"Die JobCenter bieten in der Praxis oft Arbeitsgelegenheiten an, die 30 h/Woche umfassen oder sogar mehr. Dieser Aspekt wird vornehmlich im Rahmen des zumutbaren Umfangs der Arbeitsgelegenheit geprüft. Nun hat das LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 16.10.2014 - L 8 AY 71/14 B; PKH-Bewilligung zu Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG) zu Recht darauf hingewiesen, dass der Umfang einer Arbeitsgelegenheit auch im Rahmen der Prüfung der Zusätzlichkeit ein Indiz für die Unzumutbarkeit sein kann. Hier wurde darauf abgestellt, dass ein Umfang von 22,5 h/Woche jedenfalls grundsätzliche rechtliche Bedenken zulässt, an der Zusätzlichkeit zu zweifeln. Die übliche Praxis vieler JobCenter, regelmäßig Arbeitsgelegenheiten mit 30 h/Woche sanktionsbewährt anzubieten, dürfte damit stets für eine fehlende Zusätzlichkeit sprechen."
Betroffene sollten diesen Aspekt beim Vorgehen gegen entsprechende Sanktionen verwerten.
Quelle und ausführlicher: http://www.anwalt.de/rechtstipps/zumutb ... 63548.html
LSG NSB - L 8 AY 71/14 B - Zusätzlichkeit EEJ
LSG NSB - L 8 AY 71/14 B - Zusätzlichkeit EEJ
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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