EGV für Junior

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
helz

EGV für Junior

#1

Beitrag von helz »

war mit junior kürzlich beim JC

termin war ganz ok, nur das junior sagte "du warst wegen meinem zeugnis ganz schön agro"
sb meinte nach §60 mitwirkungspflicht wäre er berechtigt juniors abschlusszeugnis zu sehen, denn der könne ja viel behaupten er hätte fachabi und auch nen entsprechenden schnitt.
wobei wir ihm das deckblatt gezeigt haben, woraus hervor ging: hat fachabi.

junior will jetzt nen helfer job (also ist der fachabischnitt irrelevant) im handel (weil der biomarkt hier um die ecke attraktiv erscheint, aber die haben noch bis morgen umbauphase) und da hat er dem SB gesagt: ja das will ich auch das sie das suchen!
fragt jetzt nicht, warum der irrsinn.

studium soll im april beginnen, wobei junior noch nicht weiß was und gespräche mit mir diesbzgl. nicht führt.

sb meinte: berufsberatung

aber seit die mal in der schule mit online tests war (die die 7. und 8. und 9. klässler natürlich super genau gemacht haben :P) und bei den tests für junior immer so was wie "leichenbestatter" rauskam (nein da hat er so gar keinen hang zu, ist noch nicht mal gruffti) steht er nicht mehr auf solche dinge.
mag sein, das er da ein gewisses vorurteil pflegt.

das ganze gespräch war 2 stunden lang :4:

wo findet junior jobs, außer das jc schickt ihm was, wurde nicht geklärt.
zum schluß mußte junior noch darüber reden: sie können mich aber nicht in nen job zwingen.
sb: nein natürlich nicht, gibt ja kein zwangsarbeitergesetz
und sie hatten dann 30 min ne hübsche philosophische diskussion.

was mich etwas ängstlich stimmte (auch wenn ich oft den kaffee habe in sachen JC ängstlich bin ich normal weniger)
wenn junior sanktionen kriegen sollte, und das mehr fach würde irgendwann auch sein mietanteil nicht mehr bezahlt, wenn ich dann dadurch gekündigt würde, dann würde mir nicht geholfen, obwohl ich seit unserer abhängigkeit von diesem verein immer alles getan habe, um sie zu befrieden (auch wenn ich sie mit widersprüchen und klagen überzogen habe) und noch nie eine einzige sanktion hatte!
das macht mich panisch gerade

ja klar fege ich hinter junior her, das er seinen pflichten nachkommt.
sb hätte ihn natürlich gerne vollzeit in einem sozialversicherungspflichtigen beschäftigungsverhältnis
fakt ist: er braucht nur nen 450 € job und ist weg vom jc, wegen kindergeld und unterhalt. (dann würde ich auch junior aus der bg raus haben wollen, aber das besprechen wir dann)

job soll ja nur für 09/16 – 03/17 sein

hier die egv, die noch nicht unterschrieben ist.
neuer termin (junior soll alle 3 wochen dort antanzen)
5.9. 11 uhr

egv:
8 bewerbungen im monat
junior wollte 6
sb sagte: das sind ja nur 1,25 die woche
der weiß nicht wie schwer es ist einen teenager der außer schule nix vom leben kennt zu motivieren … und so sprüche wie "aber er muß doch einsehen ……" sind für die mutter nicht hilfreich

bewerbungskosten gibt es 5 € pro bewerbung bis 300 € im jahr (wie das mit 8 pro monat gehen soll, frag mich nicht)
egv junior.pdf
wir hatten auch lebenslauf mit
super schick gemacht
und auch gut
aber natürlich mußte der sb motzen
und junior denkt gerade der hätte recht :P
:Fränkin:

und eigentlich hatte ich noch was, was ich hier ausführen wollten, habe es aber komplett vergessen
curse :(
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tigerlaw
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Re: EGV für Junior

#2

Beitrag von tigerlaw »

In Kürze zu Deiner Angst wg KdU:

Wenn Junior sich die 2. Sanktion eingehandelt haben sollte, dann erhält er selber natürlich keine KdU, Du aber hast ja Anspruch auf mindestens 6 Monate Übergangsfrist, wenn Deine KdU (für eine 1-Pesonen-BG :zwinker: ) zu hoch sein sollten.

lg

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
helz

Re: EGV für Junior

#3

Beitrag von helz »

danke dir lieber tiger :)
mein held
würden wir im falle des falles durchfechten, wobei ich hier drauf achte das es zu NULL sanktionen kommt


jetzt weiß ich auch wieder was ich noch schreiben wollte:
junior wird sicher nicht so "stänkerig" wie seine mutter sein und die unterschrift verweigern wollen.

der denkt ja, dass das JC (auch wenn er meint: die können mich nicht zwingen) trotzdem das recht auf unterschrift hat
Olivia
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Re: EGV für Junior

#4

Beitrag von Olivia »

helz hat geschrieben:das ganze gespräch war 2 stunden lang
:ohnmacht:
junior soll ab jetzt alle 3 wochen beim JC antanzen
:ohnmacht:
8 bewerbungen im monat
:ohnmacht:
bewerbungskosten gibt es 5 € pro bewerbung bis 300 € im jahr (wie das mit 8 pro monat gehen soll, frag mich nicht)
Ab Erreichen der Deckungsgrenze könnte man umstellen auf telefonische Bewerbungen, Bewerbungen per E-Mail oder Wiederholungsbewerbungen in Form einer erneuten Anfrage bei bereits angeschriebenen Unternehmen.

War das etwa die gleiche SB, die Dich bereits seit längerer Zeit bearbeitet?
helz

Re: EGV für Junior

#5

Beitrag von helz »

Olivia hat geschrieben: :ohnmacht:


:ohnmacht:


:ohnmacht:
bitte einmal den notarzt oder zumindest mundzumunbeatmung für olivia

bewerbungskosten gibt es 5 € pro bewerbung bis 300 € im jahr (wie das mit 8 pro monat gehen soll, frag mich nicht)
Ab Erreichen der Deckungsgrenze könnte man umstellen auf telefonische Bewerbungen, Bewerbungen per E-Mail oder Wiederholungsbewerbungen in Form einer erneuten Anfrage bei bereits angeschriebenen Unternehmen.
habe ausgerechnet, das nach 7,5 monaten die deckelungsgrenze erreicht ist
diese 5 € gibt es auch für email- und onlinebewerbugnen!
junior geht aber nach 7 monaten ins studium

War das etwa die gleiche SB, die Dich bereits seit längerer Zeit bearbeitet?

nein
meine hat zu einer anderrn anstalt des grauens gewechselt, habe jetzt nen neuen mit tick
und junior hat nen eigenen
der ist nur für ü25
und die stelle ist auch ausgelagert nennt sich jugendagentur
ist ähnlich wie ein kinderkrankenhaus an den wänden farbiger
und in der eingangszone mußte man nicht warten (hatte da weil so leer ne frage ob man gleich durchgehen könne)
Olivia
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Re: EGV für Junior

#6

Beitrag von Olivia »

habe ausgerechnet, das nach 7,5 monaten die deckelungsgrenze erreicht ist
diese 5 € gibt es auch für email- und onlinebewerbungen!
junior geht aber nach 7 monaten ins studium
Die 300 € würde ich in jedem Fall beanspruchen und mir nicht entgehen lassen.
War das etwa die gleiche SB, die Dich bereits seit längerer Zeit bearbeitet?

nein
meine hat zu einer anderrn anstalt des grauens gewechselt, habe jetzt nen neuen mit tick
Ach du liebe Güte. SB mit Tick ...
die jugendagentur ist ähnlich wie ein kinderkrankenhaus
Wie schrecklich.
choose to be me
"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik von UMG enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten. Das tut uns leid."
helz

Re: EGV für Junior

#7

Beitrag von helz »

Olivia hat geschrieben: Die 300 € würde ich in jedem Fall beanspruchen und mir nicht entgehen lassen.
na logo
was denkst denn du :D
War das etwa die gleiche SB, die Dich bereits seit längerer Zeit bearbeitet?

nein
meine hat zu einer anderrn anstalt des grauens gewechselt, habe jetzt nen neuen mit tick
Ach du liebe Güte. SB mit Tick ...
ach geht schon

choose to be me
"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik von UMG enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten. Das tut uns leid."
tja passiert

kannst aber mal nach choose to be me von sunrise avenue suchen (oder ein add on was auch solche videos freischaltet)


*****


gibt es was zur egv zu sagen?
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tigerlaw
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Re: EGV für Junior

#8

Beitrag von tigerlaw »

helz hat geschrieben:(...)

*****


gibt es was zur egv zu sagen?

Stallpflicht - nun ja, aber Juior will ja sowieso arbeiten ...

Und wenn er seinen "Wunschjob" hat, ist die Bewerbungsauflage eh überflüssig!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: EGV für Junior

#9

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben:Und wenn er seinen "Wunschjob" hat, ist die Bewerbungsauflage eh überflüssig!
Daraus folgt: sollte ein Wunschjob gefunden werden, sollten in den verbleibenden Tagen bis zur Arbeitsvertragsunterzeichnung alle noch bis 60 fehlenden Bewerbungen auf einen Schlag erledigt werden, um die maximale Auszahlung von 300 € Bewerbungskostenerstattung zu erhalten. (300 € Gesamtbudget geteilt durch 5 € Bewerbungskostenerstattung pro Bewerbung = insgesamt 60 erstattungsfähige Vorgänge.)

Also: wird beispielsweise mit der 7. Bewerbung der "Wunschjob" gefunden, sollten sofort weitere 53 Bewerbungen losgeschickt und das Bewerbungsanschreiben sowie der Versand selbstverständlich genau dokumentiert werden werden. Dazu sollte sinnvollerweise bereits jetzt eine Liste potentieller Arbeitgeber angefertigt werden, damit im Fall einer Zusage sofort die restliche, noch zu 60 fehlende Zahl vollgemacht werden kann. (Idealerweise Bewerbungen per E-Mail.)

Guter Nebeneffekt: sollte eine weitere Zusage noch vor Vertragsunterzeichung erfolgen, kann unter zwei "Traumjobs" ausgewählt werden.
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Günter
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Re: EGV für Junior

#10

Beitrag von Günter »

monatlich heißt monatlich und nicht alle auf einmal.

Ich würde nicht unterzeichnen sondern mitteilen Studienbegin am: Habe bis dahin einen Arbeitsplatz und falle mit Kindergeld und Unterhalt aus dem ALG II Bezug. Somit können sie sich die EGV fein säuberlich abheften und den das nächste Opfer damit beglücken.

Ich wünsche ihnen alles Gute, Trallala.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV für Junior

#11

Beitrag von marsupilami »

"Nachweisliste und Antwortschreiben der AG" - sofern es letztere auch gibt.

Da es ein Übergangsjob ist und Junior offensichtlich nicht groß rumzicken will, dann da auch nicht groß meckern.
wir hatten auch lebenslauf mit
super schick gemacht
und auch gut
aber natürlich mußte der sb motzen
und junior denkt gerade der hätte recht
:P
Soll ich 'nen Blick drauf werfen?
Schließlich hab ich das ja lange genug "unterrichtet" und groß geändert hat sich an den üblichen Anforderungen seit dem nichts.

Jaaaa, ich weiß, Du kannst das auch.
Deswegen ist der ja chick.
Aber wenn jemand außerhalb 'nen Blick drauf wirft und sagt: ja, der ist chick, der SB soll sich mal selbst auf den neuesten Stand bringen, dann glaubt Junior das vielleicht eher.

Aber frag den Junior vorher! ob das genehm ist.
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Muss das sein?
helz

Re: EGV für Junior

#12

Beitrag von helz »

@marsu ich frage

@günter vermute junior wird unterzeichnen wollen, ist auch noch nicht klar ob ich am montag "mit darf"
studienbeginn ist erst 1.4. :(

@olivia ich würde das so machen, aber mein nachwuchs würde zwar gerne die kohle aber dieses stellen raussuchen ………
wobei der sb ja auch fleißig schickt, und diese bewerbungen fallen ja auch ins budget

antwortschreiben … das buche ich mal als wunschdenken der sbs, haben ja viele so drauf
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Re: EGV für Junior

#13

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben:monatlich heißt monatlich und nicht alle auf einmal.
Nein. "Sie unternehmen im Turnus von 4 Wochen mindestens 8 Bewerbungen" bedeutet, dass man bei Bedarf den Rest auch vorziehen kann. Notfalls würde ich da auch Klage auf Kostenerstattung erheben.
mein nachwuchs würde zwar gerne die kohle aber dieses stellen raussuchen ………
Ich persönlich würde mir das Geld nicht entgehen lassen.
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kleinchaos
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Re: EGV für Junior

#14

Beitrag von kleinchaos »

Nun bleibt doch mal ganz unruhig und macht euch und Helz keine Panik.
Im Falle der Sanktion auf Null (man sollte dem Junior ruhig sagen, dass davon auch die KV betroffen ist, er ist ja per Gesetz jetzt selbst versichert (wobei dann die Familienversicherung wieder greifen könnte, muss man ihm aber nicht sagen)) wird sein KdU-Anteil bei Helz zugeschlagen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: EGV für Junior

#15

Beitrag von Olivia »

Ich habe hoffentlich weder schwarz gesehen noch Panik gemacht.
helz

Re: EGV für Junior

#16

Beitrag von helz »

ich bin aus dem panikmodus raus, seit tiger gebrüllt hat :)


junior wird nicht auf null sanktioniert. das wissen wir zu verhindern.
klar wird in dem falle von keine kv wieder die familienversicherung greifen
und junior braucht anders als der herr sb das meint tatsächlich nur nen 450 € job um unabhängig zu werden :D
was ja cool ist.

und wir fahren von der bewerbungsbeihilfenkohle so viel wie möglich ein
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Günter
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Re: EGV für Junior

#17

Beitrag von Günter »

Wenn er aus dem Bezug ist, kannste die EGV ....

Schade, dass du #10 nicht gelesen oder kapiert hast.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EGV für Junior

#18

Beitrag von Olivia »

Na ja, #10 setzt aber doch mindestens einen Minijob voraus, oder bin auch ich zu doof um das zu verstehen?
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marsupilami
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Re: EGV für Junior

#19

Beitrag von marsupilami »

Nimm doch unseren ALG-Rechner und rechne einfach den Bedarf des jungen Mannes aus bzw. lasse rechnen.

Also sein Regelsatz.
KdU kannst Du erst mal außen vor lassen.

Dann gib' seine Einnahmen - Kindergeld und Unterhalt - an und kukk dann mal nach, was er dann noch an "Stütze" bekommt.


Abgesehen davon, dass das Kindergeld und der Unterhalt sog. vorrangige Leistungen sind, die zuerst zu beanspruchen sind bevor es was aus der ALG-II-Kasse gibt.
Wenn ich das System richtig verstanden habe.


Grob übertrieben und rein theoretisch und ALG-II-rechnerisch bräuchte der junge Mann gar nicht arbeiten.
Aber wenn er tatsächlich was verdient und davon auch was an Muttern abgibt, gammelt er nicht einfach untätig zu Hause rum.
Kommt unter Leute, lernt womöglich was so ganz nebenbei - auch für's Leben - und hat doch noch den einen oder anderen Zehner oder gar 20iger für's Kino oder so.
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Günter
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Re: EGV für Junior

#20

Beitrag von Günter »

junior will jetzt nen helfer job (also ist der fachabischnitt irrelevant) im handel (weil der biomarkt hier um die ecke attraktiv erscheint, aber die haben noch bis morgen umbauphase) und da hat er dem SB gesagt: ja das will ich auch das sie das suchen!
ja klar fege ich hinter junior her, das er seinen pflichten nachkommt.
sb hätte ihn natürlich gerne vollzeit in einem sozialversicherungspflichtigen beschäftigungsverhältnis
fakt ist: er braucht nur nen 450 € job und ist weg vom jc, wegen kindergeld und unterhalt. (dann würde ich auch junior aus der bg raus haben wollen, aber das besprechen wir dann)
Egal, ob er Werbung austrägt oder Blumentöppe bei "Tulpenkalle" entsorgt, sobald er seinen Bedarf deckt kann die sich ihre Sanktionsdrohung sonstewohin ......
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EGV für Junior

#21

Beitrag von Olivia »

In dem Moment, wo der Job zusammen mit den anderen Leistungen über der Bedürftigkeit liegt, erlischt die EGV! (Und bis dahin sollten auch die 300 € ausgeschöpft sein.)
helz

Re: EGV für Junior

#22

Beitrag von helz »

marsupilami hat geschrieben:Nimm doch unseren ALG-Rechner und rechne einfach den Bedarf des jungen Mannes aus bzw. lasse rechnen.

Also sein Regelsatz.
KdU kannst Du erst mal außen vor lassen.

Dann gib' seine Einnahmen - Kindergeld und Unterhalt - an und kukk dann mal nach, was er dann noch an "Stütze" bekommt.


Abgesehen davon, dass das Kindergeld und der Unterhalt sog. vorrangige Leistungen sind, die zuerst zu beanspruchen sind bevor es was aus der ALG-II-Kasse gibt.
Wenn ich das System richtig verstanden habe.


Grob übertrieben und rein theoretisch und ALG-II-rechnerisch bräuchte der junge Mann gar nicht arbeiten.
Aber wenn er tatsächlich was verdient und davon auch was an Muttern abgibt, gammelt er nicht einfach untätig zu Hause rum.
Kommt unter Leute, lernt womöglich was so ganz nebenbei - auch für's Leben - und hat doch noch den einen oder anderen Zehner oder gar 20iger für's Kino oder so.

der alg 2 rechner vom forum hat immer nur ein riesieges weißes feld, ist – obwohl openoffice hier ist – für mich nicht nutzbar


junior alg 2 324
mietanteil 284
________________
Bedarf 608
unterhalt -250
kindergeld -190
-----------------------
kdU Anteil 168

das mal jetzt so grob
d.h. JC zahlt wenn kindergeld wieder fließt eh nur nen kdu anteil von 168 €

deswegen reicht nen 450 € job


(sorry bei koelsch sieht das immer schicker aus wenn er untereinander schreibt) (wenn junior nun nen überhang hätte, dann möchte ich nicht, das er für mich "aufkommt", dann soll er aus der bg raus)

Günter hat geschrieben:
Egal, ob er Werbung austrägt oder Blumentöppe bei "Tulpenkalle" entsorgt, sobald er seinen Bedarf deckt kann die sich ihre Sanktionsdrohung sonstewohin ......
bedarf ist ja schon so gut wie durch den unterhalt gedeckt :D



*********


jetzt ist mir noch was vom termin eingefallen!!!

fahrkosten für termin
wurden beantragt, aber für die folgenden termine wurden sie schon abgelehnt
begründung: junior könne sich ja das sozialticket, was doch so günstig wäre, holen.
sozialticket kostet hier ja nur 36 € (im regelsatz sind ca. 13 vorgesehen)
junior braucht aber (da noch kein job und er auch nicht ins kino geht) maximal ne 4fahrten karte im monat (1x für seinen vater besuchen und 1x für JC – jeweils hin und zurück)
sb: das wäre jetzt die lesart im haus. man müsse eben die monatskarte kaufen.

und auf der neuen einladung würde auch kein weiterer hinweis auf fahrtkosten stehen. natürlich steht der drauf!
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Re: EGV für Junior

#23

Beitrag von Olivia »

Wie bitte? Das Jobcenter fordert dazu auf, Fahrtkosten durch den Kauf einer Monatskarte selbst zu decken? :Fränkin:

Nur wenn bereits eine Monatskarte existieren würde, müsste das JC von dieser jeweils pro Termin 1/30 übernehmen. Zum Kauf auffordern können sie nicht. Oder sie übernehmen die komplette Monatskarte separat, das geht natürlich.
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kleinchaos
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Re: EGV für Junior

#24

Beitrag von kleinchaos »

Bei uns zicken sie auch immer gern wegen der Fahrkosten rum. Man könne ja das Sozialticket erwerben. Man muss aber nicht. Basta
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: EGV für Junior

#25

Beitrag von Koelsch »

Hab ich ja noch nie gehört, dass der Rechner mit OO nicht funktionieren soll.

Dann öffne die .xls Version in Open Office, die läuft dort auch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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