Rückforderungen ARGE??

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Sonja
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Rückforderungen ARGE??

#1

Beitrag von Sonja »

Bin neu hier im Forum und habe auch gleich eine Frage: Vom 16.08.2007 - 15.11.2007 hatte ich einen Angestelltenvertrag für halbe Tage.

Nun habe ich eben festgestellt, dass die ARGE zunächst für August 2007 noch für den vollen Monat bezahlt hat. Die Hälfte hiervon wurde im Nachhinein zurückgefordert und von mir auch bezahlt. Die Gehaltszahlung für den halben August habe ich am 24.8.2007 erhalten.

Für den Monat September habe ich am 31.08.2007 auch noch einmal für den vollen Monat Leistung von der ARGE bekommen. In diesem Monat hat es aber keine Gehaltszahlung gegeben - das Geld für den Monat September wurde erst am 02.10.2007 auf meinem Konto verbucht. Darf die ARGE jetzt noch das angeblich für September 2007 zu viel gezahlte ALG II zurückfordern?
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Emmaly
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Re: Rückforderungen ARGE??

#2

Beitrag von Emmaly »

Sonja hat geschrieben:Bin neu hier im Forum und habe auch gleich eine Frage: Vom 16.08.2007 - 15.11.2007 hatte ich einen Angestelltenvertrag für halbe Tage.

Für den Monat September habe ich am 31.08.2007 auch noch einmal für den vollen Monat Leistung von der ARGE bekommen. In diesem Monat hat es aber keine Gehaltszahlung gegeben - das Geld für den Monat September wurde erst am 02.10.2007 auf meinem Konto verbucht. Darf die ARGE jetzt noch das angeblich für September 2007 zu viel gezahlte ALG II zurückfordern?
Hallo Sonja,

willkommen im Forum.
Da im September kein Geld geflossen ist, darf das ALG II nicht zurückgefordert werden.
Für das ALG II zählt nicht, ob du gearbeitet hast, sondern, wann das Geld fließt. Es zählt das Zuflussprinzip, von den Gerichten immer wieder bestätigt.

Hast du einen Rückforderungsbescheid erhalten?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Sonja
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Re: Rückforderungen ARGE??

#3

Beitrag von Sonja »

Danke für Deine schnelle Antwort Emmaly,

nein - ich habe keine Zahlungsaufforderung bekommen. Die ARGE hat mir in 2007 zu wenig Geld gezahlt, so dass ich eine Nachforderung geltend mache. Da ich hier mit Widerspruch nicht weiter gekommen bin, habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser wollte nun von mir noch einmal eine genaue Aufschlüsselung haben, wie hoch meine Forderung an die ARGE tatsächlich ist. Dabei bin ich auf diesen Sachverhalt gestoßen und wusste im Moment nicht, ob das so in Ordnung ist.
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Günter
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Re: Rückforderungen ARGE??

#4

Beitrag von Günter »

Das Prinzip des ALG II ist ganz simpel zu verstehen.
Dein Bedarf muss gedeckt werden. Entweder durch eigenes Einkommen, oder durch ALG II

Wie hoch ist der Bedarf? Regelsatz (z.Zt. 351 €/Monat) + angemessene KdU (Kosten der Unterkunft)

Bedarfszeitraum ist grundsätzlich ein Kalendermonat (30 Tage)

Wie wirkt sich das aus?

Monat August wurde am 31.07.2007 des ALG II bezahlt. Dann hast du dein Gehalt erhalten, der anrechenbare Anteil deines NETTO-Gehaltes muss an die ARGE zurückgezahlt werden.

Die Berechnung der Freibeträge erfolgt nach §30 SGB II.

100 € Grundfreibetrag, vor den ersten 800 € BRUTTO 20 % (Nach Abzug der 100 € maximal 140 €) und bist zur Grenze von 1.200 € (bei unterhaltspflichtigen Kindern 1.500 €) 10 %.

In dem Monat in dem keine Einnahmen erfolgte gibt es keine Rückzahlung (Zuflußprinzip)
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Rückforderungen ARGE??

#5

Beitrag von Günter »

Ich lese grade deine Antwort, hattest du denn außer diesem Angestellten-Verhältnisses noch andere Einnahmen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Sonja
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Re: Rückforderungen ARGE??

#6

Beitrag von Sonja »

Ja - ich hatte noch Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.
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Günter
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Re: Rückforderungen ARGE??

#7

Beitrag von Günter »

Die zählen natürlich auch dazu.

Wenn ich mich richtig erinnere wurde in der bis zum 31.12.2007 gültigen ALGII VO vorgeschrieben, dass die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit nach dem Einkommenssteuerbescheid korrigiert werden muss und ein Durschnittseinkommen berechnet werden muss.

Also erst Netto und Brutto Durchschnittseinkommen berechnen, und dann monatsweise das Einkommen berechnen, die Freibeträge ermitteln und den tatsächlich zu deckenden Bedarf ermitteln.

Eins ist mir ehrlich gesagt dabei unklar, vielleicht weiß das jemand besser als ich. Was ist mit dem Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit? Normalerweise wird das nicht gemittelt, sondern der tatsächliche Zufluss berücksichtigt. Zumal in den Handlungsanweisungen zum §30 SGB II ausdrücklich steht, dass Einkommen und Kosten aus verschiedenen Einkommensarten nicht gegengerechnet werden dürfen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Rückforderungen ARGE??

#8

Beitrag von Koelsch »

So seh ich das auch, die beiden Einkommensarten laufen fein säuberlich nebeneinander her. Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis = reines Zuflussprinzip, also Anrechung im Monat des Zuflusses. Einkommen aus Gewerbe wird über den Bezugszeitraum gemittelt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Sonja
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Re: Rückforderungen ARGE??

#9

Beitrag von Sonja »

Das ist ja echt kompliziert, allerdings liege ich mit dem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nach Abzug meiner betrieblichen Kosten bei ca.
€ 1.000.-- für das gesamte Kalenderjahr 2007.

Darf ich den Freibetrag in Höhe von € 100.-- monatlich denn auch für die Monate haben, in denen ich halbtags beschäftigt war?
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Emmaly
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Re: Rückforderungen ARGE??

#10

Beitrag von Emmaly »

Ja, Freibträge gibt es auch für die "normale" Beschäftigung.
Im September die 100 € bzw. 83,33 €, weil mehr hattest du ja nicht an Einkommen.
LG Emmaly
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Re: Rückforderungen ARGE??

#11

Beitrag von Gerd »

Sonja hat geschrieben:Das ist ja echt kompliziert, allerdings liege ich mit dem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nach Abzug meiner betrieblichen Kosten bei ca.
€ 1.000.-- für das gesamte Kalenderjahr 2007.

Darf ich den Freibetrag in Höhe von € 100.-- monatlich denn auch für die Monate haben, in denen ich halbtags beschäftigt war?
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Die Freibeträge sind doch nicht abhängig davon, ob man halb- oder teil- oder so beschäftigt ist. Wenn ich den §30 in diesem angeblich Sozialgesetzbuch richtig verstehe, dann ist das nur von der Einkommenshöhe abhängig.

Nur die Kosten darf man nicht mixen.
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Emmaly
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Re: Rückforderungen ARGE??

#12

Beitrag von Emmaly »

Richtig Gerd, Erwerbseinkommen ist Erwerbseinkommen und wird insgesamt berechnet.
LG Emmaly
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