BSG S B 4 AS 12/15 R Deckelung der Miete nach ungenehmigtem Umzug
Verfasst: Di 12. Apr 2016, 21:49
Das BSG entschied darüber, ob nach einem ungenehmigten Umzug die zu leistende KdU dauerhaft auf die Höhe der zuletzt bewilligten KdU eingefroren darf. Als wichtig erschien dem BSG auch, ob es in der Komune ein schlüssiges Konzept gab oder nicht.
Das BSG kommt zu dem Schluss, dass eine "lebenslange" Deckelung so nicht möglich ist.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... linked=urt
Das BSG kommt zu dem Schluss, dass eine "lebenslange" Deckelung so nicht möglich ist.
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