SG DD - S 20 AS 1507/14 - Sanktion rechtswidrig

Urteile und Kommentare
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

SG DD - S 20 AS 1507/14 - Sanktion rechtswidrig

#1

Beitrag von Koelsch »

100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen

Die vom Sozialgericht Gotha im Beschluss vom 26.05.2015 (S 15 AS 5157/14) geäußerten Bedenken an der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen des SGB II werden von der erkennenden Kammer geteilt.

Leitsätze ( Autor )
1. Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist demnach eine Arbeit zumutbar, es sei denn, dass sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB II). Dem Antragsteller war die angebotene Arbeit zum Zeitpunkt des Zuganges des Vermittlungsvorschlages nicht zumutbar, da er zu ihr seelisch nicht in der Lage war.

2. Ferner war die Weigerung des Antragstellers, sich auf die angebotene Stelle zu bewerben, nicht kausal für die Verhinderung der Anbahnung der Arbeit. Denn der Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen gehabt.

3. Die vom Sozialgericht Gotha im Beschluss vom 26.05.2015 (S 15 AS 5157/14) geäußerten Bedenken an der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen des SGB II werden von der erkennenden Kammer geteilt, was letztendlich offen bleiben kann, weil zwischenzeitlich alle Minderungen vom SG aufgehoben worden sind.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg ... sensitive=


Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1880/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Zumutbare Arbeit, Maßnahmen, & Sanktionen“