Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die einer BG

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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angel6364
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#26

Beitrag von angel6364 »

Koelsch hat geschrieben: - und morgen muss ich mich mit einer gewissen Exceltabelle beschäftigen, die weiß das nämlich auch nicht. :verlegen:
Warum? :kopfkratz:
War die auch mal unglücklich liiert? Bild
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#27

Beitrag von Koelsch »

angel6364 hat geschrieben:
Koelsch hat geschrieben: - und morgen muss ich mich mit einer gewissen Exceltabelle beschäftigen, die weiß das nämlich auch nicht. :verlegen:
Warum? :kopfkratz:
War die auch mal unglücklich liiert? Bild
Nee, die ist mit mir verbandelt! Immer noch! :aufgemerkt:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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torta
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#28

Beitrag von torta »

Danke für das entgegengebrachte Mitgefühl Günter.
Kann dir doch egal sein ob ich zuwenig für uns beide kriege.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

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kleinchaos
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#29

Beitrag von kleinchaos »

Wenn jemand zu wenig bekommt ist uns allen das nicht egal. Aber paar Infos mehr musst schon rausrücken.
Wenn das Kind über 7 ist sind die 42€ korrekt. Welches Einkommen hat das Kind, außer Kindergeld?
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#30

Beitrag von torta »

Von der EX 254 € Unterhalt und 164 € Kindergeld.
Der Waaaaaahnnnnnnsinnnnnnn.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#31

Beitrag von kleinchaos »

Wie alt ist das Kind und wieviel Miete zahlt ihr? In B max 444€ warm? Und wieviel Einkommen hast du?
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Emmaly
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#32

Beitrag von Emmaly »

torta hat geschrieben:Von der EX 254 € Unterhalt und 164 € Kindergeld.
Der Waaaaaahnnnnnnsinnnnnnn.
:verwirrt:
Unterhalt für das Kind?
Wie alt ist das Kind?

Wie hoch sind die Kosten der Unterkunft.
LG Emmaly
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#33

Beitrag von torta »

Mein Sohn ist 10 Jahre alt.
Die Kosten der Unterkunft betragen momentan 556,55 € warm. :heul:
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

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kleinchaos
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#34

Beitrag von kleinchaos »

Ich komm auf 350,12€ monatliche Leistung. Plus die Miete. Die ist allerdings unangemessen hoch. 112,55€ zu hoch. Also fix ne andere Wohnung suchen.
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Emmaly
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#35

Beitrag von Emmaly »

Du lebst in Berlin?
Hattest du eine Aufforderung zum Umzug erhalten?

Was ist mit dem Warmwasser? Pauschale oder extra über Strom?

Ich gehe einmal davon aus, dass die Warmwasserbereitung extra geht. Und das nur die Miete in Höhe von 444 € anerkannt ist.
Bedarf Sohn: 211 € + 222 € (KdU) = 433€
Einkommen: 254 € + 164 € = 418 €, so dass für ihn ergänzend 13 € KdU gezahlt würden.

Für dich:
351 € + 222 € + 42 € = 615 € Bedarf. Und wenn kein Einkommen da ist, sollte dies dein Zahlbetrag sein.

Gesamt 628 €.
Wenn die volle Miete anerkannt wird, dann entsprechend mehr.

Weniger, wenn die Warmwasserpauschale abgezogen wird.
LG Emmaly
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#36

Beitrag von Emmaly »

kleinchaos hat geschrieben:Ich komm auf 350,12€ monatliche Leistung. Plus die Miete. Die ist allerdings unangemessen hoch. 112,55€ zu hoch. Also fix ne andere Wohnung suchen.
Wie kommst du auf nur 350,12 € Regelleistung?

Erst der Bedarf des Kindes inclusive Kosten der Unterkunft. Da der Bedarf höher ist als das Einkommen, dürfte kein Kindergeld beim Papa angerechnet werden.
LG Emmaly
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#37

Beitrag von kleinchaos »

Hab den Rechner genommen :(
Nach meiner alten Methode wär ich auch auf deine Summe gekommen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Emmaly
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#38

Beitrag von Emmaly »

Dann den Inhaber des Rechners benachrichtigen.
LG Emmaly
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#39

Beitrag von Christoph »

Torta wo lebst Du wirklich? Die KdU sind doch von Ort zu Ort sehr unterschiedlich.
quinky
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#40

Beitrag von quinky »

Hallo torta,

bist Du schon aufgefordert worden, Wohngeld für das Kind zu beantragen bzw. hast Du schon selbst versucht, Wohngeld für das Kind zu bekommen.
Wenn das Kind mit Unterhalt, Kindergeld UND Wohngeld aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt, ergibt sich bei Dir eine völlig andere Rechnung (vorteilhafte Rechnung).
Hierzu ist es aber erfoderlich, das das Wohngeld mehr als 71,28€ beträgt. Erst dann fällt das Kind aus der BG heraus.
Bedarf des Kindes=
211€ + 278,28€ tatsächliche Miete = 489,28€ Gesamtbedarf

Einkommen des Kindes:
164€ KiGe + 254€ UH = 418€
kommt Wohngeld von 71,28 oder mehr hinzu, ist der Kindesbedarf gedeckt und es fällt aus der BG heraus.
Da bedingt dann bei einer Haushaltsgemeischaft, die Angemessenheitskriterien nicht in dieser Form sondern in einer anderen Form gelten, ergibt sich eine VÖLLIG andere Rechnung!
Diese Berechnung ist aber nur dann gegeben, wenn das Wohngeld 71,28€ oder mehr ergibt.

Gruß
Ernie

P.S.: Das Du nicht aufgefordert wurdest Wohngeld zu beantragen wundert mich nicht, da trotz Wohngeld die ARGE mehr ALGII zahlen müßte
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Emmaly
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#41

Beitrag von Emmaly »

Aber bitte dabei nicht vergessen, dass das Kindergeld, der Überschuss, dem Vater dann als Einkommen angerechnet wird (minus 30 € Versicherungspauschale).
LG Emmaly
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quinky
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#42

Beitrag von quinky »

Hallo Emmaly,

das mit dem bedarfsüberdeckenden Kindergeld ist völlig klar.

Wenn das Kind in der BG ist/aus der BG herausfällt ändert sich aber folgendes!

ohne Wohngeld in der BG des Vaters:
Bedarf 211€ Regelsatz + angemessener hälftiger Mietanteil - KiGe und Uhalt = ALGII/Sozialgeld-Restbetrag des Kindes

mit Wohngeld aus der BG des Vater heraus:
Bedarf 211€ Regelsatz tatsächlicher hälftiger Mietanteil (nicht angemessener Anteil) - KiGe, Uhalt und Wohngeld = bedarfsüberdeckendes Kindergeld (-Freibetrag)
zusätzlch!!!!!
Der Vater ist dann alleiniger Antragsteller auf ALGII. Laut BSG MUSS bei Wohn- und Haushaltsgemeinschaften der verbleibende Teil, der von ALGII lebt, so behandelt werden bei den Angemessenheitskriterien, als würde er alleine wohnen und hat bei den Angemessenheitskriterien ein Anrecht auf 45qm!!! x angemessener qm-Betrag
Im Falle von Torta wäre das folgendes:
Statt einer Angemessenheit von 60qm in einer BG von 2 Personen = 444€ bei "torta"
steht ihm als alleiniger Antragsteller 45qm für 1 Person = 333€ als Angemessenheitsgrenze zu. Sein Mietanteil der tatsächlichen Miete beträgt 278,28€ und liegt dann INNERHALB der Angemessenheitsfrenze sodas im Falle von torta die komplette Miete von 556,55€ statt 444€ bei der Berechnung berücksichtigt werden MUSS.

Laut § 7 SGBII gehört das Kind nicht zur BG, angemessene Wohnungskosten gibt es laut § 22 ausschließlich NUR für Mitglieder der BG. Der § 22 ist für das Kind laut Gesetz nicht gültig. Es hat das Recht, aus seinem Einkommen seinen kompletten (nicht angemessenen) Mietanteil aus seinem Einkommen zu bezahlen.
Selbst das Aufenthaltbestimmungsrecht und somit zwangsläufig Zusammenleben mit einem Hartz-IV-Empfänger können die Rechte des Kindes nicht einschränken.
Wollte das Amt hier eine Einschränkung machen, Verweigerung der Menschenrechte, wäre für alle Ehepaare zum Beispiel (auch Millionäre) eine Wohnung von mehr als 60qm laut Gesetz Nicht erlaubt und gesetzwidrig (Rückbezug auf Artikel 3 GG).
Freien Menschen mit freier Wohnungswahl, bei Nichtbeanspruchung von Sozialleistungen, ist es gestattet zu wohnen wo sie wollen, wenn aus eigenem Einkommen/Vermögen die Zahlung erfolgt.
Die eingeschränkten Rechte des SGBII gelten lediglich für Menschen, die dem SGBII unterliegen.
Bei Wohngeld unterliegt das Kind von torta NICHT dem SGBII.

Gruß
Ernie
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Emmaly
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Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die einer BG

#43

Beitrag von Emmaly »

@ Ernie,
das Kind lebt im Haushalt und es wird von einem 2-Personenhaushalt ausgegangen und das Wohnungsamt hat ebenfalls eine Höchstgrenze an Miete Und die ist in Berlin für einen 2 Personenhaushalt bei etwa den 444 € ohne Warmwasser (glaube ich) oder darunter. Und das ganz ohne SGB II.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/w ... diwo.shtml
Da die Abfrage starten und die Zahlen eingeben.

Wohngeld wird zum Ausgleich der Differenz nicht reichen.
LG Emmaly
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Günter
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#44

Beitrag von Günter »

Mal ne Frage, wo wohnt torta?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#45

Beitrag von Emmaly »

Ich habe noch einmal nachgelesen, es sind 435 € für 2 Personen bei Mietstufe 4. Berlin hat Mietstufe 4.
LG Emmaly
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#46

Beitrag von quinky »

Hallo Emmaly,

Bei einer 2 Personen-BEDARFSGEMEINSCHAFT liegt die Angemessenheitsgrenze bei 60qm in Berlin bei 435€. Kein Widerspruch von mir.
Werfe Wohngeldgesetz und Angemessenheitskriterien einer 2-Personen-BEDARFSGEMEINSCHAFT nicht durcheinander.
Die ARGE geht bei der Angemessenheitsgrenze von 435€ für 2 Personen in einer BG aus.
Diese 2-Personen-BG besteht aber NICHT, wenn das Kind durch Wohngeld aus der BG herausfällt.
Beim Wohngeld wird ermittelt, wieviel WoGe ihm zusteht, wobei die Grenzen, Mietstufe, Ausstattung der Wohnung, Einkommen des Kindes usw. berücksichtigt werden. Danach wird das theoretische Wohngeld ermittelt. (Wohngeld ist im übrigen vorrangig vor ALGII/Sozialgeld, falls also durch das Wohngeld das Kind aus der BG herausfällt, ist es zwingend vorgeschrieben, Wohngeld zu beantragen) Lediglich wenn das Wohngeld NICHT ausreicht, um das Kind aus der BG zu bringen, bleibt es bei ALGII/Sozialgeld!

Wenn das Kind aus der BG herausfällt, sind die Angemessengrenzen für das Kind laut SGBII NICHT gültig. Es darf von seinem Einkommen seinen kompletten Mietanteil bezahlen (NICHT den angemessenen. Somit wird der Vater alleine ALGII-Empfänger, er unterliegt den Angemessenheitsgrenzen der KDU für EINE Person!
Die Angemessenheitsgrenzen für 2 Personen sind im Falle von torta NICHT mehr gültig.
Beispiel:
Daten von "torta", lediglich ein Wohngeldanspruch des Kindes von 90€.

Wie muß die ARGE jetzt vorgehen (Laut Gesetz)
1.) besteht eine BG zwischen Vater und Kind (§7 SGBII)
klare Antwort: NEIN
1a.) Es besteht eine Haushaltsgemeinschaft
1b) Wie wird der Bedarf ermittelt von Mitgliedern einer Haushaltsgemeinschaft, die NICHT ALGII/Sozialgeld-Empfänger sind:
Regelsatz + Miete (Angemessenheit ist NICHT gültig)
1c) Die Ermittlung wird als erstes durchgeführt, weil festgestellt werden muß, ob überschüssiges Kindergeld (bedarfsüberdeckend) besteht oder beispielsweise die Unterstützungsvermutung nach § 9 Abs 5 Satz 2 vorhanden ist.
1d) Bedarfsermittlung des NICHT-ALGII/Sozialgeld-Empfängers:
211,00€ Regelsatz
+278,28€ Mietanteil
= 489,28€ Gesamtbedarf
Einkommen des NICHT-ALGII-Sozialgeld-Empfängers:
164,00€ Kindergeld
254,00€ Unterhalt
90,00€ Wohngeld
= 508,00€ Gesamteinkommen - 489,28€ Gesamtbedarf = 18,72€ bedarfsüberdeckendes Kindergeld.

2.) Erst jetzt wird die Bedarfsermittlung des ALGII-Empfängers durchgeführt
2a.) Es besteht eine Ein-Personen-BG die den Angemessenheitskriterien der KDU für EINE Person unterliegt.
2b) das wäre in Berlin bei 45qm ca. 325€
2c.) Der ALGII-Antragsteller beansprucht einen Mietanteil von 278,28 als Mietkosten. Dieser Betrag liegt unterhalb der Angemessenheitsgrenze für eine 1-Personen-BG und MUSS berücksichtigt werden.
2d) Berechnung ALGII-Empfänger:
351,00€ Regelsatz
42,00€ Alleinerziehendenzuschlag
278,28€ angemessene KDU
0,00€ Einkommen (bed.-überd.KiGe 18,72€ Überschuss - 30,00€ Vers. Pauschale = 0€)
= 671,28€ ALGII für den Antragsteller

Das BSG hat festgelegt, das bei Wohngemeinschaften und Haushaltsgemeinschaften der Antragsteller so behandelt werden muß, wenn ein Einzel-BG besteht, das die Angemessenheitskriterien in dem Falle für eine Person genehmigt werden muß und NICHT die Haushaltsgemeinschaft/Wohngemeinschaft als Ganzes betrachtet werden darf.

Diese ganze Rechnung ist aber nur dann gültig, wenn der Wohngeldanspruch so groß ist, das das Kind aus der BG herausfällt (Im Falle von torta 71,28€). Sobald der Ausschluss aus der BG durch § 7 SGBII erfolgt, ist nach meiner Rechnung vorzugehen.

Auch wenn das Wohngeldamt von 435€ für 2 Personen = 217,50€ für eine Person ausgeht, danach das Wohngeld ermittelt, ist die gesamte ALGII-Berechnung von der Summe des Wohngeldes abhängig, ob BG besteht oder nicht.

Gruß
Ernie
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#47

Beitrag von Günter »

Da gebe ich Ernie voll Recht, wenn keine BG vorliegt gilt das BSG Urteil vom 18.6.2008, B 14/11b AS 61/06 R


http://www.alg-ratgeber.de/f29t554-bsg- ... -06-r.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#48

Beitrag von Emmaly »

@ Quinky, ich rede vom Haushalt und nicht von der BG.
Es liegt ein Haushalt vor, ein sogenannter Mischhaushalt, wo einer ALG II bezieht und der andere aus SGB II fällt (nur mal angenommen, dass dies zutrifft). Es bleibt trotzdem ein 2 Personenhaushalt und wird so gehändelt. Es handelt sich hier um ein minderjähriges, nicht erwerbsfähiges Kind.

@ Günter,
im Urteil steht
Lebt ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger nicht in einer Bedarfsgemeinschaft, sondern in einer bloßen Wohngemeinschaft
Das Kind lebt jedoch nicht in WG sondern in einer Haushaltsgemeinschaft und wird damit nicht als Alleinstehend betrachtet. Geht bei einem rechtsunfähigen Kind auch nicht.
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#49

Beitrag von Günter »

Emmaly, der Gedanke ist andersrum. Das Kind ist aus der Grundsicherung.

Damit bildet der verbleibende Elternteil eine eigene BG. Und dann gelten eben die Regeln für einen Single. Ich finde Ernies Denkansatz zu dem Thema hochinteressant.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#50

Beitrag von Koelsch »

Emmaly, ich glaube, da verwechselst Du was. Die Haushaltsgemeinschaft ist eine herzallerliebste Konstruktion, um nach Möglichkeit auch noch für Onkel, Tanten und Geschwister eine Unterstützung eines Hilfebedürftigen zu konstruieren. Die Haushaltsgemeinschaft sagt aber absolut nichts zur Angemessenheit einer Wohnung aus. Bei dieser Frage gibt's nur die Unterscheidung Bedarfsgemeinschaft ja oder nein. Die Haushaltsgemeinschaft ist da eher als entfernte Verwandte der verzweifelten Versuche der Einkommensanrechnung (denk nur an die erst jetzt gekippte Vollverpflegung im KH) zu sehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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