LAG Nürnberg, Urt. v. 01.09.2015 - 7 Sa 592/14 - http://dejure.org/2015,41098
Rechtsvorschriften: § 1 KSchG, § 106 GewO
Leitsatz
Der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch teilzunehmen.
Rechtsmittel:
BAG - Revision eingelegt am 28.12.2015 - Az.: 2 AZR 855/15
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte nicht zum Personalgespräch herbeizitieren. Ist ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit mehrfach zu angeordneten Personalgesprächen mit seinem Chef nicht erschienen, darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Donnerstag, 14.01.2016, veröffentlichten Urteil (AZ: 7 Sa 592/14).
http://www.kanzlei-blaufelder.com/teiln ... n-dornhan/
Anmerkung:
Kennt das LAG etwa nicht die beliebte Bettlägerigkeitsbescheinigung?
LAG Nbg - 7 Sa 592/14 - Krank ist krank
LAG Nbg - 7 Sa 592/14 - Krank ist krank
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: LAG Nbg - 7 Sa 592/14 - Krank ist krank
Es kommt hier wohl nicht auf die Bettlägerigkeit an, sondern darauf, ob man wegen der Erkrankung noch "mental fit" ist. So ein "Personalgespräch" hat ja wohl das Ziel, ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnis zu gelangen. Und wenn man wegen Fieber etc. "neben der Kappe" ist, kann man seine Interessen eben nicht so wahrnehmen wie im gesunden Zustand.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!