BVerfG - 1 BvR 1910/12 - Räumgsklage keine Voraussetzung für Eilbedürftigkeit

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Koelsch
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BVerfG - 1 BvR 1910/12 - Räumgsklage keine Voraussetzung für Eilbedürftigkeit

#1

Beitrag von Koelsch »

Räumungsklage o.ä ist nicht Voraussetzung für die Eilbedürftigkeit bei Klagen auf Unterkunftskosten

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 91012.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: BVerfG - 1 BvR 1910/12 - Räumgsklage keine Voraussetzung für Eilbedürftigkeit

#2

Beitrag von tigerlaw »

Das bedeutet im Ergebnis, dass die Sozialgerichte ihre entsprechenden Textbausteine entsprechend anpassen und mehr individuelle Begründungsmöglichkeiten vorsehen müssen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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