SG Gießen S 25 AS 832/12 ER Umzug Treppensteigen

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kleinchaos
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SG Gießen S 25 AS 832/12 ER Umzug Treppensteigen

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Beitrag von kleinchaos »

Ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen hat dann Anspruch auf höhere Unterkunftskosten durch das Jobcenter, wenn ein Umzug in eine teurere Wohnung aufgrund gesundheitlicher Probleme (hier: Schmerzen beim Treppensteigen) unumgänglich und somit gerechtfertigt ist. Dies entschied das Sozialgericht Gießen.

Die 59jährige Frau des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnte zusammen mit ihrem Sohn eine Mietwohnung im 4. Stock eines Hauses in Gießen. Ein Aufzug war nicht vorhanden. Das Jobcenter zahlte ihr hierfür einschließlich Heizung die Hälfte der Kosten in Höhe von 191,70 Euro monatlich. Die andere Hälfte übernahm ihr Sohn.
Leistungsempfängerin begründet Umzug mit gesundheitlichen Problemen
Im August 2012 beantragte sie bei dem Jobcenter die Zustimmung zu einem Umzug, den sie dann zum 1. Oktober 2012 durchführte. Die Miete für die neue Wohnung betrug einschließlich Nebenkosten 599 Euro im Monat. Die Notwendigkeit des Umzugs begründete die Frau damit, die bisherige Wohnung genüge nicht mehr den gesundheitlichen Anforderungen, sie habe erhebliche Schmerzen beim Treppensteigen. Dem Umzug stimmte das Jobcenter nicht zu, weil es hierfür keine Notwendigkeit sah.
Ärzte bestätigen gesundheitliche Schäden in Knie und Lendenwirbelsäule
Nach Einholung von Befundberichten bei drei Ärzten hat das Sozialgericht Gießen das Jobcenter verpflichtet, die Kosten für die teurere Wohnung anteilig in Höhe von 299,50 Euro monatlich zu übernehmen. Der die Frau behandelnde Orthopäde hatte einen Knorpelschaden im rechten Kniegelenk und auch Gesundheitsstörungen im Bereich der Lendenwirbelsäule festgestellt. Er vertrat die Auffassung, beschwerdefrei werde seine Patientin ihre Einkäufe nicht mehr in den 4. Stock tragen können.
SG: Umzug war gerechtfertigt
Das Sozialgericht hielt dies für ausreichend, um den Umzug zu rechtfertigen. Auch ein Nichthilfebedürftiger würde umziehen, wenn das Treppensteigen dauerhaft mit Schmerzen verbunden wäre. Die Anforderungen an die Erforderlichkeit eines Umzugs dürften gerade bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe nicht überzogen werden.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Gie ... s15001.htm
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