SG KI - S 43 AS 185/16 ER - KdU wenn Kind Bedarf deckt
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: SG KI - S 43 AS 185/16 ER - KdU wenn Kind Bedarf deckt
Dazu zum letzten Absatz ein vielleicht nicht unerheblicher Einwand:
Wenn das Kind nicht in der BG ist, dann geht das Einkommen des Kindes auch niemanden was an. Das überschießende Kindergeld wäre also nicht anrechenbar. Meine persönliche Meinung
Wenn das Kind nicht in der BG ist, dann geht das Einkommen des Kindes auch niemanden was an. Das überschießende Kindergeld wäre also nicht anrechenbar. Meine persönliche Meinung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg