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BSG 14 AS 34/08 R Leibrente als KdU

Verfasst: Fr 21. Aug 2009, 19:12
von kleinchaos
Die Revision des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Feststellungen des LSG ließen schon nicht eindeutig erkennen, ob der Kläger im Hinblick auf die von ihm allein geltend gemachten Leistungen für Unterkunft und Heizung überhaupt hilfebedürftig ist. Dies konnte jedoch offen bleiben; denn ungeachtet der Frage, ob etwaige Zahlungen auf ein Leibrentenversprechen als Kosten der Unterkunft berücksichtigungsfähig wären, hat der Kläger hier bereits deshalb keinen Anspruch, weil er nach den Tatsachenfeststellungen des LSG insoweit keiner konkreten Zahlungsverpflichtung ausgesetzt ist. Nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II werden keine fiktiven Unterkunftskosten übernommen. Eine anteilige Zuordnung der Zahlungspflicht der Mutter findet nicht allein wegen des familienhaften Zusammenlebens statt.

SG Gelsenkirchen - S 31 (11) AS 118/05 -
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AS 20/07 -
Bundessozialgericht - B 14 AS 34/08 R -
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 9&nr=11107
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