Gefällt mir.
Trotzdem hab ich versucht, das noch ein wenig zu verschlimmbessern.
Achte bitte drauf, dass - wie bei Punkt 2 - nicht die Überschrift am unteren Ende der Seite alleine dasteht.
2, 3 Zeilen vom Text sollten mind. noch mit auf die Seite, ansonsten eben einen Zwangs-Seitenumbruch vor dem Beginn von Punkt 2 einfügen.
Ich habe meine Änderungsvorschläge nicht extra gekennzeichnet und womöglich begründet.
Selber lesen und vergleichen und entscheiden.
Begründung zu meinem Widerspruch vom 01.12.17 gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 27.11.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Verlauf des heutigen Gesprächstermin wurden mir die Passagen der Bewerbungsschreiben genauer erläutert, die Ihrer Meinung nach dazu führen, dass die Bewerbung zur Negativbewerbung wird. Auf diese mir explizit genannten Gründe möchte ich nun eingehen und erläutern, warum ich nicht der Meinung bin, dass es sich dabei um Bestandteile handelt, die die Bewerbung zu einer Negativbewerbung machen.
Zur Form wurde ausschließlich bemängelt, dass in den letzten Zeilen einzelner Absätze große Lücken zwischen den Worten waren. Dies rührt von der Formatierung „Blockschrift“ her. Dieser Fehler war in den Anschreiben an die Arbeitgeber nicht zu sehen, er war vor dem Ausdruck korrigiert worden. Sie haben bedauerlicherweise eine „Konzept-Version“ erhalten, die die entsprechende Korrektur (noch) nicht enthalten hatte. Zur Einreichung beim Antrag habe ich dies nicht nochmals korrigiert, weil ich dies nicht für nötig hielt, da es sich ja nur um Nachweise der erfolgten Bewerbungen handeln sollte, dass diese dabei genau überprüft werden und dem Original exakt entsprechen sollten, war mir nicht bekannt.
Inhaltlich wurde bemängelt:
1.) Die Erwähnung zurückliegender Episoden psychischer Erkrankungen in einer Bewerbung auf einen Vermittlungsvorschlag, der psychische Stabilität gefordert hat.
Ich habe zurückliegend einige Episoden psychischer Erkrankungen gehabt und bin auch aktuell nur in einer ruhigen Phase meiner Angststörung, die sich bei dem Druck und Stress mit dem JobCenter in den letzten Wochen wieder verschlimmert hatte. Ich wollte dies dem JobCenter nicht mitteilen, da für psychische Erkrankungen nach meiner Erfahrung eine sehr geringe Toleranz vorherrscht.
Da ich zur Bewerbung verpflichtet bin, habe ich dies erwähnt – aber eben auch, dass ich es TROTZDEM gerne versuchen möchte, was auch derWahrheit entspricht. Den Arbeitgeber auf eine Einschränkung aufmerksam zu machen, die aber konkret mit einer geforderten Fähigkeit zusammenhängt halte ich für absolut zulässig. Ich muss nicht nur Stärken, sondern auch Schwächen erwähnen dürfen, solange ich eben dennoch klarmache, dass ich dennoch versuchen will, die Stelle auszufüllen und das habe ich getan. Das kann meines Erachtens nicht als Negativbewerbung ausgelegt werden.
2.) Die Erwähnung, dass ich als Selbstständiger tätig bin und Fähigkeiten mitbringe und mitnehmen möchte wurde bemängelt. Aus Sicht des Jobcenters handelt es sich hier um eine Verhinderung der Arbeitsaufnahme, weil ein Arbeitgeber mich dann nicht anstellen würde. Auch das sehe ich anders.
Ich bin aktuell als Selbstständiger tätig und will dies auch fortführen – auch wenn ich einen Vollzeitjob zusätzlich aufnehmen würde. Da das Bestehen einer Selbstständigkeit auch eine ganze Menge an Fähigkeiten aufweist, wie etwa Verantwortungsbewusstsein, Führungsstärke, Organisationsfähigkeit (sowie Kenntnisse in Buch- und Geschäftsführung und weiterem) und andere allgemeine Skills, handelt es sich hier um einen POSITIVEN Aspekt meiner Person. Dass ich in dem genannten Betrieb noch mehr lernen könnte (was ich als Kundenbetreuer definitiv kann – in den Bewerbungen als „Reinigungskraft“ findet sich diese Passage nämlich gar nicht) – steht außer Frage. Das bezeugt Interesse am Unternehmen und ist zudem eine ganz normale, wahrheitsgemäße und für den Arbeitgeber durchaus interessante Äußerung, die er hinsichtlich der Erlaubnis zu Nebentätigkeiten auch wissen muss. Es stellt mich keineswegs schlecht dar – es bezeugt Interesse an der Aufgabenstellung und der Erfüllung der Anforderungen.
3.) Die Erwähnung, dass ich als engagierte Person auch für Tätigkeiten im Betriebsrat oder im kollegialen Gespräch zur Verfügung stehe wurde bemängelt. Als Begründung hierfür wurde geäußert, dass ein Arbeitgeber niemanden einstellen würde, der gerne im Betriebsrat oder im Gespräch mit anderen Mitarbeitern tätig ist. Es wurde explizit geäußert, dass der Betriebsrat bei den meisten Firmen unerwünscht sei. Dies kann ich nicht nachvollziehen. Der Betriebsrat ist eine gesetzlich vorgesehene Institution, wenn die Mitarbeiter dies wollen. Mitarbeiter, die Betriebsrat sind oder als solche kandidieren stehen unter ganz besonderem Schutz. Der Betriebsrat schützt die Mitarbeiter und sorgt für eine größere Zufriedenheit aller Mitarbeiter – die dann auch zu einer Steigerung der Effizienz führt, also positiv für den Arbeitgeber. Auch aus meiner eigenen unternehmerischen Tätigkeit habe ich viel mit „Mithelfern“ – natürlich nur Freiwilligen – zu tun. Aus dieser Tätigkeit weiß ich ganz genau, dass Mitbestimmung und offene Gespräche die Freiwilligen unglaublich motivieren und diese gerne einen Einsatz im Betrieb zeigen wollen, auch als Vertretung ihrer Helfer. Für mich zeigt – und genau so war es auch gedacht, dass ich gerne zusätzliche Aufgaben übernehme, mich für die Menschen interessiere und eine Mitverantwortung im Betrieb für die Kollegen und Kolleginnen sehe – das sind nach meiner Ansicht positive Eigenschaften. Insoweit ein Arbeitgeber jemanden aufgrund dieser Bemerkung ablehnt, erscheint mir dies äußerst suspekt. Ein Arbeitgeber, der mich nur deswegen nicht einstellt, weil ich mich im Umgang mit den Kollegen oder im Betriebsrat betätigen möchte hat bei mir jeden Vertrauensvorschuss verloren. Wenn ein Arbeitgeber um jeden Preis die Errichtung eines Betriebsrats verhindern möchte, verhält er sich nicht gesetzeskonform und schlicht gesagt – asozial. Da ist eine Arbeitstätigkeit dann auch nicht mehr zumutbar. Ich kann also nur hoffen, dass die Äußerung „Betriebsräte seien bei Firmen unerwünscht“ für die allermeisten Firmen NICHT zutrifft.
4.) Die Erwähnung, dass Wege gefunden werden müssen um die Selbstständigkeit und die Arbeitstätigkeit unter einen Hut zu bringen, dies aber möglich sein wird, da ich mich dafür bestmöglich einsetzen werde, wurde bemängelt. Auch dies kann ich nicht nachvollziehen. Als Gesellschafter und Prokurist unterliege ich einem gesellschaftlichen und einem vertraglichen Pflichtenverhältnis gegenüber meiner Gesellschaft, die ja nicht von mir alleine betrieben wird. Dies sind Verträge, an die ich mich zu halten habe. Ich bin daher nicht so flexibel, sofort und zu jeder Zeit einsteigen zu können, da ich Kündigungsfristen beachten muss oder gar eine Gesellschaftsliquidation oder jedenfalls den Austritt als Gesellschafter vorantreiben müsste. Jedenfalls während dieser Zeit – wenn nicht sogar darüber hinaus – bin ich eben nicht flexibel einsetzbar, da ich ansonsten andere Verträge brechen würde. Dies zu erwähnen halte ich für wichtig, da der Arbeitgeber wissen muss, wen er vor sich hat. Ich als Unternehmer würde dies auch gerne – und zwar sofort - wissen wollen. Hierzu muss zwingend eine Lösung gefunden werden, zu der ich auch bereit bin.
Weitere Punkte wurden an meinen Bewerbungen nicht bemängelt, daher gehe ich davon aus, dass sich die Ablehnung auf genau diese Punkte bezieht.
Ich bleibe daher bei meinem Widerspruch und beantrage, dass er Ablehnungsbescheid aufgehoben wird und die Bewerbungskosten pauschal in Höhe von 50 € für zehn Bewerbungen erstattet werden.
Mit freundlichen Grüßen,