SG Hildesheim - S 37 AS 1854/13 - Anforderungen an RFB

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Koelsch
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SG Hildesheim - S 37 AS 1854/13 - Anforderungen an RFB

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Beitrag von Koelsch »

Unabhängig von der Frage der Verfassungsmäßigkeit von Sanktionsnormen nach dem SGB II (vgl. hierzu SG Gotha - S 15 AS 5157/14 -) ist für eine ordnungsgemäße Sanktion eine fehlerfreie Rechtsfolgenbelehrung durch den Grundsicherungsträger zwingend erforderlich.

Auf die grundlegende Bedeutung der Rechtsfolgenbelehrungen und deren Fehleranfälligkeit hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -) ausdrücklich hingewiesen.
SG Hildesheim - S 37 AS 1854_15 - Anforderungen an Rechtsfolgenbelehrung.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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