http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_5- ... s21147.htmBAG: Wirksame ordentliche Kündigung trotz falscher Kündigungsfrist aufgrund Formulierung "fristgemäß zum"
Arbeitnehmer kann gesetzliche Kündigungsfrist ohne Schwierigkeiten selbst berechnen
Eine ordentliche Kündigung ist trotz falscher Kündigungsfrist dann wirksam, wenn sie die Formulierung "fristgemäß zum" enthält. In diesem Fall kann nämlich der Arbeitnehmer ohne Schwierigkeiten selbst die richtige Kündigungsfrist berechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
BAG 5 AZR 130/12 zur falschen Kündigungsfrist
- kleinchaos
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BAG 5 AZR 130/12 zur falschen Kündigungsfrist
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