LSG Sachsen – L 3 AS 508/18 B ER - Sanktion wegen Verhinderung der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses

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Koelsch
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LSG Sachsen – L 3 AS 508/18 B ER - Sanktion wegen Verhinderung der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses

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Beitrag von Koelsch »

Leitsatz

1. Ein Vermittlungsvorschlag muss Angaben zur Art der Tätigkeit, zum
Ort, Inhalt und Umfang der Tätigkeit sowie zum Arbeitgeber enthalten,
nicht aber zur Höhe des Lohnes. (Rn.50)

2. Nach dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes ist ein Jobcenter
nicht verpflichtet, ohne jeden Anhaltspunkt für ein gesetzwidriges
Verhalten des Arbeitgebers in einem Vermittlungsvorschlag eine
Mindestvergütung anzugeben und/oder die Einhaltung der Vorschriften zum
gesetzlichen Mindestlohn zu prüfen. (Rn.56)

3. Bei üblichen Terminkollisionen hat der Leistungsberechtigte zumutbare
Bemühungen für eine Terminverlegung zu tätigen. (Rn.60)

4. Rein persönliche Vorstellungen der privaten und beruflichen
Lebensführung stellen in der Regel keinen wichtigen Grund dar. (Rn.61)
Sächsisches_Landessozialgericht_L_3_AS_508-18_B_ER_JURE180013300.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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