Die Zugangsfiktion nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X eines vom Jobcenter auf § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II gestützten Sanktionsverwaltungsakts (hier: wegen des Abbruchs einer Eingliederungsmaßnahme) ist dann nicht vertretbar, wenn der betr. Sanktionsbescheid weder gegen Postzustellungsurkunde zugestellt wurde noch einen Absendevermerk enthält.
Die Erstellung eines Bescheids als solche ist ebenfalls nicht ausreichend, um die Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X auszulösen. Eine Übergabe des betr. Schriftstücks an den direkten Postdienstleister hat behördlicherseits gesondert dokumentiert zu werden, damit die Zustellungsfrage im Sinne des Sozialleistungsträgers entschieden werden kann.
Quelle: Rechtsprechung von Dr. Manfred Hammel, Caritasverband für Stuttgart e. V. am 28.04.2016
SG Speyer - S 21 AS 1463/15 - Sanktionsbescheid Zugangsfiktion
SG Speyer - S 21 AS 1463/15 - Sanktionsbescheid Zugangsfiktion
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.