BSG S B 4 AS 12/15 R Deckelung der Miete nach ungenehmigtem Umzug

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kleinchaos
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BSG S B 4 AS 12/15 R Deckelung der Miete nach ungenehmigtem Umzug

#1

Beitrag von kleinchaos »

Das BSG entschied darüber, ob nach einem ungenehmigten Umzug die zu leistende KdU dauerhaft auf die Höhe der zuletzt bewilligten KdU eingefroren darf. Als wichtig erschien dem BSG auch, ob es in der Komune ein schlüssiges Konzept gab oder nicht.

Das BSG kommt zu dem Schluss, dass eine "lebenslange" Deckelung so nicht möglich ist.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... linked=urt
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tigerlaw
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Re: BSG S B 4 AS 12/15 R Deckelung der Miete nach ungenehmigtem Umzug

#2

Beitrag von tigerlaw »

vgl. dazu auch die Diskussion unter http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=17002
Zuletzt geändert von Wampe am Mi 5. Jun 2019, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link repariert
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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