Hilfe für meine Tochter

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
benji1711
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Hilfe für meine Tochter

#1

Beitrag von benji1711 »

Hallo,

meine Tochter ist 22 Jahre alt, seit September 2012 in der Ausbildung. Am 19.04.2013 hat sie ihre Tochter bekommen.
Sie hatte bei der ARGE aufgrund einer Schwangerschaftsberatungsstelle Mehrbedarf, Schwangerschaftskleidung, Erstausstattung für das Baby (was sie im Mai 2013 bekommen hat) Erstausstattung für Möbel der Wohnung, Zuschuss zum Lebensunterhalt berantragt. Seit Oktober 2012 versucht sie, irgendwie in Erfahrung zu bringen ob ihr etwas zusteht, was ihr zusteht. Sie hat nie einen Bewilligungsbescheid für diese Sachen noch einen Ablehnungsbescheid bekommen. Das haben wir jetzt beantragt, dass man wenigstens einen Bescheid erhält.
Ab 6.8.2013 geht sie in Elternzeit. Ab diesem zeitpunkt bekommt sie von der ARGE für sich auch Zuschüsse. Vorher nicht. Die ARGE meint, dass wir als Eltern unterhaltspflichtig sind.
Meine Tochter hat ein 3/4 Jahr einen regelrechten Spießrutenlauf bei der ARGE mitgemacht. Sie wurde hinbestellt, weggeschickt, Unterlagen wurden angefordert, die sie noch nicht beibringen konnte (Zahlung über Mutterschaftsgeld 3 Tage nachdem sie den Mutterschutz angetreten ist) Antrag auf Elterngeld, als ihre Tochter noch nicht geboren war etc.
Ich habe teilweise Unterlagen eingeholt, da sie aufgrund ihrer Risikoschwangerschaft, was der ARGE auch bekannt war, gar nicht in der Lage war, zu machen.
Ich habe mit meiner Tochter am 16.7. einen Termin bei der ARGE wahrgenommen. Bei diesem Termin habe ich zum Ausdruck gebracht, dass, wenn man etwas beantragt auch eine Bewilligung oder Ablehnung erwarten kann. Deshalb soll die ARGE, wenn sie meinen, dass meiner Tochter nichts zusteht, da sie in der Ausbildung ist und 530,-- Euro verdient, ihr einen Ablehnungsbescheid zuschicken. Das wurde uns zugesagt. Bis heute haben wir nichts erhalten.

Steht meiner Tochter wirklich erst ab Anfang Elternzeit Unterstützung von der ARGE zu?

Wenn sie die Ausbildung im September 2014 fortsetzt, sind wir als Eltern dann wieder unterhaltspflichtig?

Steht ihr nichts an einmaligen Leistungen (außer Erstausstattung für das Baby zu?)

Ich habe bei der ARGE zum Ausdruck gebracht, dass ich es echt beschämend finde, dass jungen Frauen, die in einer Ausbildung sind und schwanger werden nicht unterstützend zur Seite gestanden wird, damit diese ihre Ausbildung nach Geburt und Elternzeit fortsetzen und nicht zu Hartz IV-Empfänger werden.

Da wir noch nie bei der ARGE waren, haben wir die ganzen Monate einfach alles mitgemacht. Aber jetzt möchten wir gerne wissen, ob wir kämpfen sollen

Vielen Dank für Antworten
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kleinchaos
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Re: Hilfe für meine Tochter

#2

Beitrag von kleinchaos »

Seid ihr im Leistungsbezug?

Wenn Tochter schwanger ist ist sie nämlich ihre eigene BG, spätestens wenn das Kind geboren ist. Auch wenn sie u 25 ist.

Anträge wurden gestellt, dann muss es auch Bescheide geben.
Bitte geht mit den vorhandenen Unterlagen zu einem Anwalt oder gleich zum Sozialgericht und macht eine Untätigkeitsklage.
Alle Ausgaben im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt, Kinderzimmer etc belegen und als Leistungsklage einreichen. Ebenfalls den Schwangerenmehrbedarf, falls sie den nicht bekommen hat.

Du schreibst, sie hat 530€ verdient. Damit konnte sie ihren Bedarf decken, vielleicht einen Teil der Miete, jedoch der Schwangerenmehrbedarf hätte trotzdem gezahlt werden müssen, ebenso wie jetzt der Alleinerziehendenzuschlag. Außerdem hat sie Erwerbseinkommen gehabt mit den entsprechenden Freibeträgen. Also war sie ganz klar bedürftig und hat Leistungsanspruch.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Hilfe für meine Tochter

#3

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum und Glückwunsch zum Enkelchen.

Alles etwas kompliziert:
  1. Bis zur Geburt des Enkelchens hat Deine Tochter keinen ALG II Anspruch aber möglicherweise auf Berufsausbildungsbeihilfe BAB. Vermutlich aber nicht, weil die Tochter ja wohl noch bei Euch wohnt
  2. Mit der Geburt sind Tochter und Enkelchen eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
  3. Damit seid Ihr für meine Begriffe auch nicht mehr unterhaltspflichtig
  4. Natürlich muss das JobCenter einen schriftlichen Bescheid geben und zwar für alles, was beantragt wurde, also auch die Erstausstattung
  5. Ob allerdings ein ALG II Anspruch besteht, kann so ohne Weiteres nicht beantwortet werden, denn es besteht ja wohl Anspruch auf Elterngeld. Wenn bisher € 530 verdient wurden, dann ist jedoch das Elterngeld geringer als ALG II, es bestünde also noch ein Restanspruch auf ALG II.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Hilfe für meine Tochter

#4

Beitrag von benji1711 »

Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Meine Tochter hat im März 2013 die Wohnung angemietet. Ab April hat sie 440 Euro Miete und 60 Euro Strom gezahlt. Ab April hat meine Tochter für ihre Tochter Alina 444,-- Euro von der ARGE bewilligt bekommen. Meine Tochter hat Mutterschaftsgeld und Restlohn des Arbeitgebers (das ist aber soviel als wenn sie ihre Ausbildungsvergütung bekommt = 530,-- Euro) plus ihr eigenes Kindergeld von 184,-- = 714,-- Euro erhalten. Zugestanden hätte ihr nach dem Leistungsbescheid für September 739,52 Euro. Aber vor Eintritt der Elternzeit bekommt sie nichts. Ich habe das so verstanden, dass mein Mann und ich (wir sind beide vollzeit beschäftigt) unterhalspflichtig sind.
Unsere Tochter kann aber mit dem Kind nicht in unserer Wohnung wohnen, da ich durch meine Berufstätigkeit, eigene Krankheit und Pflege meiner Mutter (morgens um 6.00 und abends um 19.30 Uhr in deren Wohnung) auch unbedingt Ruhephasen benötige.
Wir stehen nicht im Leistungsbezug der ARGE. Ich war vorher noch nie beim Arbeitsamt. Aber ich bin entsetzt.
Das Jobcenter hat mit Bewilligungsbescheid von Mitte Juni für Alina auch gleich Schreiben an das Jugendamt für Einziehung des Unterhaltsvorschusses, Schreiben an das Versorgungsamt für Einziehung des Elterngeldes rausgeschickt. Also das wir auf jeden Fall sofort alles von der ARGE eingezogen. Obwohl den Unterhaltsvorschuss bekommt meine Tochter jetzt vom Jugendamt und so soll das auch bleiben.

Meine Tochter hat bis heute ihre 530,-- Euro Ausbildung und 184,-- Euro Kindergeld = 714,-- Euro erhalten. Auch als sie die Wohnung schon seit März 2013 angemietet hatte. Sie hat bis heute nichts von der ARGE erhalten außer die Erstausstattung für das Baby und seit April 2013 für ihre Tochter Alina.
Ich glaube immer mehr, dass wir wirklich sehr naiv waren und uns auf das Spielchen des JobCenters eingelassen haben und nicht mehr nachgeharkt haben. Aber mir fehlt auch einfach die Zeit für solche kniffeligen Angelegenheiten.
Der Anwalt bei dem meine Tochter seit März 2013 ist, hat laufend vergessen, Briefe an meine Tochter weiterzuleiten, es sind Formulare, die meine Tochter ausgefüllt vorthin gebracht hat liegengeblieben (als er ins krankenhaus kam). Er hat mir falsche Auskünfte betr. das Kindergeld in Elternzeit gegeben. Meine Tochter hat beim Amtsgericht auch keinen Beratungsschein bekommen, weil sie bis März 2013 nichts schriftliches vom JobCenter in Händen hielt. und und und. Es läuft alles irgendwie schief. Jetzt fange ich gerade an, mich ein wenig selbst schlau zu machen und war deshalb auch mit beim Arbeitsamt am 16.7.2013.
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kleinchaos
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Re: Hilfe für meine Tochter

#5

Beitrag von kleinchaos »

Sie hat als Lehrling ja nur Anspruch auf die ungedeckten Mietkosten.
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Koelsch
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Re: Hilfe für meine Tochter

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich häng Dir mal "unseren" ALG II-Rechner hier ran. Da hab ich schon mal ungefähr die Daten eingetragen, die Du uns genannt hast. Wenn da tatsächlich noch Restlohn gezahlt wird, nimm den bitte aus der Zelle D70 raus und trag ihn in Zellen D48 & 49 ein. Das ist wichtig, damit ändert sich das Ergebnis erheblich zu Gunsten Deiner Tochter.

Nach dieser überschlägigen Rechnung hätte sie also einen Anspruch auf knapp € 300 im Monat.

Wenn Du damit nicht klar kommst, gib bitte Laut.
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Re: Hilfe für meine Tochter

#7

Beitrag von benji1711 »

Hallo,

ja aber selbst das wären ja immer noch ca. 25,-- Euro im Monat, die ihr zustehen würden ab April bis Juli 2013. Haben oder nicht haben. Stimmt es denn, dass wir als Eltern ihr noch unterhaltspflichtig sind bis 25?

Sollen wir denn jetzt die Leistungen wie Mehrbedarf in der Schwangerschaft, Schwangerschaftskleidung, Zuschuss zu Möbeln für Erstausstattung ihrer Wohnung einklagen, wenn der Ablehnungsbescheid kommt? Ich glaube aber nicht, dass der Bescheid kommt. Sie drucksten beim JobCenter ganz schön rum, als ich sagte, dass wir entweder eine Bewilligung oder eine Ablehnung wollen.
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kleinchaos
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Re: Hilfe für meine Tochter

#8

Beitrag von kleinchaos »

Nein seid ihr nicht. Nur bis zum Abschluss der Erstausbildung
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Koelsch
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Re: Hilfe für meine Tochter

#9

Beitrag von Koelsch »

Bestätige kurz schriftlich, dass Ihr bei dem Termin auf schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheiden bestanden habt.
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Re: Hilfe für meine Tochter

#10

Beitrag von benji1711 »

Hallo Koelsch,
kannst Du mal sehen, ob ich so alles richtig eingetragen habe? Das ist jetzt der momentane Stand der Einkünfte, da sie bis 5.8. Mutterschutzgeld und Lohnersatz in Höhe von 530,-- Euro monatlich bekommt. 13,-- pro Tag Mutterschutz und 140,-- Euro Lohn.
Im Moment bekommt meine Tochter für ihre Tochter Alina 127,-- Euro jeden Monat vom JobCenter. Warmwasser wird da auch nichts zugerechnet.
382,-- Regelbedarf für meine Tochter + 137,52 Alleinerziehend = 519,52 und für Alina 224,00 Regelbedarf und für beide 440,-- Euro Miete = 1.183.52 Euro.

Ab 6.8. hat sie ja außer Elterngeld keine Einkünfte mehr. Aber wir wissen noch nicht wie hoch das Elterngeld ist.

Meinst Du denn, dass sie auch seit April 2013 bis heute schon mehr als 127,-- Euro im Monat hätte kriegen müssen. Oder hätten wir als Eltern das zahlen müssen?
Ich schicke meine Berechnung mal mit.

Danke und
Viele Grüße
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Re: Hilfe für meine Tochter

#11

Beitrag von benji1711 »

Hallo,
ja aber die Erstausbildung geht ja bis zum August 2015, wahrscheinlich aber noch bis 2016, da ja jetzt die Elternzeit für 1 Jahr läuft.
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Koelsch
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Re: Hilfe für meine Tochter

#12

Beitrag von Koelsch »

Du hattest kein Bruttoeinkommen eingetragen, das ist aber wichtig.

Diese Berechnung sollte ab Geburtsmonat des Enkelchens gelten.
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Re: Hilfe für meine Tochter

#13

Beitrag von benji1711 »

Hallo,
ich habe jetzt Brutto auch eingetragen. Aber es sind 143,40 Euro Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und 390,00 Euro von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld.
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Koelsch
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Re: Hilfe für meine Tochter

#14

Beitrag von Koelsch »

Dann musst Du eintragen

€ 143,40 in D 48 und D 49
€ 390 in D 70

dann sollte das Ergebnis korrekt sein, also knapp € 290 ALG II Anspruch
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Re: Hilfe für meine Tochter

#15

Beitrag von benji1711 »

Vielen Dank. Das würde meiner tochter jetzt seit Geburt ihrer Tochter, also April 2013 zustehen?

Wenn ja, wie können wir das jetzt noch beantragen. Wir haben ja nur einen Bewilligungsbescheid für die Enkeltochter im Juni erhalten. Bei meiner Tochter stand ja bis August 2013 immer und überall 0,00.

Oder hätten wir als Eltern ihr das jeden Monat überweisen müssen, da sie ja in einer Erstausbildung ist?

Fragen über Fragen.
Es tut mir leid, aber ich bin auf diesem Gebiet total "nichtwissend".

Viele Grüße
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Re: Hilfe für meine Tochter

#16

Beitrag von Koelsch »

Ihr ward doch bei dem JC und habt beantragt. Auch ein mündlich gestellter Antrag ist ein Antrag. Da hätte Euch das JC vernünftig beraten müssen.

Einfach "frech" erklären, wir waren dann bei Euch und haben beantragt. Ihr habt nur bisher keinen Bescheid geschickt. Ob's klappt? :ka: Aber man sollte es versuchen.
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Re: Hilfe für meine Tochter

#17

Beitrag von benji1711 »

Dankeschön
Warum hat uns das alles nicht dieser Anwalt gesagt? Jetzt ist es glaube ich zu spät. Der Bescheid war vom 13. Juni 2013. Man hat einen Monat Zeit Einspruch einzulegen. Wir haben zwar Einspruch eingelegt, aber gegen die Berechnung ab August, da da noch Kindergeld für meine Tochter abgezogen wurde. Oder zählt der Einspruch gegen den gesamten Bescheid?
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Re: Hilfe für meine Tochter

#18

Beitrag von Koelsch »

Meines Wissens gegen den gesamten Bescheid, also einfach den Punkt noch "nachmelden".
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Re: Hilfe für meine Tochter

#19

Beitrag von benji1711 »

wir wollen jetzt ein Schreiben mit folgendem Wortlaut an die Sachbearbeiterin beim JobCenter schicken:

mit Schreiben vom 10. Juli 2013 habe ich gegen den Bewilligungsbescheid vom 13. Juni 2013 Einspruch eingelegt.
Es ist mir z.B. nicht klar, warum ich persönlich erst ab August 2013 und nicht ab April 2013 von Ihnen Leistungen erhalte. Das wurde auch in dem Gespräch am 16.07.2013 nicht erörtert.

In unserem persönlichen Gespräch am 16. Juli 2013 bei dem meine Mutter, Frau .................als Beistand für mich anwesend war, haben wir besprochen, dass ich für alle von mir beantragten Leistungen schriftliche rechtsmittelfähige Bescheide von Ihnen bekomme.
Bisher habe ich nichts erhalten.
Ich bitte darum, alle Schreiben direkt an mich zu schicken.

Den Satz, dass alle Schreiben an meine Tochter geschickt werden sollen, haben wir aufgeführt, da wir nicht mehr zu diesem Anwalt gehen werden.

Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob wir noch weiter unterhaltspflichtig sind. Es heißt ja die Ausbildung soll zielstrebig und ohne vermeidbare Komplikationen absolviert werden. Mein Gott, wie sich das anhört. Man bekommt schon ganz schöne Skrupel, wenn man solch etwas angeben sollte. Gegen das eigene Kind.
Aber, wenn ihr etwas zusteht dann soll sie das auch erhalten. Egal von wem. Schließlich will sie ja auch im September 2014 ihre Ausbildung fortsetzen.

Viele Grüße
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kleinchaos
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Re: Hilfe für meine Tochter

#20

Beitrag von kleinchaos »

Ihr müsst dem Anwalt das Mandat entziehen, schriftlich. Und dies dem JC gegenüber auch bekanntgeben.
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Hilfe für meine Tochter

#21

Beitrag von benji1711 »

Hallo,

meine Tochter hat einen Leistungsbescheid ab August 2013 (ab 6.8.2013 ist sie in Elternzeit) erhalten. Danch erhält sie 760,57 Euro für August. Dann bekommt sie noch 184 Euro Kindergeld für ihre Tochter und 133 Euro Unterhaltsvorschuss.
Ihre Miete mit Strom beträgt 500 Euro.
Sie ist ja in Elternzeit. Hat aber noch keinen Bescheid vom Versorgungsamt. Auf Nachfrage wurde ihr gesagt, dass die SB vom Versorgungsamt auf die SB des JobCenters warte. Das JobCenter melde sich nicht.
In dem Leistungsbescheid wird für August 2013 133,38 Euro Elterngeld angegeben und für September 2013 375,96. Dann werden jeweils immer Absetzungen in Höhe von 300 Euro und Vers. abgezogen.
Bekommt meine Tochter das Elterngeld noch vom Versorgungsamt überwiesen? Oder wird es mit dem ALG II verrechnet?

Warum erhält meine Tochter erst ab August 2013 (Beginn der Elternzeit) Leistungen vom JobCenter? Ihre Tochter ist im April 2013 geboren und seit März 2013 bewohnt sie ihre eigene Wohnung.

Zu der Angelegenheit mit dem Anwalt:
Meine Tochter hat für 3 Besuche beim Anwalt und 3 ganz kurzen Schreiben eine Rechnung von 309 Euro erhalten. Wir haben jetzt dem Anwalt, dem die Kanzlei gehört, geschrieben, dass wir mit der Rechtsberatung überhaupt nicht zufrieden waren:
In dem Schreiben mit Rechnung steht: Da wir telefonisch vom JobCenter darüber unterrichtet wurden, dass die Angelegenheit abgeschlossen ist und die Zahlung erfolgt. Häh? Das JobCenter telefoniert mit unserem Anwalt? Und abgeschlossen ist noch gar nichts. Wir haben immer noch keinen Bescheid über im März 2013 beantragte Schwangerschaftskleidung, Erstausstattung Wohnung, Mehrbedarf und Leistungen zum Lebensunterhalt. Uns wurde am 16.7. im JobCenter gesagt, dass das einer Auszubildenden nicht zusteht. Aber wir haben gesagt, dass wir dann einen Ablehnungsbescheid haben wollen und der Anwalt sagt, es ist alles erledigt?

Briefe wurden nicht an meine Tochter weitergeleitet (was wir auch schon bei dem RA gesagt haben) Unterlagen die meine Tochter ausfüllen musste und zum Anwalt gebracht hat wurden nicht zum JobCenter weitergeleitet und immer bekam meine Tochter ein Schreiben vom JobCenter, dass sie mitwirken müsse.
Mir wurden falsche Auskünfte gegeben, dass das Kindergeld zwar für meine Tochter aufgeführt würde aber nicht angerechnet wird. Solch ein Quatsch. Wir haben dann selbst Einspruch eingelegt und das war auch gut so. Meine Tochter erhält in der Elternzeit gar kein Kindergeld mehr für sich. Es wurde vom JobCenter aber immer als Einkommen abgezogen.
Den Beratungsschein hätte der Anwalt nach dem Schriftverkehr am Anfang (es wurde von ihm geäußert, dass der Antrag meiner Tochter verschleppt wird) für sie für 10 Euro beantragen können. Auch das wurde nicht getan. Wir sind am überlegen, ob wir uns bei der Anwaltskammer beschweren sollen.

Oh, jetzt ist es schon wieder so lang geworden. Aber die Fragen hören einfach nicht auf.

Vielen Dank für Antworten und
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Re: Hilfe für meine Tochter

#22

Beitrag von Koelsch »

Elterngeld wird separat überwiesen.

Den Beratungsschein für den Anwalt hättet Ihr vor dem Erstgespräch beim Anwalt beantragen müssen. Im Nachhinein geht das nicht.
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Re: Hilfe für meine Tochter

#23

Beitrag von kleinchaos »

Also ich versuche das mal aufzudröseln.

Erstmal zum Anwalt: er hätte euch sagen müssen dass ihr einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen könnt. Er hätte aber auch den Antrag mit euch zusammen stellen können. In diesem Fall wohl Falschberatung. Darüber kann man sich beschweren, schlimmstenfalls Kostenerstattung einklagen falls euch ein Nachteil durch die Falschberatung (die aber auch immer bewiesen werden muss) entstanden ist.
Oftmals haben Anwälte auch nen "heißen Draht" ins JC, manches kann man schon telefonisch klären. VCon daher wird wohl eher der Anwalt das JC angerufen haben.
Unterlagen muss er na
türlich an euch zeitnah weiterleiten. Da sollte die Büroorganisation mal deutlich verbessert werden. Wenn euch daraus Schaden entstanden ist siehe oben.
Ob Beratungsschein rückwirkend geht und die Rechnung darauf abgerechnet werden kann weis ich nicht.

Kindergeld, welches deine Tochter nicht erhält kann und darf nicht angerechnet werden. Da sofort Widerspruch einlegen. Wenn die Frist verstrichen sein sollte, dann Ü-Antrag und ganz fix zum Sozialgericht eA stellen.
Wegen der Schwangerschaftskleidung und der Erstausstattung und dem Mehrbedarf sind die 6 Monate Bearbeitungsfrist ja nun auch bald um. Ich würde dem JC noch eine kurze Frist setzen zur Bescheidung der Anträge. Dann zum SG und Leistungsklage einreichen per eA. Wobei eA vielleicht nicht mehr geht für vergangene Zeiträume. Dennoch würde ich es versuchen, das Geld hat sie (ihr) irgendwie vorgestreckt und fehlt jetzt an allen Ecken und Enden.
Die 300€ werden das Erziehungsgeld sein. Das darf aber erst angerechnet werden wenn es denn mal gezahlt wird. Das wird vom Versorgungsamt an deine Tochter gezahlt. Nur falls das JC den vollen Regelsatz in dieser Zeit gezahlt hat steht dem JC ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Versorgungsamt zu. Auf diesen Anspruch wartet nun das Versorgungsamt um eine eventuelle Überzahlung an deine Tochter zu vermeiden.
Ich würde dem Versorgungsamt die Bescheide vorlegen, aus denen ja hervorgeht, dass das Geld schon angerechnet wird und somit ein Erstattungsanspruch nicht gegeben ist.
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Re: Hilfe für meine Tochter

#24

Beitrag von tigerlaw »

Doch, kc, Beratungshilfe kann auch nachträglich beantragt werden, dann aber vom Anwalt nach Abschluss des Mandats, und gleichzeitig mit Einreichung des Formulars "hkr119", in dem die einzelnen BerH-Gebührenpositionen aufgeführt sind. Das Formular enthält sogar zwei Ankreuzalternativen:
Entweder Beratungsschein ist beigefügt, oder Antrag auf nachträgliche Bewiulligung ist beigefügt.

vgl. Anlage
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Hilfe für meine Tochter

#25

Beitrag von kleinchaos »

Auch darüber hätte er sie aufklären müssen. Erst recht wenn er wies, dass sie mittellos sind und von Sozialleistungen abhängig und es sich eben gerade um die Durchsetzung dieser Ansprüche handelt
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