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BSG B 14 AS 17/17 R - Urteil vom 14.02.2018 Keine Mietanteilübertragung bei Versagung an HG-/BG-Mitglied

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 12:00
von tigerlaw
Ist die Hilfebedürftigkeit eines dritten Haushaltsmitglieds, bei deren Vorliegen dessen Kopfteil als Bedarf anerkannt und übernommen würde, ungeklärt, lässt dies den Bedarf der anderen Mitglieder unberührt. Dies unterscheidet Versagungen von Sanktionen, weil aufgrund dieser vorübergehend trotz Hilfebedürftigkeit des Dritten dessen Bedarf für Unterkunft und Heizung nicht übernommen wird. Die Folgen des "fehlenden" Kopfteils für die anderen Mitglieder des Haushalts aufgrund einer Versagung gegenüber einem dritten Mitglied, weil dieses die u.a. in §§ 60 ff SGB I i.V.m. § 9 und §§ 11 ff SGB II zum Ausdruck kommenden Verhaltenserwartungen nicht erfüllt, sind nicht durch höhere Einzelansprüche der anderen Haushaltsmitglieder auszugleichen.

Quelle: Sozialrecht online 4/2018, https://www.anhaltspunkte.de/zeitung/zeitung/2018_4.htm

Re: BSG B 14 AS 17/17 R - Urteil vom 14.02.2018 Keine Mietanteilübertragung bei Versagung an HG-/BG-Mitglied

Verfasst: Do 6. Jun 2019, 10:07
von Koelsch
Das ist möglich. Weis ihn ruhig im Frerd mal drau hin.