Zitat mit Anmerkung:
"Nach Auffassung des Senats hatten die privaten Interessen der Klägerin an der Ausübung und Fortsetzung ihrer bereits seit längerem ausgeübten Beschäftigung (geringfügig!! Koelsch) eine klare Priorität im Verhältnis zu ihrer Pflicht, einen Meldetermin bei der Beklagten wahrnehmen zu müssen."
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=163732
LSG_FSS - L 3 AL 78/12 - Meldetermin wichtiger Grund
LSG_FSS - L 3 AL 78/12 - Meldetermin wichtiger Grund
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: LSG_FSS - L 3 AL 78/12 - Meldetermin wichtiger Grund
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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