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LAG Nbg - 7 Sa 592/14 - Krank ist krank

Verfasst: Mo 18. Jan 2016, 20:03
von Koelsch
LAG Nürnberg, Urt. v. 01.09.2015 - 7 Sa 592/14 - http://dejure.org/2015,41098

Rechtsvorschriften: § 1 KSchG, § 106 GewO

Leitsatz

Der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch teilzunehmen.

Rechtsmittel:

BAG - Revision eingelegt am 28.12.2015 - Az.: 2 AZR 855/15


Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte nicht zum Personalgespräch herbeizitieren. Ist ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit mehrfach zu angeordneten Personalgesprächen mit seinem Chef nicht erschienen, darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Donnerstag, 14.01.2016, veröffentlichten Urteil (AZ: 7 Sa 592/14).

http://www.kanzlei-blaufelder.com/teiln ... n-dornhan/



Anmerkung:
Kennt das LAG etwa nicht die beliebte Bettlägerigkeitsbescheinigung? :gaga:

Re: LAG Nbg - 7 Sa 592/14 - Krank ist krank

Verfasst: Do 21. Jan 2016, 10:29
von tigerlaw
Es kommt hier wohl nicht auf die Bettlägerigkeit an, sondern darauf, ob man wegen der Erkrankung noch "mental fit" ist. So ein "Personalgespräch" hat ja wohl das Ziel, ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnis zu gelangen. Und wenn man wegen Fieber etc. "neben der Kappe" ist, kann man seine Interessen eben nicht so wahrnehmen wie im gesunden Zustand.