ArbG Duisburg 3 Ca 2556/09 zu befristeten Arbeitsverträgen

Antworten
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

ArbG Duisburg 3 Ca 2556/09 zu befristeten Arbeitsverträgen

#1

Beitrag von kleinchaos »

Die ARGE Duisburg hat der BA Duisburg den Auftrag erteilt die telefonische Beratung zu übernehmen. Die BA stellte daraufhin Mitarbeiter ein. Befristet. Diese Befristung wurde vom Duisburger Arbeitsgericht für unwirksam erklärt. Begründung: die Serviceleistung für Grundsicherungsempfänger wird dauerhaft benötigt
http://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-D ... ws9045.htm
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Antworten

Zurück zu „Arbeitsrecht“