Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die derzeit gültige Berechnung der KdU in Göttingen rechtswidrig ist.
Das Gutachten, das der Berechnung zugrunde liegt, erfüllt nicht die Anforderungen an ein schlüssiges Konzept.
Es ist daher als Berechnungsgrundlage auf die Wohngeltabelle + 10% Sicherungszuschlag abzustellen. http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Ni ... s18432.htm
LSG Nieders.-Bremen L 7 AS 330/13 KdU Göttingen rechtswidrig
- kleinchaos
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LSG Nieders.-Bremen L 7 AS 330/13 KdU Göttingen rechtswidrig
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