LSG FSS - L 2 AS 803/09 v. 05.05.2011 - Tilgungsraten
Verfasst: Sa 18. Jun 2011, 17:06
Kosten der Unterkunft, Tilgungsleistungen, Wohneigentum
Die monatlichen Tilgungsraten für einen zinslos gestundeten Kaufpreis für ein selbst genutztes Eigenheim sind als Kosten der Unterkunft im Rahmen des § 22 Abs. 1 S.1 SGB II zu berücksichtigen. Eine Ungleichbehandlung von Leistungsbeziehern nach dem SGB II im Verhältnis zu Wohngeldbezieher hinsichtlich der Tilgungsleistungen verstößt gegen das Gleichheitsgebot.
Die monatlichen Tilgungsraten für einen zinslos gestundeten Kaufpreis für ein selbst genutztes Eigenheim sind als Kosten der Unterkunft im Rahmen des § 22 Abs. 1 S.1 SGB II zu berücksichtigen. Eine Ungleichbehandlung von Leistungsbeziehern nach dem SGB II im Verhältnis zu Wohngeldbezieher hinsichtlich der Tilgungsleistungen verstößt gegen das Gleichheitsgebot.