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Vorschriften zum Erscheinungsbild von Mitarbeitern

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 12:22
von Koelsch
Das LArbG Köln hat entschieden, dass Mitarbeiterinnen nicht vorgeschrieben werden darf, die Fingernägel nur einfarbig zu tragen, und von männlichen Mitarbeitern nicht verlangt werden darf, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben zu tragen.
http://juris.de/jportal/portal/t/2arb/p ... hricht.jsp