ArbG Duisburg 3 Ca 2556/09 zu befristeten Arbeitsverträgen
Verfasst: Di 12. Jan 2010, 21:56
Die ARGE Duisburg hat der BA Duisburg den Auftrag erteilt die telefonische Beratung zu übernehmen. Die BA stellte daraufhin Mitarbeiter ein. Befristet. Diese Befristung wurde vom Duisburger Arbeitsgericht für unwirksam erklärt. Begründung: die Serviceleistung für Grundsicherungsempfänger wird dauerhaft benötigt
http://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-D ... ws9045.htm
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