Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob unpünktliche Zahlungen der Miete durch das Sozialamt, welches die Mietzahlungen eines bedürftigen Mieters übernommen hat, den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=217
Und hier jetzt das vollständige Urteil angehängt:
BGH - Keine fristlose Kündigung wenn ARGE verspätet zahlt
BGH - Keine fristlose Kündigung wenn ARGE verspätet zahlt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: BGH - Keine fristlose Kündigung wenn ARGE verspätet zahlt
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Muss das sein?
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