zukunft ungewiss - viele fragen

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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Nata19
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zukunft ungewiss - viele fragen

#1

Beitrag von Nata19 »

Folgendes Problem
Ich bin 19 jahre alt, bin ein sonderfall (eltern ausgewandert) und lebe jetzt seit einem jahr in meiner eigenen wohnung. ich bin zur abendrealschule gegangen und bin jetzt am montag rausgeschmissen worden wegen fehlzeiten.

folgende fragen:

geld habe ich heute trotzdem bekommen, das scheint also weiter zu laufen
- wie siehts mit dem kindergeld aus ? kriege ich das weiterhin ?
wenn ich kein kindergeld mehr bekomme, bekommt ich doch vom amt den vollen regelsatz von 356 euro oder ? bis jetzt ist es so gehandhabt, ich kriege vom amt 200, von der kindergeldkasse 164 euro. vorher bekam ich nur 200 euro vom amt weil die davon ausgingen das ich kindergeld beziehen wrde, das tat ich aber nicht. ich habe dann eine nachzahlung bekommen von der kindergeldkasse.

- was passiert jetzt? was wird das amt mit mir vorhaben ?

- kann ich umziehen in eine andere stadt (von bielefeld nach gelsenkirchen)

dazu ist zu sagen, das meine wohnung hier 11 euro zu teuer ist, die 11 euro zahle ich also aus meinem regelsatz. einem umzug wurde schonmal zugestimmt, aber da war die rede von einer anderen stadt noch nicht. in gelsenkirchen wäre eine schule die mcih anbnehmen würde (habe ich schriftlich)

- wenn der umzug genehmigt werden würde (und somit auch die umzugskosten), muss ich doch bestimmt beimamt in gelsenkirchen einen neuantrag stellen. woher kriege ich in der zwischenzeitgeld ? also in der zeit wo ich von bielefeld nix mehr kriege und der antrag in gelsenkirchen noch nicht durch ist ? oder geht das nahtlos über ?


so viele fragen

liebe grüße
Liebe Grüße,

Natali
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Günter
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#2

Beitrag von Günter »

Willkommen im Forum.

Sanktioniert kann der Schulabbruch nur dann, wenn

1. der Schulbesuch in einer EGV (Eingliederungsvereinbarung) mit RFB (Rechtsfolgebelehrung) als Verpflichtung verbindlich vereinbart wurde.

2. du den Abbruch schuldhaft ohne wichtige Gründe verursacht hast.

Dann muss das folgende Prozedere ablaufen.

Anhörungsbogen Ihnen wird vorgeworfen ..... bitte äußern sie sich bis zum ...

Sanktionsbescheid

Dagegen ist Widerspruch und Klage möglich

Zum Umzug haben die dir eine Aufforderung zur Senkung der KdU geschickt?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Nata19
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#3

Beitrag von Nata19 »

Günter hat geschrieben:Willkommen im Forum.
danke
Sanktioniert kann der Schulabbruch nur dann, wenn

1. der Schulbesuch in einer EGV (Eingliederungsvereinbarung) mit RFB (Rechtsfolgebelehrung) als Verpflichtung verbindlich vereinbart wurde.
was genau in meiner egv steht weiß ich nicht, kann sie nicht finden, aber von schule stand auf jeden fall was drinne
2. du den Abbruch schuldhaft ohne wichtige Gründe verursacht hast.
ich bin nicht hingegangen weil ich gemobbt wurde...
Dann muss das folgende Prozedere ablaufen.

Anhörungsbogen Ihnen wird vorgeworfen ..... bitte äußern sie sich bis zum ...
ich hab einen termin mei meinem fallmanager für donnerstag bekommen
Sanktionsbescheid
geld kam normal bisher
Dagegen ist Widerspruch und Klage möglich

Zum Umzug haben die dir eine Aufforderung zur Senkung der KdU geschickt?
nein, gar nix.
Zuletzt geändert von Emmaly am Fr 29. Mai 2009, 13:11, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Zitate riuchtig gestellt.
Liebe Grüße,

Natali
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Nata19
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#4

Beitrag von Nata19 »

wie hoch wäre denn die sanktion ?
Liebe Grüße,

Natali
Christoph
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#5

Beitrag von Christoph »

Die gesamte Regelleistung für 3 Monate, es werden Lebensmittelgutscheine ausgegeben, das sichert die Krankenversicherung ab und Miete wird auch noch gezahlt.

Kannst du das Mobbing etwas genauer beschreiben?
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Günter
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#6

Beitrag von Günter »

Mobbing ist ein wichtiger Grund, aber Mobbing muss bewiesen werden.

Und das ist nicht einfach. Gibt es Zeugen, schriftliche Aufzeichnungen.

Welche Begründung steht genau im Schulverweis?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Nata19
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#7

Beitrag von Nata19 »

Günter hat geschrieben:Mobbing ist ein wichtiger Grund, aber Mobbing muss bewiesen werden.

Und das ist nicht einfach. Gibt es Zeugen, schriftliche Aufzeichnungen.

Welche Begründung steht genau im Schulverweis?

beweisen kann ich da gar nichts, ich wurd von anfang an komisch behandelt von den mitschülern da ich mal beim fernsehen war und mcih viele daher kennen.
im verweis steht "da sie mehr als 20 stunden in 30 tagen ohne attestgefehlt haben ist ihr schulbesuch hiermit beendet"
Liebe Grüße,

Natali
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Günter
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#8

Beitrag von Günter »

Eine ganz wichtige Sache, nimm einen Zeugen mit zu dem Termin.

Und äußere dich nur schriftlich. Das Internet ist voll von Berichten die etwa so gehen ich hab das dem SB gesagt der hat was in den PC getippt, dann hat der ein paar Schreiben ausgedruckt, mir gegeben und gesagt hier unterschreiben sie mal ...... zu Hause hab ich festgestellt, da war auch eine Anhörung mit bei .... da stand was ganz anderes drauf.


Nix zur Sache sagen und nix unterschreiben. Alles mitnehmen. Egal was er sagt.
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Emmaly
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#9

Beitrag von Emmaly »

Zum Kindergeld: dort die veränderung mitteilen und beim Amt weiter ausbildungs- bzw. arbeitssuchend melden und das Kindergeld sollte weitergezahlt werden.

Zur Leistung: ohne Bescheid keine Einstellung. Und Außerdem war das Geld schon unterwegs.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Nata19
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#10

Beitrag von Nata19 »

Günter hat geschrieben:Eine ganz wichtige Sache, nimm einen Zeugen mit zu dem Termin.

Und äußere dich nur schriftlich. Das Internet ist voll von Berichten die etwa so gehen ich hab das dem SB gesagt der hat was in den PC getippt, dann hat der ein paar Schreiben ausgedruckt, mir gegeben und gesagt hier unterschreiben sie mal ...... zu Hause hab ich festgestellt, da war auch eine Anhörung mit bei .... da stand was ganz anderes drauf.


Nix zur Sache sagen und nix unterschreiben. Alles mitnehmen. Egal was er sagt.
da gibt es keinen zeugen weil in der klasse mit keinem kontakt bestand, ich hatte mit niemandem zu tun, weiß nichtmal die namen
meine sachbearbeiter sind eigentlich beide sehr nett und schienen sich bisher auch immer zu bemühen das richtige zu tun und mcih zu beraten. unterschreiebn werde ich ungelesen gar nix.



weißt du denn wie es mit dem umzug aussieht ?
Liebe Grüße,

Natali
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Nata19
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#11

Beitrag von Nata19 »

Emmaly hat geschrieben:Zum Kindergeld: dort die veränderung mitteilen und beim Amt weiter ausbildungs- bzw. arbeitssuchend melden und das Kindergeld sollte weitergezahlt werden.

Zur Leistung: ohne Bescheid keine Einstellung. Und Außerdem war das Geld schon unterwegs.

kindergeldkasse und amt wissen das ich nciht mehr zur schule gehe, die wussten bescheid bevor ich es wusstek die schule hat alle informiert.
das geld vom amt war am montag schon unterwegs ?
Liebe Grüße,

Natali
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Günter
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#12

Beitrag von Günter »

Nata19 hat geschrieben:
beweisen kann ich da gar nichts, ich wurd von anfang an komisch behandelt von den mitschülern da ich mal beim fernsehen war und mcih viele daher kennen.
Ich fürchte das wird nicht als wichtiger Grund anerkannt werden.
im verweis steht "da sie mehr als 20 stunden in 30 tagen ohne attestgefehlt haben ist ihr schulbesuch hiermit beendet"
Was steht denn im Schulvertrag, gab es da ein Verpflichtung wie im Fehlfall zu handeln sein?

Wie lange hast du wirklich gefehlt?

Ich weiß die Fragerei nervt, aber wenn wir dir helfen sollen dann müssen wir dich gründlich vorbereiten. Der SB wird etwas anders mit dir umgehen, weil der dir im Normalfall schuldhaftes Verhalten unterstellen wird.

Der hat auch eine Sanktionsquote zu befriedigen.
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#13

Beitrag von Günter »

Zum Umzug sieht es gut aus, wenn du in eine andere Kommune ziehst steht dir die Freizügigkeit nach Art 11 GG zu. Die Miete richtet sich nach den Werten der neuen Kommune.

Ich lese immer mal dass nur die alte KdU gezahlt wird. Das deckt sich nur nicht mit der Rechtsprechung des BSG.

Die Frage ist wer trägt die Umzugskosten, deshalb die Frage nach der Absenkung der KdU.
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Nata19
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#14

Beitrag von Nata19 »

Günter hat geschrieben:
Nata19 hat geschrieben:
beweisen kann ich da gar nichts, ich wurd von anfang an komisch behandelt von den mitschülern da ich mal beim fernsehen war und mcih viele daher kennen.
Ich fürchte das wird nicht als wichtiger Grund anerkannt werden.
im verweis steht "da sie mehr als 20 stunden in 30 tagen ohne attestgefehlt haben ist ihr schulbesuch hiermit beendet"
Was steht denn im Schulvertrag, gab es da ein Verpflichtung wie im Fehlfall zu handeln sein?

Wie lange hast du wirklich gefehlt?

Ich weiß die Fragerei nervt, aber wenn wir dir helfen sollen dann müssen wir dich gründlich vorbereiten. Der SB wird etwas anders mit dir umgehen, weil der dir im Normalfall schuldhaftes Verhalten unterstellen wird.

Der hat auch eine Sanktionsquote zu befriedigen.

im der schulordnung steht: bei mehr als 20 unentschuldigten fehlstunden in 30 tagen ist der schulbesuch beendet.
ich habe ziemlich genau 21 stunden gefehlt.

mein sb ist ein fallmanager, der hat nur ganz wenig fälle mit denen er sich intensiv beschäftigt. für die "schweren fälle" sozusagen. ich hoffe das stimmt den etwas freundlicher...
Liebe Grüße,

Natali
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Nata19
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#15

Beitrag von Nata19 »

Günter hat geschrieben:Zum Umzug sieht es gut aus, wenn du in eine andere Kommune ziehst steht dir die Freizügigkeit nach Art 11 GG zu. Die Miete richtet sich nach den Werten der neuen Kommune.

Ich lese immer mal dass nur die alte KdU gezahlt wird. Das deckt sich nur nicht mit der Rechtsprechung des BSG.

Die Frage ist wer trägt die Umzugskosten, deshalb die Frage nach der Absenkung der KdU.
das ist schonmal gut. eine passende wohnung hätte ich schon gefunden die die miete nciht übersteigt, die darf in gelsenkirchen sogar noch 10 euro höher sein als hier. umzugskosten, naja, notfalls kriege ich das selber bewältigt...

also muss ich hingehen zur sb in bielefeld oder in GE ? zwecks neuer wohnung ? und n neuen antrag auf alg 2 dann auch stellen ?
Liebe Grüße,

Natali
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marsupilami
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#16

Beitrag von marsupilami »

Du kennst Doch aber sicher ein paar Leute?
Aus der Nachbarschaft. z.B.
Notfalls tut's der fitte (geistig und körperlich) RentnerIn aus dem Stockwerk unter/über/neben Dir.
Musst halt fragen.
Und anschließend 'ne Tass' Kaff und ein Plunderstückchen spendieren.
Falls Fahrtkosten mit Öffentlichen anfallen, ebenfalls drüber reden.

Frage, ob sie als Beistand fungieren wollen.
Es reicht völlig, wenn er/sie grüßt und ansonsten still daneben sitzt, evtl. Notzin macht.
Er/sie braucht keine Kenntnisse von irgenwelchen Gesetzen haben. Er/sie braucht auch nix sagen.
Soll nichts sagen. Weil sonst auch das, was der Beistand sagt Gültigkeit hat.
Und bei sowas muss man sich sehr gut vorher absprechen, wer was sagt.

Guten Tag, das ist Herr/Frau Soundso, mein Beistand. Er/sie wird sich nur Notizen machen.

Dein/e SB beim JobCenter muss den Beistand zulassen. § 13 Abs. 4 SGB X.

Trotzdem gilt, was Günter gesagt hat: Nichts unterschreiben. Mitnehmen, durchlesen, prüfen / - lassen.
Wenn's möglich ist, einscannen und hier im Forum einstellen.
Wir kucken dann.
Signatur?
Muss das sein?
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Nata19
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#17

Beitrag von Nata19 »

marsupilami hat geschrieben:Du kennst Doch aber sicher ein paar Leute?
Aus der Nachbarschaft. z.B.
Notfalls tut's der fitte (geistig und körperlich) RentnerIn aus dem Stockwerk unter/über/neben Dir.
Musst halt fragen.
Und anschließend 'ne Tass' Kaff und ein Plunderstückchen spendieren.
Falls Fahrtkosten mit Öffentlichen anfallen, ebenfalls drüber reden.

Frage, ob sie als Beistand fungieren wollen.
Es reicht völlig, wenn er/sie grüßt und ansonsten still daneben sitzt, evtl. Notzin macht.
Er/sie braucht keine Kenntnisse von irgenwelchen Gesetzen haben. Er/sie braucht auch nix sagen.
Soll nichts sagen. Weil sonst auch das, was der Beistand sagt Gültigkeit hat.
Und bei sowas muss man sich sehr gut vorher absprechen, wer was sagt.

Guten Tag, das ist Herr/Frau Soundso, mein Beistand. Er/sie wird sich nur Notizen machen.

Dein/e SB beim JobCenter muss den Beistand zulassen. § 13 Abs. 4 SGB X.

Trotzdem gilt, was Günter gesagt hat: Nichts unterschreiben. Mitnehmen, durchlesen, prüfen / - lassen.
Wenn's möglich ist, einscannen und hier im Forum einstellen.
Wir kucken dann.

ich hab mal überlegt mcih bei einer beratungsstelle zu melden. die bieten auch behördengängebegleitung an. wäre sowas was ?
Liebe Grüße,

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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#18

Beitrag von Günter »

Neues Spiel, neues Glück, du musst in der neuen Kommune einen neuen Antrag stellen, so wie ich es bisher mitbekommen habe, nehmen die ARGEn die Anträge erst entgegen wenn die Ummeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes vorliegt.

Was ich nicht weiß, wenn es dir gelingt umzuziehen bevor die Sanktion erlassen wird, ob die neue ARGE, die mit der Vorgeschichte nix zu tun hat auch sanktioniert.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#19

Beitrag von Emmaly »

Frage unbedingt nach den Kosten, denn oft ist die Behördenbegleitung nicht kostenfrei.
LG Emmaly
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Nata19
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#20

Beitrag von Nata19 »

Günter hat geschrieben:Neues Spiel, neues Glück, du musst in der neuen Kommune einen neuen Antrag stellen, so wie ich es bisher mitbekommen habe, nehmen die ARGEn die Anträge erst entgegen wenn die Ummeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes vorliegt.

Was ich nicht weiß, wenn es dir gelingt umzuziehen bevor die Sanktion erlassen wird, ob die neue ARGE, die mit der Vorgeschichte nix zu tun hat auch sanktioniert.
also rufe ich da montag morgen an und lasse mir einen antrag zuschicken ?
wie soll ich denn erst eine wohnung finden und dann den antrag stellen ? das geht doch nicht, ich brauch doch erst die zustimmung zur wohnung und geld bevor ich umziehen kann
Liebe Grüße,

Natali
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marsupilami
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#21

Beitrag von marsupilami »

Nata19 hat geschrieben:ich hab mal überlegt mcih bei einer beratungsstelle zu melden. die bieten auch behördengängebegleitung an. wäre sowas was ?
Genau.
Aber überfall die nicht erst 'ne halbe Stunde vor dem Termin.

Sinn macht 2 Tage vorher sich mit der Begleitung absprechen.
Das und das steht an, das und das will ich erreichen.
Und die Begleitung soll Dich im Ernstfall daran erinnern, dass Du nix unterschreiben wolltest.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#22

Beitrag von Christoph »

Der zugeschickte Antrag nützt Dir gar nichts. Weil, du kannst erst einen Antrag stellen, wenn Du in der anderen Stadt wohnst und eine Ummeldebescheinigung vorlegen kannst.
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#23

Beitrag von Nata19 »

Christoph hat geschrieben:Der zugeschickte Antrag nützt Dir gar nichts. Weil, du kannst erst einen Antrag stellen, wenn Du in der anderen Stadt wohnst und eine Ummeldebescheinigung vorlegen kannst.
ich kann aber doch nicht unziehen ohne sicher zu sein geld zu kriegen.der bezahlt das bielefelder amt noch solange bis der gelsenkirchener antrag durch und genehmigt ist ?
Liebe Grüße,

Natali
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#24

Beitrag von Günter »

Die Anträge kannst du online ausfüllen und ausdrucken.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/N ... I-Nav.html

Und Wohnung, du schriebtst
das ist schonmal gut. eine passende wohnung hätte ich schon gefunden die die miete nciht übersteigt, die darf in gelsenkirchen sogar noch 10 euro höher sein als hier. umzugskosten, naja, notfalls kriege ich das selber bewältigt...
Und zur Zustimmung zum Umzug und zur Wohnung schreibt das BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 10/06 R

Punkt 27
Bestätigt wird dieses Ergebnis durch die Änderung des § 22 Abs 1 SGB II durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl I 1706) mit Wirkung ab 1. August 2006. Nach dessen neuem Satz 2 des Abs 1 werden nach einem nicht erforderlichen Umzug Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht, wenn sich nach dem Umzug die angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung erhöhen. Es kann dahinstehen, ob diese Regelung mit Rücksicht auf die Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/1410, S 23 zu Nr 21 Buchst a) möglicherweise nur für einen Wohnungswechsel innerhalb des für die Bestimmung der Angemessenheit maßgeblichen örtlichen Bereichs, also üblicherweise innerhalb des jeweiligen Wohnorts, gilt; jedenfalls für die Zeit vor Inkrafttreten dieser Neuregelung kann ihr keine Einschränkung für einen Umzug in einen neuen Wohnort dergestalt entnommen werden, dass die Unterkunftskosten, wenn sie sich im Rahmen des neuen Wohnorts als angemessen zeigen, gleichwohl unangemessen sind, wenn sie sich nicht innerhalb des für den früheren Wohnort geltenden Angemessenheitsrahmens halten. Die in § 22 Abs 2 SGB II vorgesehene Zusicherung zu den Aufwendungen vor dem Umzug in eine Wohnung ist im Gegensatz zu der des Abs 3 keine Anspruchsvoraussetzung (Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 RdNr 66 f; Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr 53; Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, K § 22 RdNr 24, Stand Oktober 2004; Rothkegel in Gagel, SGB III mit SGB II, § 22 RdNr 52, Stand Dezember 2005; Söhngen in juris PraxisKommentar SGB II, § 22 RdNr 37). Dass § 22 Abs 2 Satz 2 SGB II eine Prüfung des Umzugs auf dessen Erforderlichkeit vorschreibt, widerspricht nicht dem angenommenen Recht auf freie Ortswahl. Diese Prüfung ist nur Voraussetzung für die Pflicht zur Erteilung der Zusicherung, die ansonsten im Ermessen des Leistungsträgers/der Arbeitsgemeinschaft steht.
http://www.alg-ratgeber.de/f30t1357-bsg ... -06-r.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: zukunft ungewiss - viele fragen

#25

Beitrag von Christoph »

Du brauchst also keine Zustimmung vorher. Nur die Kosten für den Umzug wirst Du selber tragen müssen. Oder besteht für den Umzug aus deiner Sicht eine Notwendigkeit?
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