BSG - B 4 AS 47/14 R - Strom für Heizungsbetrieb

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Koelsch
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BSG - B 4 AS 47/14 R - Strom für Heizungsbetrieb

#1

Beitrag von Koelsch »

Leistungen für Unterkunft und Heizung für ein Eigenheim - Heizkosten - - Betriebsstrom für die Heizungsanlage ab 1.1.2011 kein Bestandteil des Regelbedarfs

Stromkosten einer Heizungsanlage sind als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen.

Leitsatz ( Redakteur )
Betriebsstrom für Heizanlagen ist auch nach dem 1.4.2011 als Bestandteil der Heizkosten i. S. von § 22 SGB II zu übernehmen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 5&nr=14080
Rechtstipp: ebenso: BSG, Beschluss vom 26.05.2010 - B 4 AS 7/10 B -, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R


Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1920/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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