Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die einer BG
Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Dann lassen wir die halt wech.
Der Aufzug ist halt behindertengerecht
das is leichter für mein Vater, wenn der
auf Besuch ist.
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Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!
Francoise Rosay
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Der Aufzug ist ok, keine ARGE kann die Kosten für den Aufzug verweigern.
Wir benötigen die reine Kalt-Miete ohne den Garagenanteil, die kalten Nebenkosten ohne Garage, und die Heizkosten, wenn die WW Kosten mit Zähler ermittelt werden, dann benötigen wir die getrennt, ansonsten müssen wir die Werte aus dem BSG WW Urteil zugrunde legen.
Wir benötigen die reine Kalt-Miete ohne den Garagenanteil, die kalten Nebenkosten ohne Garage, und die Heizkosten, wenn die WW Kosten mit Zähler ermittelt werden, dann benötigen wir die getrennt, ansonsten müssen wir die Werte aus dem BSG WW Urteil zugrunde legen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Kaltmiete 381,55 €
Heizung und Warmwasserkosten 79,74 €
Kalte Nebenkosten 73,43 €
monatlich
Heizung und Warmwasserkosten 79,74 €
Kalte Nebenkosten 73,43 €
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Francoise Rosay
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Ist da die jährliche Müllgebühr mit enthalten?
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Nö, die muß ich zum 1.4. extra löhnen.
Dieses Jahr 131,96 macht monatlich 10,97€.
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Francoise Rosay
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- kleinchaos
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
202,00€ Wohngeld monatlich.
164€ Kindergeld
254€ Unterhalt
202€ Wohngeld
620€ Einkommen von Junior.
Bedarf Junior 472,00€
Differenz: 148,00€
Davon kann dir nur übersteigende Kindergeld angerechnet werden, abzüglich der Versicherungspauschale von 30€.
Also wird dein ALG2-Anspruch durch das Einkommen um 118€ gemindert.
Dein Bescheid müsste also dann so aussehen:
233,00€ ALG2
267,36€ Miete abzüglich WW
Ich hoffe, ich hab keinen Rechenfehler drin
164€ Kindergeld
254€ Unterhalt
202€ Wohngeld
620€ Einkommen von Junior.
Bedarf Junior 472,00€
Differenz: 148,00€
Davon kann dir nur übersteigende Kindergeld angerechnet werden, abzüglich der Versicherungspauschale von 30€.
Also wird dein ALG2-Anspruch durch das Einkommen um 118€ gemindert.
Dein Bescheid müsste also dann so aussehen:
233,00€ ALG2
267,36€ Miete abzüglich WW
Ich hoffe, ich hab keinen Rechenfehler drin
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- kleinchaos
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Ups ich seh grad, die Müllgebühren kommen da noch dazu
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Die sind aber Bestandteil der KdU
Alle Kosten, die du in der Heizkosten VO und in der Betriebskosten VO findest gehören zur KdU
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=45&t=776
Nun nochmal die WW Kosten, schau mal in die letzte HK Abrechnung ob die separat ermittelt wurden.
Alle Kosten, die du in der Heizkosten VO und in der Betriebskosten VO findest gehören zur KdU
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Nun nochmal die WW Kosten, schau mal in die letzte HK Abrechnung ob die separat ermittelt wurden.
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Hab nachgeschaut.
Warmwasser 68 €
Heizkosten 110 €
Frage: Wenn die das hintenrum wieder beim Alg abziehen,
dann ist das doch Wurscht. Könnten Sie doch alles beim
Alten lassen. Keine Mehrarbeit. Oder????
Warmwasser 68 €
Heizkosten 110 €
Frage: Wenn die das hintenrum wieder beim Alg abziehen,
dann ist das doch Wurscht. Könnten Sie doch alles beim
Alten lassen. Keine Mehrarbeit. Oder????
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Francoise Rosay
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Die Zahlen passen nun überhaupt nicht.
Für welchen Zeitraum soll das sein? Und wieso hast du mehr als 1/3 WW Kosten. Einst gingen die ARGEn (vor dem Urteil) von 15 - 18 % aus.
Für welchen Zeitraum soll das sein? Und wieso hast du mehr als 1/3 WW Kosten. Einst gingen die ARGEn (vor dem Urteil) von 15 - 18 % aus.
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- kleinchaos
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
torta hat geschrieben:Kaltmiete 381,55 €
Heizung und Warmwasserkosten 79,74 €
Kalte Nebenkosten 73,43 €
monatlich
Wie denn nun?Hab nachgeschaut.
Warmwasser 68 €
Heizkosten 110 €
Frage: Wenn die das hintenrum wieder beim Alg abziehen,
dann ist das doch Wurscht. Könnten Sie doch alles beim
Alten lassen. Keine Mehrarbeit. Oder????
68€ WW im Monat finde ich echt heftig viel.
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Hi torta,
Deine Aussage:
Frage: Wenn die das hintenrum wieder beim Alg abziehen,
dann ist das doch Wurscht. Könnten Sie doch alles beim
Alten lassen. Keine Mehrarbeit. Oder????
ist an sich richtig, da verrechnet wird.
ABER
Bei dieser Rechnung wird jetzt die komplette Miete berücksichtigt und nicht die angemessene Miete von 444€.
Diese Differenz von tatsächlicher Miete und angemessener Miete habt ihr zusammen jeden Monat mehr wenn Du alles zusammenzählst. Es kommen sogar noch 30€ mehr heraus, weil durch die Verrechnung des bedarfsüberdeckenden Kindergeldes Du jetzt einen Freibetrag von 30€ hast, den Du bei der alten Rechnung NICHT bekommst.
Gruß
Ernie
Deine Aussage:
Frage: Wenn die das hintenrum wieder beim Alg abziehen,
dann ist das doch Wurscht. Könnten Sie doch alles beim
Alten lassen. Keine Mehrarbeit. Oder????
ist an sich richtig, da verrechnet wird.
ABER
Bei dieser Rechnung wird jetzt die komplette Miete berücksichtigt und nicht die angemessene Miete von 444€.
Diese Differenz von tatsächlicher Miete und angemessener Miete habt ihr zusammen jeden Monat mehr wenn Du alles zusammenzählst. Es kommen sogar noch 30€ mehr heraus, weil durch die Verrechnung des bedarfsüberdeckenden Kindergeldes Du jetzt einen Freibetrag von 30€ hast, den Du bei der alten Rechnung NICHT bekommst.
Gruß
Ernie
- kleinchaos
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Torta wohnt in Ravensburg seit kurzem
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Das war bei der letztjährigen Abrechnung.
Mein Vermieter rundet immer ein bisserl auf, damit
es beim nächsten Jahr nicht so weh tut...
Also haben wir doch ein kleines Plus in der
Geldbörse?
Ich kriegs noch an der Erbse.
Wenn jetzt eine Nachzahlung der Wohngeldstelle
kommen sollte, dann will die liebe Agentur ja auch
wieder alles was zuviel war zurück.
Also:
Alles Beiseite tun und warten bis eine Zahlungsaufforderung
kommt. Dann begleichen und sich über den Rest freuen???
Also heißt dies Ernie:
112,55 + 30 = 142,55 € reell ohne das noch was abgezwackt wird?
Mein Vermieter rundet immer ein bisserl auf, damit
es beim nächsten Jahr nicht so weh tut...
Also haben wir doch ein kleines Plus in der
Geldbörse?
Ich kriegs noch an der Erbse.
Wenn jetzt eine Nachzahlung der Wohngeldstelle
kommen sollte, dann will die liebe Agentur ja auch
wieder alles was zuviel war zurück.
Also:
Alles Beiseite tun und warten bis eine Zahlungsaufforderung
kommt. Dann begleichen und sich über den Rest freuen???
Also heißt dies Ernie:
112,55 + 30 = 142,55 € reell ohne das noch was abgezwackt wird?
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Francoise Rosay
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Letztjährige Abrechnung? Das setzt langjähriges Wohnen in einer Wohnung voraus.
Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Wenn ich in 1 - 2 Monaten von denen Bescheid krieg, solange dauert das nämlich, dann können wir ja nochmal vergleichen.
Ich mach mir erst mal nen Johanniskrauttee zur Beruhigung.
Ich mach mir erst mal nen Johanniskrauttee zur Beruhigung.
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Francoise Rosay
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Regen wir dich so auf?
Ich dachte immer Johanniskraut ist für Damens in den Wechseljahren
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Muss ich mich jetzt bis auf die Unterhose entblättern?
Ich find´s bei euch auf jeden Fall gut, das nicht
stundenlang über Laubenpiepernde Immobilienbesitzer
einer Gartenparzelle parliert wird und ob die jetzt
ihr Gartenhäuschen behalten dürfen oder nicht.
Hier kriegt man eine sachlich kompetente schnelle
Antwort.
Ohne nichts und aber. Und das ist gut so.
Ich find´s bei euch auf jeden Fall gut, das nicht
stundenlang über Laubenpiepernde Immobilienbesitzer
einer Gartenparzelle parliert wird und ob die jetzt
ihr Gartenhäuschen behalten dürfen oder nicht.
Hier kriegt man eine sachlich kompetente schnelle
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Ohne nichts und aber. Und das ist gut so.
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Francoise Rosay
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Nein, ihr doch nicht. Das hat auch nichts mit Klimakterium oder
Midlifecrisis zu tun. Mein Nervenkostüm ist nicht mehr das Beste.
Midlifecrisis zu tun. Mein Nervenkostüm ist nicht mehr das Beste.
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Francoise Rosay
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Wir wollen das Elend nicht immer so genau sehen.Muss ich mich jetzt bis auf die Unterhose entblättern?
Aber, eben erst umgezogen, aber gleichzeitig liegen mehrjährige Betriebskostenabrechnungen vor, das passt nicht? Stimmst Du uns doch zu?
Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
torta hat geschrieben:Nein, ihr doch nicht. Das hat auch nichts mit Klimakterium oder
Midlifecrisis zu tun. Mein Nervenkostüm ist nicht mehr das Beste.
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Wenn die Wohnung nur getauscht wurde passt es supi.
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Francoise Rosay
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Alles nur getauscht, wie das?
- kleinchaos
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Von Berlin nach Ravensburg getauscht?
Und der Vormieter hat dir seine Betriebskostenabrechnung dagelassen?
Und der Vormieter hat dir seine Betriebskostenabrechnung dagelassen?
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Re: Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die eine
Alles muß ich euch jetzt aber wirklich nicht erzählen.
Ich würde sagen, der Punkt ist erreicht an dem
jeder seine Privatsphäre schützen darf.
Ich würde sagen, der Punkt ist erreicht an dem
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Francoise Rosay
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