Das BSG entschied darüber, ob nach einem ungenehmigten Umzug die zu leistende KdU dauerhaft auf die Höhe der zuletzt bewilligten KdU eingefroren darf. Als wichtig erschien dem BSG auch, ob es in der Komune ein schlüssiges Konzept gab oder nicht.
Das BSG kommt zu dem Schluss, dass eine "lebenslange" Deckelung so nicht möglich ist.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... linked=urt
BSG S B 4 AS 12/15 R Deckelung der Miete nach ungenehmigtem Umzug
- kleinchaos
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BSG S B 4 AS 12/15 R Deckelung der Miete nach ungenehmigtem Umzug
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Re: BSG S B 4 AS 12/15 R Deckelung der Miete nach ungenehmigtem Umzug
vgl. dazu auch die Diskussion unter http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=17002
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