Arbeitsgericht Stralsund 1 CA 312/08 zu Lohnwucher

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kleinchaos
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Arbeitsgericht Stralsund 1 CA 312/08 zu Lohnwucher

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Beitrag von kleinchaos »

ARGE Stralsund geht konsequent gegen Lohnwucher vor

Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger in Stralsund hat in drei Musterprozessen vor dem Arbeitsgericht von einem bekannten Gastronomen der Hansestadt rechtswidrig vorenthaltenen Lohn für Empfänger von Arbeitslosengeld II eingeklagt. Die Kunden der ARGE erhielten als Köche oder Restaurantfachleute Stundenlöhne von deutlich weniger als 3 Euro. Teilweise lagen die Löhne sogar unter einem Euro pro Stunde. Dabei liegt der Tariflohn für derartige Tätigkeiten gegenwärtig bei über 6 Euro pro Stunde. Durch das sittenwidrig niedrige Entgelt waren die Kunden weiter auf die Leistungen der ARGE angewiesen.

„Durch diese Praxis ließ sich der Arbeitgeber seine Arbeitskräfte zu einem großen Teil von den Steuerzahlern dieses Landes finanzieren. Dies ist so nicht hinnehmbar“, so Peter Hüfken, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Stralsund. Das Arbeitsgericht Stralsund hat sich nun der Rechtsauffassung der ARGE angeschlossen. Damit erhielt der Arbeitgeber die Quittung für seinen Lohnwucher. Er wurde zu einer Zahlung von insgesamt mehr als 6.000 Euro brutto verurteilt.

Zwar ist nicht jeder Lohn unterhalb des Tariflohns sittenwidrig. "Wir werden jedoch in vergleichbaren Fällen mit einem auffälligen Missverhältnis zwischen Tätigkeit und Entlohnung konsequent die Interessen unserer Kunden und die des Steuerzahlers vertreten", so Peter Hüfken. Dies gilt auch dann, wenn das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund durch Berufung angegriffen werden sollte.

Hinweis an die Redaktionen: Das Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund trägt das Aktenzeichen 1 CA 312/08.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_174162/ ... 09-12.html
Erstaunlich, da hat eine ARGE geklagt. Klar, weil sie sparen will. Nicht zum Wohle des Arbeitnehmers.
Hat der Arbeitnehmer den Job denn noch?
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