Miete für meine Tochter 20 j. wird nicht übernommen
Miete für meine Tochter 20 j. wird nicht übernommen
Meine Tochter hat eine Schulische Ausbildung angefangen und wurde wegen häufigen Fehltagen gekündigt und bekam bis dahin Bafög. Sie hat kurz, bevor der rausschmiss war eine Wohnung gemietet da das zusammenleben mit uns nicht mehr das beste war. Das Jobcenter zahlt jetzt keine Miete nur das Geld zum Leben. Eine Begründung warum keine Miete gezahlt wird hat meine Tochter nicht bekommen, obwohl ein Schreiben von uns Eltern das ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist dem Jobcenter vorliegt.Was kann meine Tochter dagegen machen .
Re: Miete wird für meine Tochter 20 j. wird nicht übernomme
1. Aufforderung an JC, bis 30.11.2012 die beantragten Unterkunfstkosten zu gewähren, da sie sich anderenfalls an das SG wenden müsste, um einen Eilantrag zu stellen.
2. Am 3.12. beim SG entsprechenden Antrag stellen (sie soll sich zur "Rechtsantragstelle" durchfragen). Auch ggf. NAchweise, daß kein Vermögen (Sparbuch z.B.) vorhanden ist, mit dem man sonst die Miete vorerst (gleichsam als "Kredit an das JC") bezahlen könnte.
3. Die Miete noch nicht zahlen (da anderenfalls das SG keine Eilbedürftigkeit sehen würde), wohl aber den Vermieter darüber informieren, daß Eilantrag gestellt werde.
4. Hoffen, daß SG antragsgemäß entscheidet.
2. Am 3.12. beim SG entsprechenden Antrag stellen (sie soll sich zur "Rechtsantragstelle" durchfragen). Auch ggf. NAchweise, daß kein Vermögen (Sparbuch z.B.) vorhanden ist, mit dem man sonst die Miete vorerst (gleichsam als "Kredit an das JC") bezahlen könnte.
3. Die Miete noch nicht zahlen (da anderenfalls das SG keine Eilbedürftigkeit sehen würde), wohl aber den Vermieter darüber informieren, daß Eilantrag gestellt werde.
4. Hoffen, daß SG antragsgemäß entscheidet.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Miete für meine Tochter 20 j. wird nicht übernommen
Und darauf hinweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Anmietung nicht im ALG II Bezug war und auch nicht gekündigt, so dass es ihr freistand und freisteht zu wohnen, wo es ihr - im Rahmen ihrer finanziellen Verhältnisse - beliebt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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