LSG_FSS - L 3 AL 78/12 - Meldetermin wichtiger Grund
Verfasst: Sa 14. Dez 2013, 20:58
Zitat mit Anmerkung:
"Nach Auffassung des Senats hatten die privaten Interessen der Klägerin an der Ausübung und Fortsetzung ihrer bereits seit längerem ausgeübten Beschäftigung (geringfügig!! Koelsch) eine klare Priorität im Verhältnis zu ihrer Pflicht, einen Meldetermin bei der Beklagten wahrnehmen zu müssen."
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=163732
"Nach Auffassung des Senats hatten die privaten Interessen der Klägerin an der Ausübung und Fortsetzung ihrer bereits seit längerem ausgeübten Beschäftigung (geringfügig!! Koelsch) eine klare Priorität im Verhältnis zu ihrer Pflicht, einen Meldetermin bei der Beklagten wahrnehmen zu müssen."
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=163732