BSG B 14 AS 17/17 R - Urteil vom 14.02.2018 Keine Mietanteilübertragung bei Versagung an HG-/BG-Mitglied
Verfasst: Di 3. Jul 2018, 12:00
Ist die Hilfebedürftigkeit eines dritten Haushaltsmitglieds, bei deren Vorliegen dessen Kopfteil als Bedarf anerkannt und übernommen würde, ungeklärt, lässt dies den Bedarf der anderen Mitglieder unberührt. Dies unterscheidet Versagungen von Sanktionen, weil aufgrund dieser vorübergehend trotz Hilfebedürftigkeit des Dritten dessen Bedarf für Unterkunft und Heizung nicht übernommen wird. Die Folgen des "fehlenden" Kopfteils für die anderen Mitglieder des Haushalts aufgrund einer Versagung gegenüber einem dritten Mitglied, weil dieses die u.a. in §§ 60 ff SGB I i.V.m. § 9 und §§ 11 ff SGB II zum Ausdruck kommenden Verhaltenserwartungen nicht erfüllt, sind nicht durch höhere Einzelansprüche der anderen Haushaltsmitglieder auszugleichen.
Quelle: Sozialrecht online 4/2018, https://www.anhaltspunkte.de/zeitung/zeitung/2018_4.htm
Quelle: Sozialrecht online 4/2018, https://www.anhaltspunkte.de/zeitung/zeitung/2018_4.htm