsch ausgedrückt sorry.
Bekannt insofern, die haben die Service vom Amt genutzt wegen Vermittlung und sie hat sich auch selber um den Kram wegen der Förderung bemüht.
Was das angeht, das hat mir mal jemand erklärt von diesem Servicegedings vom Amzt, es gibt da so ein Program seitens des Amtes und wenn die sich da melden MÜSSEN die da aufgenommen werden, egal ob positiv od. negativ bekannt. Hier gings um eine Autowerkstätte, der war bekannt dafür das dem der richtige Bewerber erst gebacken werden muss. Aber trotzdem müssen die den da unterstützen, frage mich net warum oder wieso so habe ichs erklärt bekommen.
marsupilami

Re: Frage,großes Problem

#4

Beitrag von marsupilami »

Mach es so, wie Emmaly gesagt hat: biete Deine Arbeitskraft an. Lass Dir schriftlich geben, dass sie nicht wollen.
Dann hast Du was Schriftliches und niemand kann Dir in den Hintern treten. Schon gar nicht die Jobkomm.
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Günter
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Re: Frage,großes Problem

#5

Beitrag von Günter »

Die schriftliche Kündigung wird nachgeholt, das ist gut so, denn die mündluiche ist rechtlich unwirksam.

Jetzt kommt es hammerhart für den Arbeitgeber, die Kündigungsfrist beginnt erst mir dem wirksamen Zugang der schriftlichen Kündigung. §623 BGB
Und die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende §622 BGB.

Wenn du also wolltest könntest du deine Arbeitskraft anbieten und 4 Wochen Geld kassieren. Allerdings macht sowas auch nicht glücklich.

Wichtig ist du hast eine schriftliche Kündigung, kannst damit deine Kündigung bei Mc Donald wegen eines neuen Arbeitsverhältnisses (Kündigung aus wichtigen Grund) begründen und läufst in keine Sanktion.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Frage,großes Problem

#6

Beitrag von Emmaly »

Hallo elbensonne,

du mußt weiterhin arbeiten gehen, wenn du einen Vertrag mit den hast. Mündlich ist auch ein Vertrag. Er/sie schickt ja nun die Kündigung. ab Tag des Zugangs der Kündigung sind es 14 Tage, die hast. Die müssen die dir auch bezahlen.
Du mußt deine Arbeitskraft anbieten, weil sie es sonst als Arbeitsweigerung ansehen könnten und dir dann personenbedingt fristlos kündigen. Und dann läuft das auf eine Sanktion seitens des Amtes aus.
Ich würde da ganz normal wieder hingehen.
Wenn sie dich nicht brauchen, also freistellen, dann ist das deren Sache, aber das würde ich mir schriftlich geben lassen.

Ich will ja nicht schwarz malen, aber du hast nichts schriftliches und keinen Zeugen, dass du zu Hause bleiben sollst und du die Kündigung schriftlich bekommst.

@ Günter,
kleine Korrektur:
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
aus deinen Link.
Noch einmal editiert
LG Emmaly
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elbensonne

Re: Frage,großes Problem

#7

Beitrag von elbensonne »

Jo danke Euch,

also nochmal für doofe sorry ich kriegs grade nicht hinten in meinen dummen Schädel.
1. Jobkomm anrufen, da sachverhalt angeben die schrifliche Kündigung nachreichen...Weil ist schon sowie Günter sag, da nochmal hin ne wirklich nicht...Und auf den ganzen Knies mit Fristen ect, ne jetzt nicht mehr wirklich.
2. dann schriftliche Kündigung, die ich ja bis Montag spätestens habe dann der Jobkomm geben.
marsupilami

Re: Frage,großes Problem

#8

Beitrag von marsupilami »

Während der Probezeit ist eine Kündigung ohne Begründung möglich.

http://anwaltauskunft.de/rat-und-tat/ar ... pps/2007-6
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Günter
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Re: Frage,großes Problem

#9

Beitrag von Günter »

@Emmaly, du hast ja Recht, aber da kein schriftlicher Vertrag existiert, hat der AG das Problem des Beweises
Während einer vereinbarten Probezeit,
da stünde Aussage gegen Aussage.

@marsupilami, es ging nicht um die Begründung, das ursprüngliche Problem war, Elbensonne hatte bei McDonald gekündigt, um das neue Arbeitsverhältnis mit besserer Bezahlung einzugehen.

Nur es existierte kein schriftlicher Arbeitsvertrag, keine Anmeldung beim Sozialversicherungsträger und keine schriftliche Kündigung.

Wenn der AG das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses bestritten hätte, dann würde die Jobkomm eine Sanktion 30 % für 3 Monate nach §31 SGB II wegen Kündigung eines Arbeitsvertrages ohne wichtigen Grund verhängen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Frage,großes Problem

#10

Beitrag von Emmaly »

Günter du hast schon recht.

Nur was ist, wenn der AG abstreitet gekündigt zu haben und sie morgen da nicht erscheint.
Er hat dann wegen unentschuldigten Fernbleiben der vereinbarten Arbeitsaufgabe den Grund für eine fristlose Kündigung. Dann wird es schwierig und auch nervig.
LG Emmaly
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Günter
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Re: Frage,großes Problem

#11

Beitrag von Günter »

Stimmt, und wat lernt und det, fragt der Berliner?

Der Sonnenschein muss morgen früh auf der Matte stehen und die Arbeitskraft anbieten, bzw mit der Kündigung im Pfötchen nach Hause marschieren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
marsupilami

Re: Frage,großes Problem

#12

Beitrag von marsupilami »

elbensonne hat geschrieben:Hallo,

also ich hatte eine Stelle bei Mac Donald, 30 Std versichert, diese habe ich aber gekündigt auf Grund eines Angebotes durchs Amt. Es war ein Privathaushalt, gleiche Stdzahl aber besserer Verdienst.
Liest sich für erstmal so: Ich, das A-Amt sage Dir: du musst beim Großen M kündigen und dort, wo ich dir sage, neu bewerben.
Wenn das so stimmt und womöglich belegbar (schriftliche Aufforderung des A-Amtes liegt vor?) hätte A-Amt sich aber nicht nur in's Knie geschossen.
elbensonne

Re: Frage,großes Problem

#13

Beitrag von elbensonne »

Guten Morgen @all,

ja Marsu haste richtig verstanden...Das bei Mekkes habe ich mir selbst gesucht...Das andere war ein Angebot vom Amt, bekam vom Vermittler (allerdings net meiner sondern jemand vom Arbeitgeberservice).
So und dieses Angebot ist auch in meinem Profil vermerkt, von wem wann und wie.

Tja, und da ich ja auch verpflichtet bin ALLES zutun um aus dem Bezug der Jobkomm zu kommen und der Verdienst eindeutig besser war, habe ich mit der guten Frau mein Vorstellungsgespräch gehabt und nach dem klar war das die mich wollte, gekündigt.

Aber was lehrt uns die Geschicht, traue keinem..

PS: Ich habe sogar erst gekündigt nachdem wir uns einig waren und die gute Frau hat dann auch mit meiner SB getelt und gefragt wegen Förderung der Stelle. Tja, alles in allem dumm gelaufen und Blondie lässt grüßen...
Günther höre auf zu knurren :mrgreen: (/:)
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Günter
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Re: Frage,großes Problem

#14

Beitrag von Günter »

Wenn ich ein H in meinem Namen lese knurre ich, dass du es bis Hessen hörst.

Ich muss an deiner Geschichte etwas klar stellen. Der Kontakt kam über den Arbeitgeberservice zustande, damit ist es ein unverbindliches Angebot, ohne Rechtsfolgebelehrung.
Liest sich für erstmal so: Ich, das A-Amt sage Dir: du musst beim Großen M kündigen und dort, wo ich dir sage, neu bewerben.
@marsupilami, so etwas gibt es nicht, wenn überhaupt, dann nur in umgekehrter Reihenfolge. Also bewerben, Vertrag unterschreiben und dann kündigen. Aber das alles ist nicht geschehen, es war ein unverbindliches ungeprüftes Angebot.

Und deshalb musste die Sonne unbedingt etwas schriftliches in die Hand bekommen. Sonst bestand die Gefahr, dass sie eine Sanktion wegen Kündigung beim großen M ohne wichtigen Grund einfängt.

Wenn du aufmerksam gelesen hast, hast du festgestellt, dass es weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag, noch eine Meldung beim Sozialversicherungsträger oder eine schriftliche Kündigung gab.

Jeder von uns kennt doch den SB Alzheimer, plötzlich sind alle Telefonate vergessen. Keine Aktennotiz, der AG hat sich nie gemeldet. Und die Sanktion ist nicht mehr abzuwenden.

Also nochmal wat lernt uns det? Auch im Privathaushalt einen schriftlichen Vorvertrag.

Zwischen
...... (AG) und ........ (AN)
wird folgendes vereinbart:

Aufgabe, Arbeitszeit, Gehalt.

Alles weitere wird im Arbeitsvertrag geregelt.

Unterschrift (AG) Unterschrift (AN)
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
elbensonne

Re: Frage,großes Problem

#15

Beitrag von elbensonne »

Jaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhaaaaaaaaa, ich weiß hätte alles auf Papier sein müssen...........
Habe ja net umsonst geschrieben Blondie lässt grüßen, sorry .
elbensonne

Re: Frage,großes Problem

#16

Beitrag von elbensonne »

So mit Amt gesprochen..Es gibt keine Sanktion, soll die Papiere nachrreichen.in Kurzform...Da die mir gekündigt haben...
marsupilami

Re: Frage,großes Problem

#17

Beitrag von marsupilami »

Wenn am Freitag keine schriftliche Kündigung dieses AG bei Dir im Briefkasten ist, sofort schriflich nachhaken.
Oder noch besser: Anwalt.
Rosa Golf
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Re: Frage,großes Problem

#18

Beitrag von Rosa Golf »

So, hab mal nicht alles gelesen, ABER:

Arbeitskraft anbieten, wenn´s sein muss schriftlich! Nur dann gibt´s auch noch Geld! Wenn man wegen einer mündlichen Kündigung am nächsten Tag nicht zur Arbeit erscheint, ist das doch ein Grund für eien fristlose Kündigung!!

Gruß, Rosa Golf
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Koelsch
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Re: Frage,großes Problem

#19

Beitrag von Koelsch »

elbensonne hat geschrieben:So mit Amt gesprochen..Es gibt keine Sanktion, soll die Papiere nachrreichen.in Kurzform...Da die mir gekündigt haben...
Papiere nachreichen ist gut, aber wenn Du das bei der ARGE einreichst, mach ein kurzes Anschreiben dazu, in dem Du kurz die ganze Misere schilderst, so wie hier im Forum. Und in dem Schreiben nicht vergessen, das heutige Telefonat mit der Arge zu erwähnen, in dem "keine Sanktion" zugesagt wurde. Es ist immer besser, wenn zu jedem Sch...... irgend etwas Schriftliches vorliegt. Wie der knurrende Günter ohne H ja schon schrieb, insbesondere bei ARGE SB's wird häufig der sogenannte Behördenalzheimer beobachtet. Und ansonsten, wie Rosa gerade auch schrieb - Arbeitskraft anbieten. Du hast kein Geld zu verschenken!
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
elbensonne

Re: Frage,großes Problem

#20

Beitrag von elbensonne »

Ja mache ich alles. Habe jetzt eben ein Tele gehabt, für morgen ein Vorstellungsgespräch schauen wir mal..Irgendwie muss die ganze Kacke ja weitergehn.
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