http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cg ... s=1&anz=21Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag
Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vor, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für Ostersonntag. Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag.
5 AZR 317/09 - kein Feiertagszuschlag für Ostersonntag
5 AZR 317/09 - kein Feiertagszuschlag für Ostersonntag
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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