S 23 AS 127/10 E - Heizkostennachforderungen

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Emmaly
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S 23 AS 127/10 E - Heizkostennachforderungen

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Beitrag von Emmaly »

Beschluss der 23. Kammer vom 09. Februar 2010 - S 23 AS 127/10 ER -
Heizkostennachforderungen müssen in der Regel übernommen werden, und zwar unabhängig davon, ob die Heizkosten angemessen sind. Dies folgt daraus, dass auch eine Senkung der Heizkosten nur unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II erfolgen darf, d.h. im Rahmen eines Absenkungsverfahrens mit einer Übergangsfrist bis zu sechs Monaten (Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. September 2009 – B 14 AS 54/07 R -), woraus geschlossen werden kann, dass eine rückwirkende Absenkung von Mietnebenkosten nicht zulässig ist (Sozialgericht Berlin vom 8. Mai 2009 – S 37 AS 17129/08 -)
http://www.sozialgericht-bremen.de/sixc ... .c.1983.de
Urteil im Anhang
23_AS_127_10_ER_BESCHLUSS_20100209091800Anonym.pdf
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