SG München S 8 AS 1505/15 ER Keine Hausaufgaben per EGV

Urteile und Kommentare
Antworten
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

SG München S 8 AS 1505/15 ER Keine Hausaufgaben per EGV

#1

Beitrag von Günter »

Beschluss des Sozialgerichts München vom 23.07.2015 (Az. S 8 AS 1505/15 ER)

Orientierungssätze von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose:

Die einem SGB II-Empfänger in einem Eingliederungsverwaltungsakt durch das Jobcenter auferlegten Pflichten müssen dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen, d.h. die Pflichten müssen klar und eindeutig bestimmt sein.
Die Pflicht, eine “detaillierte, schriftliche Ausarbeitung der jeweils ausgehändigten ‘Hausaufgabe’ vorzulegen” genügt dem Bestimmtheitsgebot nicht; ein Verstoß dagegen kann daher keine Sanktion rechtfertigen.
Eine Pflicht, Fragen schriftlich auszuarbeiten ist als Grundlage für eine integrationsorientierte Persönlichkeitsentwicklung nicht geeignet.
http://www.ra-klose.com/html/sg-m-s8as-1505-15-er.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Zumutbare Arbeit, Maßnahmen, & Sanktionen“