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ArbG Duisburg 3 Ca 2556/09 zu befristeten Arbeitsverträgen

Verfasst: Di 12. Jan 2010, 21:56
von kleinchaos
Die ARGE Duisburg hat der BA Duisburg den Auftrag erteilt die telefonische Beratung zu übernehmen. Die BA stellte daraufhin Mitarbeiter ein. Befristet. Diese Befristung wurde vom Duisburger Arbeitsgericht für unwirksam erklärt. Begründung: die Serviceleistung für Grundsicherungsempfänger wird dauerhaft benötigt
http://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-D ... ws9045.htm