Eine Wohnfläche von 24 m² für einen Einpersonenhaushalt führt - für sich genommen - nicht zu unzumutbaren Wohnverhältnissen. Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände im Einzelfall ist ein Umzug nicht erforderlich.
LSG FSS - L 4 AS 160/17 B - Mindestwohnfläche
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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