Das SG Berlin ordnete hier die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs unter anderem an, weil es einen Lohn von € 1035,00 für eine Vollzeitstelle als sittenwidrig ansieht.
Danke an Sleepy für den Hinweis
SG Berlin - S 55 AS 24521/10 ER - Sittenwidriger Lohn
SG Berlin - S 55 AS 24521/10 ER - Sittenwidriger Lohn
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.