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mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: So 10. Aug 2014, 16:48
von Hilfesuchender
Hallo,-

am Dienstag bekam ich per Telefon die mündliche Zusage / Bestätigung für meine beantragte Ortsabwesenheit.

Ist das so gültig ?

Traue dem Frieden nicht, wäre nichts neues. Nur muß ich nun buchen können.

Was meint Ihr bitte.

Schönen Sonntag noch !!!

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: So 10. Aug 2014, 17:16
von marsupilami
Aufgrund von meinen persönlichen Erfahrung mit telefonischem Kontakt traue ich den Brüdern und Schwestern in meinem JC nicht weiter, als ich sie werfen kann, d.h. alles läuft schriftlich oder per Fax.

Ich kenne Deine(n) SB nicht und weiß auch nicht, welche Erfahrungen Du dort gemacht hast.
Wenn bisher bei solchen Sachen nicht Schlimmes passiert ist, einfach mal riskieren.
Wenn's nicht klappt, weißt Du für die Zukunft Bescheid.


Hast Du Dir eine sog. Telefon-Notiz gemacht?

Wann (Datum, Uhrzeit) mit Firma/Behörde/Institution worüber gesprochen?
Thema, Name Telefongesprächspartner, Dauer des Gesprächs.
Notfalls ein neues Dokument in Deiner Textverarbeitung öffnen, alles wie oben reinschreiben und dann unter Jahr-Monat-Tag_Ortsabwesenheit im JC-Ordner abspeichern.

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: So 10. Aug 2014, 17:18
von Olivia Cole
Eine betrieblich bedingte OA hat mir das JC auch bereits auf den AB fernmündlich genehmigt. Ich habe auf dem Antragsschreiben eine handschriftliche Notiz gemacht mit Datum und Uhrzeit des Genehmigungsanrufes sowie dem Namen des genehmigenden SBs. Hat alles geklappt und ist glatt gegangen.

Variante B wäre, nochmal die Hotline des Jobcenters anzurufen und dort nachzufragen, ob die Ortsabwesenheit im System hinterlegt ist. Diese Art Auskunft habe ich bisher auch immer am Telefon erhalten und stimmte bisher immer auch. Dann bist Du auf der noch sichereren Seite.

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 18:16
von Hilfesuchender
Danke für eure hilfreichen Tipp`s !! LG

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 18:31
von marsupilami
Gerne.
Dafür sind wir ja da.

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 19:27
von angel6364
Olivia Cole hat geschrieben:Eine betrieblich bedingte OA hat mir das JC auch bereits auf den AB fernmündlich genehmigt. Ich habe auf dem Antragsschreiben eine handschriftliche Notiz gemacht mit Datum und Uhrzeit des Genehmigungsanrufes sowie dem Namen des genehmigenden SBs. Hat alles geklappt und ist glatt gegangen.

Variante B wäre, nochmal die Hotline des Jobcenters anzurufen und dort nachzufragen, ob die Ortsabwesenheit im System hinterlegt ist. Diese Art Auskunft habe ich bisher auch immer am Telefon erhalten und stimmte bisher immer auch. Dann bist Du auf der noch sichereren Seite.
Das mag bei Dir geklappt haben, aber das
Dann bist Du auf der noch sichereren Seite.
stimmt definitiv nicht. Sicher ist nur das, was man schwarz auf weiß hat. Im Streitfall kannst Du zehnmal erzählen, irgendjemand von der Hotline hat irgendwas gesagt und Du hättest was aufgeschrieben.
Es ist ja schön, dass nicht immer alles und überall falsch läuft, aber so eine Vorgehensweise zu raten, halte ich für ein Hasardspiel.

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 22:32
von Olivia Cole
Dazu müssten aber zwei unterschiedliche JC-Mitarbeiter vorsätzlich Falschaussagen treffen (lügen) und absichtlich Falschauskunft erteilen über im System hinterlegte Sozialdaten. Wenn ich einen Anruf von einem mir bekannten SB erhalte mit der OA-Zusage, und diese OA separat zu anderer Zeit bei der Hotline verifiziert bekomme, dass die OA in der Software hinterlegt ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit zwar nicht bei 100% wie bei einer schriftlichen Zusage, aber bei fast 100%. Nach der Logik könnte ein Brief vom Jobcenter auch gefälscht sein, und ein Einschreibebrief mit Rückschein muss nicht zwangsläufig auch ein Schreiben enthalten - es könnte auch eine leere Umschlaghülle gewesen sein.

Wenn man zu 100% sicher gehen will und jedes Restrisiko ausschliessen will, braucht man in der Tat eine schriftliche Bestätigung und muss sich des Absenders dieser Bestätigung rückversichern. Dann müsste man auch die Zeichnungsberechtigung der Person prüfen. Könnte ja sein, dass das Gegenüber gar nicht zur Erteilung einer OA befugt ist.

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 22:36
von angel6364
Du würdest Dich wundern, wie schnell im Streitfall viele Mitarbeiter der JC auf einmal unter Gedächtnisverlust leiden.

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 22:40
von Koelsch
Wenn die Heißleine bestätigt, Genehmigung ist in der EDV, dann ist der Drops gelutscht. SB kann VERBIS-Einträge nicht mehr löschen. Heißt aber nicht, dass nicht trotzdem erst mal Leistungseinstellung kommt, denn den VERBIS Eintrag kannst Du nur nach Akteneinsicht im Amt beweisen - und das kann dauern. :unschuld:

Und ob Du das dann findest? :ka: Zumindest die Papierakte ist ab und an recht unübersichtlich, wie ich gerade feststellen darf.

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 22:41
von Olivia Cole
Das steht ausser Frage, dass die unter einer Decke stecken und ggf. mauern würden. Ich meinte eher ein Jobcenter in einer Grossstadt, wo man ein Callcenter anrufen kann und die dort ins System reingucken, ob wirklich etwas eingetragen worden ist bezüglich OA. Soviel ich weiss, können solche Eintragungen nicht einfach gelöscht werden - es handelt sich um eine Art "Logbuch" bzw. Journal, das von Gesetzes wegen nicht nach Belieben rückwirkend verändert werden kann.

Wenn es aber ein kleines Jobcenter auf dem Land ist, weiss ich nicht, wie es da aussieht. Da würde ich beim leisesten Zweifel an der Lauterkeit einer Zusage auch auf einem Schriftstück bestehen, und zwar sofort und vor Buchung/Abreise. Wenn sich dann herausstellt, dass vorsätzlich gelogen wurde, wäre das im übrigen ein Straftatbestand!

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: Mi 13. Aug 2014, 22:58
von angel6364
Ich trau den JCs nicht über den Weg. Nie werde ich das Gespräch mit dem JC-Teamleiter vergessen, zu dem ich glücklicherweise einen Anwalt dabei hatte. Dabei stellte sich heraus, dass all die äußerst üblen Schikanen meines damaligen SBs nicht mal in Verbis eingetragen waren. Ich hatte aber alle Schreiben dabei, samt absolut glaubwürdigem Gesprächs-Protokoll eines Termins von der Therapeutin meiner Tochter. Das reichte von sanktionsbewehrten Stellenvorschlägen á la Minijob mit einfacher Fahrtzeit sechseinhalb Stunden bis zur Drohung, meine kranke Tochter in eine geschlossene Anstalt einweisen zu lassen.
Dieser SB hatte eine Weile keinen Kundenkontakt mehr, das wars. :kotz:

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: So 7. Sep 2014, 19:53
von Hilfesuchender
Hallo,-

Ortsabwesenheit wurde NICHT schriftlich erteilt. Habe an die Leistungsabteilung und den AV ein Fax zusätzlich zur Beantwortung gesendet. NICHTS !!!

Auf mehrere Anrufe an den JC ( Zentrale ) wurde ich darauf hingewiesen, den zuständigen Av / SB anzurufen.

Eine andere Mitteilung konnte ich den Mitarbeitern beim Service nicht entlocken.

Habe weitere Problem und möchte anfragen: ab wann hilft mir das Sozialgericht, wenn ich diese ewigen Lügen nachweisen kann ?

Schönen Sonntag noch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: So 7. Sep 2014, 20:07
von Koelsch
Das kann man so nicht sagen. Es kommt auf die Art der Schwierigkeiten an.

Re: mündliche Zusage v. SB f. Ortsabwesenheit bekommen. Gültig ?

Verfasst: So 7. Sep 2014, 20:30
von angel6364
Wenn beim OA-Antrag nichts Schriftliches rüberwächst, bleibt immer noch diese Möglichkeit: ein Schreiben á la:
"vom ... bis ... bin ich ortsabwesend. Sollte bis ...[kurze Frist aus Postlaufzeiten] kein schriftlicher begründeter Einwand Ihrerseits im Briefkasten liegen, nehme ich Ihre Genehmigung der OA als gegeben an."
Natürlich schön nachweisbar, versteht sich.