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LSG FSS - L 4 AS 160/17 B - Mindestwohnfläche

Verfasst: Fr 18. Aug 2017, 08:06
von Koelsch
Eine Wohnfläche von 24 m² für einen Einpersonenhaushalt führt - für sich genommen - nicht zu unzumutbaren Wohnverhältnissen. Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände im Einzelfall ist ein Umzug nicht erforderlich.
LSG FSS - L 4 AS 160_17 B - Mindestwohnfläche.pdf