SG Berlin _ S 37 AS 24431/11 ER - Mietkaution keine Aufrechnung zulässig

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Koelsch
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SG Berlin _ S 37 AS 24431/11 ER - Mietkaution keine Aufrechnung zulässig

#1

Beitrag von Koelsch »

Das SG Berlin hat in diesem Beschluss ein tolles Beispiel dafür gezeigt, wie Gesetzesänderungen, hier der § 42a SGB II verfassungskonform auszulegen ist.

Kurzform:

Die Aufrechnung einer vom JC übernommenen Mietkaution gemäß § 42a SGB II ist nur dann zulässig, wenn das Kautionsdarlehen dadurch innerhalb einer kurzen Zeit getilgt werden kann. Dauert es, was bei einer Mietkaution nicht unwahrscheinlich ist, jedoch recht lange (was immer das auch heißen mag), so ist die durch die Aufrechnung erfolgende Beschneidung des Existenzminimums nicht hinnehmbar, die Aufrechnung also nicht möglich.

Man kann nur hoffen, dass dieser Beschluss viele darin bestärkt, gegen die Aufrechnung der Mietkaution vorzugehen, ich tacker den Beschluss daher mal oben fest.
SG Berlin - S 37 AS 24431_11 ER - Aufrechnung Kautionsdarlehen (1).pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: SG Berlin _ S 37 AS 24431/11 ER - Mietkaution keine Aufr

#2

Beitrag von kleinchaos »

Betrifft mich ja auch bald. Seit der Gesetzesänderung bzw laut der daran anschließenden Änderung der AV Wohnen in L werden keine Mietbürgschaften mehr abgegeben
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Koelsch
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Re: SG Berlin _ S 37 AS 24431/11 ER - Mietkaution keine Aufr

#3

Beitrag von Koelsch »

Ergänzend hierzu noch eine Anmerkung von Prof. Hans-Ulrich Weth in info also 2011, 276-277
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Koelsch
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Re: SG Berlin _ S 37 AS 24431/11 ER - Mietkaution keine Aufr

#4

Beitrag von Koelsch »

Ergänzend, die 37. Kammer des SG Berlin entscheidet erneut ähnlich

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
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Koelsch
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Re: SG Berlin _ S 37 AS 24431/11 ER - Mietkaution keine Aufrechn

#5

Beitrag von Koelsch »

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