LSG FSS - L 4 AS 160/17 B - Mindestwohnfläche
Verfasst: Fr 18. Aug 2017, 08:06
Eine Wohnfläche von 24 m² für einen Einpersonenhaushalt führt - für sich genommen - nicht zu unzumutbaren Wohnverhältnissen. Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände im Einzelfall ist ein Umzug nicht erforderlich.