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LSG FSS - L 2 AS 803/09 v. 05.05.2011 - Tilgungsraten

Verfasst: Sa 18. Jun 2011, 17:06
von Koelsch
Kosten der Unterkunft, Tilgungsleistungen, Wohneigentum

Die monatlichen Tilgungsraten für einen zinslos gestundeten Kaufpreis für ein selbst genutztes Eigenheim sind als Kosten der Unterkunft im Rahmen des § 22 Abs. 1 S.1 SGB II zu berücksichtigen. Eine Ungleichbehandlung von Leistungsbeziehern nach dem SGB II im Verhältnis zu Wohngeldbezieher hinsichtlich der Tilgungsleistungen verstößt gegen das Gleichheitsgebot.