Rückzahlung - blöde Frage

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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elbensonne

Rückzahlung - blöde Frage

#1

Beitrag von elbensonne »

Hallo und Guten Morgen,

ich muss mal wieder nerven...Habe eben ein nettes (na mehr oder weniger) Tele gehabt mit meiner tollen Jobkomm (Hartz4) Leistungstelle. Habe doch, wie in einem anderen Thread schon geschrieben im Oktober kurz bei Mekkes geschafft.

1. bin ich gefragt worden ob ich ne Abrechnung hätte
ich: nein
Sie meinte: könne ja eigentlich nicht sein
ich nur: habe ich aber nicht .

2. mir ist schon klar, dass ich das im Oktober zuviel gezahlte H4 zurück zahlen muss, gerne doch...Nur ich weiß ja noch nicht genau wieviel es sein wird, habe bisher nur etvl. Angaben, da ich mich gestern auch selbst bei Mekkes um die Abrechnung gekümmert habe, nur Aussage Tele und schwarz auf weiß sind zwei Stiefel.

So und da habe ich gefragt, wie es ist um Ratentilgung steht, da ich ja wieder ganz normal im laufenden Bezug stehe. Antwort= Nö, Sie haben das Geld ja auch aufn Mal in der Hand sie würden nicht beispielsweise mit 50€ Raten anfangen und ausserdem solle ich ja sehe, dass es bis 20ten Mal da wäre, damit es am besten mit Dezembergeld verrechnet werden kann.

Jetzt die Frage, sind die Ratenzahlung immer Kannregelungen, habe ja nun schon paarmal davon gelesen aber Pardingsbums? :oops:
Wäre ganz lieb wenn jemand nen Tip hätte...

PS: Hoffe habe klar und verständlich geschrieben
LG
Zuletzt geändert von Christoph am Fr 7. Nov 2008, 09:12, insgesamt 4-mal geändert.
Grund: Absätze eingefügt
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Koelsch
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Re: Blöde Frage

#2

Beitrag von Koelsch »

Guten Morgen Sonnenschein,
das solltest Du doch inzwischen Wissen, blöde Fragen gibt es nicht, nur blöde Antworten - also will ich mich mal bemühen, nicht allzu blöd zu antworten.

1) Aufrechnung, also Verrechnung mit Dezemberauszahlung geht nur, wenn Du Dich irgendwie falsch verhalten hättest, z.B. also Dein Einkommen nicht gemeldet hättest. (§ 43 SGB II) Sonst kann ARGE das nur, wenn Du zustimmst.
2) Im § 43 SGB II ist ausdrücklich geregelt, dass max. 30% der Regelleistung aufgerechnet werden können. Aber dabei musst Du bedenken, diese 30% gelten als oberste Grenze für die ganz bösen Buben und Mädchen, die versucht haben, irgend etwas zu verheimlichen. In Deinem Fall muss es da dann also eine Rate deutlich unter diesen 30% geben, allerdings ist es richtig, dass dies im Ermessen des SB's liegt.

Das hört sich schlimm an, aber Ermessen heißt nun nicht, der kann tun und lassen was er will. Nee, der muss auf den Einzelfall gucken und dann genau so abwägen, wie ich unter 2) geschildert hab, also bei den bösen Buben ist die Maximalrate 30% also sollte ich mich mit einem weniger oder überhaupt nicht bösen Mädchen auf "30% minus X" einigen. Da wirst Du Dich also mit größter Wahscheinlichkeit durchsetzen können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
elbensonne

Re: Rückzahlung

#3

Beitrag von elbensonne »

Hallo,

danke Dir Koelsch für die schnelle Antwort...Nein gemeldet habe ich alles jobtechnisch, nur dafür das ich bis jetzt noch keine Abrechnung ect. habe sorry aber das kann man mir doch nicht als schuldhaftes Verhalten anrechnen.

Ja, der Meinung von wegen dieser 30% ect war ich ja auch aber, das (Raten egal wie hoch) gleich abgeschmettert von wegen ich bekäme das Geld ja auch in vollem Umfang in die Hand. Und Sie würde nicht mit 50€ Raten anfangen, würde ja nur vor sich hergeschoben werden.
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Koelsch
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Re: Rückzahlung - blöde Frage

#4

Beitrag von Koelsch »

Nun ja, dass SB's gerne erst mal das als Gott gegeben behaupten, was ihnen am wenigsten Arbeit macht, das haben wir doch schon oft erlebt. Man probierts, und bei manchen, die eben nicht bei uns nachfragen (/:), funktionierts, bei anderen nicht.
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Christoph
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Re: Rückzahlung - blöde Frage

#5

Beitrag von Christoph »

Elbensonne, ich hab mal ein paar Absätze in deinen Beitrag eingefügt, dann liest es sich flüssiger, vielleicht kannst du es beim nächsten Mal selber machen.

Mit welchem Brutto/Netto rechnest du?
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Emmaly
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Re: Blöde Frage - Rückzahlung

#6

Beitrag von Emmaly »

Guten Morgen elbensonne,

hast du im Oktober Geld erhalten? Wie ich raus lese nicht. Es geht um Arbeitslosengeld II?

Bei ALG II ist der Zufluss maßgeblich, also wenn das Geld auf dem Konto ist.
Da du alles gemeldet hast, darf das Amt nicht aufrechnen, also mit laufender Leistung verrechnen.
Der Weg ist der, dass du mit Kontoauszug nachweist, dass am tt.mm.jj dir das Geld zugegangen ist. Danach sollte der Monat nachberechnet werden. Aufpassen, dass die Freibeträge stimmen. Und weil ja ALG II im voraus gezahlt wird erfolgt dann eine Rückforderung. Einer Aufrechnung widersprechen, da du allen Pflichten nachgekommen bist.
Hier ein kleiner Hinweis, keine mündlichen Verhandlungen mit den SB ohne Zeugen. Die meisten haben so viele Kunden, dass sie sich nicht alles merken können oder die leiden unter so einer Amtsdemenz oder wie man es nennen will, die wissen von nix mehr.

Ist das Geld aufgebraucht, können Ratenzahlungen vereinbart werden. Der Hinweis, dass du ALG II beziehst sollte reichen. 10 % des Regelsatzes eine angemessene Rate. Bei uns macht das die Regionalkasse.
Aber warte erst einmal die Rückforderung ab.

Ich würde alles schriftlich machen und auch alles schriftlich von denen verlangen, denn nur so kannst du prüfen (lassen), ob die Forderungen stimmen.

Wenn du im November das Geld erhältst, dann wird für November zurückgefordert werden. Und wenn es vor dem 20. eintrifft, dann dem Amt gleich schriftlich mitteilen, dass eine Verrechnung nicht zugestimmt wird.
Ich sehe gerade Koelsch hat dir den § schon genannt.

P.S. ich habe den Titel angepaßt, und blöde Fragen gibt es nicht.
LG Emmaly
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Günter
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Re: Rückzahlung - blöde Frage

#7

Beitrag von Günter »

Hast du denn das Geld schon auf dem Konto?

Wie Koelsch schrieb ist eine Aufrechnung nach §43 SGB II nicht möglich
Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadensersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. Der befristete Zuschlag nach § 24 kann zusätzlich in die Aufrechnung nach Satz 1 einbezogen werden. Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt.
Du hast dich keines der dort aufgeführten Verbrechen schuldig gemacht.

Und wenn schon bei Vorsatz nur 30 % des Regelsatzes kassiert werden können,das sind ca 100 € dann bei korrekter Handlung nur die Hälfte 50 € basta. Auf keinen Fall geht eine Summe, Das ist gesetzwidrig.

Auch in Hessen!!! (/:)
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Rückzahlung - blöde Frage

#8

Beitrag von Emmaly »

Günter hat geschrieben:Hast du denn das Geld schon auf dem Konto?

Wie Koelsch schrieb ist eine Aufrechnung nach §43 GB II nicht möglich

Und wenn schon bei Vorsatz nur 30 % des Regelsatzes kassiert werden können, das sind ca 100 € dann bei korrekter Handlung nur die Hälfte 50 € basta. Auf keinen Fall geht eine Summe, Das ist gesetzwidrig.
Mit 50 € sind die ja noch gut bedient. (/:)
LG Emmaly
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elbensonne

Re: Rückzahlung - blöde Frage

#9

Beitrag von elbensonne »

@Christoph..
Habe noch keine Zahlen und sorry werde ich bedenke das nächste Mal absatztechnisch.

@Emaly und Günter

Nein null Abrechnung geschweige Kontoeingang..Davon ab die gute Dame will die Abrechnung von wegen Brutto-Netto der Auszug vom Konto täte nix nützen.

Danke euch erstmal
Christoph
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Re: Rückzahlung - blöde Frage

#10

Beitrag von Christoph »

Ein Kontoauszug reicht natürlich nicht, weil die Freibeträge nur vom Brutto errechnet werden können.

Kannst du aber mal ungefähr die Größenordnung nennen? 100 500 1000?
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Emmaly
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Re: Rückzahlung - blöde Frage

#11

Beitrag von Emmaly »

elbensonne hat geschrieben:@Christoph..
Habe noch keine Zahlen und sorry werde ich bedenke das nächste Mal absatztechnisch.

@Emaly und Günter

Nein null Abrechnung geschweige Kontoeingang..Davon ab die gute Dame will die Abrechnung von wegen Brutto-Netto der Auszug vom Konto täte nix nützen.

Danke euch erstmal
Was du nicht hast, kann sie dir nicht anrechnen.
Warte erst einmal ab.
Den Arbeitgeber schriftlich wegen der Abrechnung und der Zahlung abmahnen. Mit konkreter Terminsetzung.
LG Emmaly
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Günter
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Re: Rückzahlung - blöde Frage

#12

Beitrag von Günter »

Der Kontoauszug ist aber der Nachweis, dass noch kein Geldeingang.

Rückzahlung kann aber erst nach Geldeingang. Na die Dame würde ich etwas beschäftigen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
elbensonne

Re: Rückzahlung - blöde Frage

#13

Beitrag von elbensonne »

@Emaly

Joooooo werde ich mache, bleibt mir ja auch eh nix anderes im Grunde .Das ist mir alles klar, auch die Rückzahlung..Mir gings ja auch um die Frage von Paragrafen da war ich mir nicht sicher..

@Günter

Grinssssssssssssssssssss, das glaube ich unbesehen (/:)
elbensonne

Re: Rückzahlung - blöde Frage

#14

Beitrag von elbensonne »

Ich nochmal wieder...

Habe eben gesehen das Geld ist gebucht bei mir,so nun die Frage:

Mache ich jetzt den richtigen Weg, wenn ich mir den Auszug ausdrucke und rüberfaxe ans Amt??Ich meine wegen Mitwirkungspflicht, auch wenn die gesagt hat Sie braucht Abrechnung .Die ich aber noch nicht habe, und wer weiß wann die da ist wegen Postweg.
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Koelsch
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Re: Rückzahlung - blöde Frage

#15

Beitrag von Koelsch »

Es ist schon richt, SB braucht Abrechnung, weil der Freibetrag vom Bruttoeinkommen zu berechnen ist. Ich würde eine kurze, schriftliche Mitteilung machen: Am ..... wurden € .... Nettogehalt auf meinem Konto gutgeschrieben, die Lohnabrechnung mit dem Bruttogehalt reiche ich sofort nach Erhalt bei Ihnen ein. Einreichen, Empfang auf Kopie bestätigen lassen und gut ist. Zur Sicherheit Kontoauszug mitnehmen, mancher SB glaubt nun mal gar nichts und will alles sehn.
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Re: Rückzahlung - blöde Frage

#16

Beitrag von elbensonne »

Oki, danke..Dann spar ich mir das Fax und fahre am Montag morgen hin....Dann kanns auch gleich abgestempelt werden
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Koelsch
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Re: Rückzahlung - blöde Frage

#17

Beitrag von Koelsch »

elbensonne hat geschrieben:Oki, danke..Dann spar ich mir das Fax und fahre am Montag morgen hin....Dann kanns auch gleich abgestempelt werden
Fax mit Sendebericht ist auch ok, da sparst Du Dir die Fahrt.
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