Selbstgenutzte Eigentumswohnung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Katharina2006
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Selbstgenutzte Eigentumswohnung

#1

Beitrag von Katharina2006 »

Für eine Freundin möchte ich gerne folgenden Sachverhalt hier anfragen:

Meine Freundin ist seit ca. 8 Jahren als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Zur Zeit hat sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen mit der Firma eine verminderte Stundenzahl von 25 Stunden vereinbart und bekommt zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente, die noch bis zum November 2013 weiter läuft.

Ihre Eltern haben ihr nun angeboten, eine Schenkung als vorweggenommene Erbschaft vorzunehmen und meine Freundin überlegt sich, ob sie sich davon eine Eigentumswohnung anschaffen soll. Sie möchte nun wissen, was mit dieser Eigentumswohnung passieren würde, wenn jemand von ihren Eltern ins Pflegeheim müsste und deren Rente dann nicht ausreicht. Außerdem möchte sie wissen, falls sie aufgrund ihrer Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen könnte, wie sieht dann ihre Versorgungssituation aus?
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kleinchaos
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Re: Selbstgenutzte Eigentumswohnung

#2

Beitrag von kleinchaos »

Wenn Heimbewohner auf GruSi aufstockend angewiesen sind, dann wird jedes Vermögen eingesetzt. GruSi halt. Schenkungen können dann bis zu 10 Jahre rückwirkend wieder zurückgeholt werden.

Wenn sie dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht erhält sie EM oder EU-Rente. Je nach Höhe müsste sie dann mit GruSi aufstocken, aber vorher erstmal prüfen ob Wohngeld bzw Lastenzuschuss besser ist.
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Katharina2006
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Re: Selbstgenutzte Eigentumswohnung

#3

Beitrag von Katharina2006 »

Vielen Dank für die schnelle Auskunft :chaos: , hab sie gerade schon per Telefon an meine Freundin weiter gegeben. Sie bedankt sich auch bei dir und hat sich sehr gefreut, dass wir diese Fragen so schnell klären konnten.
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kleinchaos
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Re: Selbstgenutzte Eigentumswohnung

#4

Beitrag von kleinchaos »

Das ist live und in Farbe aber alles sehr kompliziert. Sie wird die Wohnung nicht verkaufen müssen wenn sie den Heimanteil selbst zahlen kann. Oder das Sozialamt kann sich auch im Grundbuch eintragen lassen. Um bei einem eventuellen Verkauf oder im Erbfall an die Kohle zu kommen.
Während sie aufgrund niedrigen Einkommens nicht zum Unterhalt der Eltern herangezogen werden kann, wird sie durch die Eigentumswohnung, zumindest bis zum Schenkungswert, aber doch herangezogen.
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Katharina2006
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Re: Selbstgenutzte Eigentumswohnung

#5

Beitrag von Katharina2006 »

Was passiert denn eigentlich, wenn z.B. sie jetzt die Schenkung bekommt und. jemand von den Eltern in 8 Jahren ins Pflegeheim muss, dann kann doch das Sozialamt auf die Wohnung zugreifen oder? Wie sieht das aus, wenn der gleiche Fall eintritt, die Eltern aber noch für die ersten 2 oder 3 Jahre ihre Pflege selbst bezahlen können? Dann wäre doch die 10-Jahres-Frist um, bevor das Sozialamt eingeschaltet wird?
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Koelsch
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Re: Selbstgenutzte Eigentumswohnung

#6

Beitrag von Koelsch »

Wenn die zehn Jahr um sind, dann sind sie um. Also 8 Jahre bis zum Pflegeheim, dann 2 Jahre vom Sparbuch zahlen und schon kann die Schenkung nicht mehr zurück gefordert werden.

Bei solchen Problemen würde ich aber unbedingt auch mal einen pfiffigen Notar oder Anwalt für Erbrecht befragen, da mag es durchaus Gestaltungsspielraum geben. :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Selbstgenutzte Eigentumswohnung

#7

Beitrag von kleinchaos »

Fall 1: das Sozialamt wird sie in voller Höhe der Schenkung belasten.
Fall 2: erst wenn GruSi beantragt wird wird Vermögen geprüft. Sind die 10 Jahre um kann niemand mehr drauf zugreifen
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Katharina2006
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Re: Selbstgenutzte Eigentumswohnung

#8

Beitrag von Katharina2006 »

Danke euch beiden für eure Antworten. Ich denke, meine Freundin wird das recht bald in Angriff nehmen, damit sie die 10 Jahre überstehen oder evtl. mit eigenem Geld überbrücken kann.
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