Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst genutzte Eigentumswohnung - Wohnflächengrenze - Anwendung der Werte des sozialen Wohnungsbaus - räumlicher Vergleichsbereich - Schlüssigkeitsprüfung - Unzulässigkeit der Pauschalierung der Heizkosten - Einzelfallprüfung
Da die Frage der Angemessenheit für Mieter und Eigentümer nach einheitlichen Kriterien zu beantworten ist, ist auch bei Eigentümern im Rahmen der Produkttheorie für die Wohnungsgröße aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität bis auf Weiteres auf die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau geltende Werte abzustellen. Erfolgt dieser Rückgriff auf landesrechtlichen Größen, verbietet es sich, auf nicht mehr aktuell geltenden Werten abzustellen, die im Zeitraum vor dem Inkrafttreten des SGB II zur Anwendung gekommen waren. Eine Heranziehung anderweitiger als der im Leistungszeitraum geltenden Verwaltungsregelungen zur Bestimmung der Wohnflächen erscheint nur dann vertretbar, wenn aktuelle Verwaltungsvorschriften zu § 10 WoFG nicht existieren.
BSG - B 4 AS 70/08 R v. 22.9.09 - KdU Eigentumswohnung
BSG - B 4 AS 70/08 R v. 22.9.09 - KdU Eigentumswohnung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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