Räumungsklage o.ä ist nicht Voraussetzung für die Eilbedürftigkeit bei Klagen auf Unterkunftskosten
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 91012.html
BVerfG - 1 BvR 1910/12 - Räumgsklage keine Voraussetzung für Eilbedürftigkeit
BVerfG - 1 BvR 1910/12 - Räumgsklage keine Voraussetzung für Eilbedürftigkeit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: BVerfG - 1 BvR 1910/12 - Räumgsklage keine Voraussetzung für Eilbedürftigkeit
Das bedeutet im Ergebnis, dass die Sozialgerichte ihre entsprechenden Textbausteine entsprechend anpassen und mehr individuelle Begründungsmöglichkeiten vorsehen müssen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!